Neubau KreativInstitut OWL - Tragwerksplanung, Bauphysik und Brandschutz Referenznummer der Bekanntmachung: THOL/FP TBB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.th-owl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau KreativInstitut OWL - Tragwerksplanung, Bauphysik und Brandschutz
Die TH OWL beabsichtigt, gemeinsam mit der Universität Paderborn und der Hochschule für Musik Detmold, auf dem Kreativ Campus der TH OWL in Detmold die Errichtung des "KreativInstitut.OWL" (Arbeitstitel). Für die Einreichung eines Förderantrages wurden in der ersten Projektphase die Grundlagen für die weiteren Planungsschritte und die bauliche Umsetzung des KreativInstitut.OWL-Gebäudes erarbeitet. Die dabei von den fachlich beteiligten Unternehmen erbrachten Leistungen umfassen im Wesentlichen Leistungen analog der LPH 1 und 2 und Teile aus der LPH 3 nach HOAI.
Eine Förderung des Projekts steht zunächst formell in Aussicht. Vorbehaltlich der noch abschließend zu erteilenden Förderzusage wird die Leistung Tragwerksplanung, Bauphysik und Brandschutz ausgeschrieben. Sofern eine Förderung wider Erwarten nicht erfolgt, so ist die Finanzierung in dem dargestellten gewünschten Umfang nicht gesichert. Die Auftraggeber behalten sich insofern ausdrücklich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben.
Das Gebäude KreativInstitut.OWL soll neue Qualitäten im Bereich der interdisziplinären Felder VR Film Production, InteractiveMedia, Film- und Musikinformatik sowie Digital Humanities schaffen. Hierzu sollen auf rund 1.044 qm Labore für diese Schwerpunkte, Räume für kollaboratives Arbeiten, StartUps und den Dialog im digitalen Medienalltag geschaffen werden. Die Ergebnisse der ersten Projektphase (im Wesentlichen Leistungsphasen analog der LPH 1 und 2 und Teile aus LPH 3 nach HOAI) sind die Grundlage für alle Leistungen der in weiteren Vergabeverfahren zu beauftragenden Ar-chitekten, Projektmanager und verschiedenen Fachplaner. Das erarbeitete Grundkonzept ist bei der weiteren Planung anzuerkennen. Die planerische und gestalterische Umsetzung des Konzepts ist eine Voraussetzung für die Beauftragung.
Aus den Vorgaben der Förderlinie resultiert folgende Priorisierung der Projektziele:
1. Einhaltung der Zeitvorgaben, insbesondere das Ende der Gesamtabwicklung/Abrechnung des Projekts bis zum 31.12.2022. Aufgrund der zeitlichen Vorgaben ist für die Planung die Arbeitsmethodik SCRUM einzuhalten (z. B. wöchentlicher Sprint-Zyklus).
2. Einhaltung der Kostenvorgabe: Für die Errichtung des Gebäudes verbleiben nach Abzug der Nebenkosten KG 700 und der Kosten für die Ablösung von Stellplätzen Kosten der Kostengruppen 200-400 (DIN 276 aus Dezember 2018) in Höhe von in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro netto (Gesamtkostenziel). Die Kosten der Kostengruppe 300 betragen [Betrag gelöscht] Euro, die Kosten der Kostengruppe [Betrag gelöscht] Euro.
3. Einhaltung der vorgegebenen Projektqualitäten und -quantitäten
Ausgeschrieben werden hier die Leistungen Tragwerksplanung und Bauphysik nach HOAI sowie Brandschutz nach AHO Fachkommission, Heft 17. Die Vergabe erfolgt stufenweise.
Die Vertragsleistung wird in folgende Leistungsstufen unterteilt:
a) Leistungsstufe 1: jeweils Leistungsphasen 3 bis 4
b) Leistungsstufe 2: jeweils Leistungsphase 5 - 7
c) Leistungsstufe 3: jeweils Leistungsphase 8 - 9
Zunächst beauftragt der Auftraggeber nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Die Leistungen der weiteren Leistungsstufen kann der AG später abrufen - und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsstufen oder Leistungen für einzelne Bauteile.
Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Auf die Ausführungen zu Ziffer II.2.4) wird verwiesen.
Die Förderprogramme sind noch nicht final festgelegt. Bezüglich der Technischen Hochschule OWL könnte das Förderprogramm "EFRE Forschungsinfrastrukturen" in Betracht kommen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.prinzundpott.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten wird keine Entschädigung gezahlt.
2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Vertragsabschluss unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Förderung dieses Projektes steht. Aus haushaltsrechtlichen Gründen wird der Auftraggeber den Zuschlag nicht erteilen können, wenn keine Förderung erfolgt. Für diesen Fall behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0WRLRN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/Index.html
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/Index.html