9185 Rahmenvertrag Fahrradleasing für Beschäftigte des Kreises Gütersloh Referenznummer der Bekanntmachung: 1.2-21-S-9185
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
9185 Rahmenvertrag Fahrradleasing für Beschäftigte des Kreises Gütersloh
Der Kreis Gütersloh möchte mit der Einführung von Fahrradleasing seinen interessierten Beschäftigten die Möglichkeit geben vom Leasingangebot Gebrauch zu machen und sucht dafür einen Leasinggeber.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für das Fahrradleasing bezweckt der Kreis Gütersloh einen Abschluss eines Rahmenvertrags mit dem Dienstleister. Der Rahmenvertrag soll das gesamte Leasinggeschäft, Versicherungsleistungen, Serviceleistungen sowie die Abwicklung von Rückgabe- und Schadensprozessen enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Cloppenburg
NUTS-Code: DE948 Cloppenburg
Postleitzahl: 49661
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.