LZPD / IT-Betriebsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: ZA 5.2/1000708518/AUL
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 199-519602)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
LZPD / IT-Betriebsleistungen
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) ist neben anderen Dienstleistungen der zentrale Betreiber der IT für die Polizei in NRW. Neben dem Betrieb der IT werden neue Themen erprobt und in Projektform zur Einsatzreife weiterentwickelt.
Um den heutigen und zukünftigen Anforderungen an die IT der Polizei in NRW gerecht zu werden, benötigt das LZPD zusätzliche Spezialisten, die die Vorhaben in der Linie und in Projekten durch spezialisiertes Know-how für den IT-Betrieb unterstützen.
Die Polizei NRW unterhält das Multi-Projekt TVH. Dieses umfasst u. a.:
- TKÜ: Die Beauftragung und Errichtung einer Anlage zur Telekomunikationsüberwachung (TKÜ-Anlage).
- Video-SE: einer Vereinheitlichung/Zentralisierung der bislang dezentral betriebenen Video-überwachungssysteme zur Unterstützung von Observationsmaßnahmen.
- HiPoS: Beide Anlagen sollen auf einer erweiterbaren und leistungsfähigen Systemarchitektur betrieben werden. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit der ressourcen- und zeitsparenden Integration und des sicheren, wirtschaftlichen Betriebs weiterer bestehender sowie neuer IT-Verfahren.
Eine Kernplattform der polizeilichen Anwendungen im Projekt TVH ist die "Hybride integrative Plattform polizeiliche Sondernetze", kurz HiPoS. Sie vereint spezifische Aufgaben und Rollen aus den Bereichen Verfahren, Service, Betrieb und Sicherheit in einer heterogenen Netzwerkumgebung. Zudem beinhaltet der Kern eine hochtechnisierte Virtualisierungsplattform auf Basis von VMWare, die durch Netzwerk-Virtualisierung und Mikrosegmentierung mandantenfähig an zwei Standorten betrieben wird. Eine detailliere Beschreibung der Systemumgebung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet der Organisation sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der Plattform HiPoS sowie angrenzender IT-Projekte.
Die hier zu vergebende Leistung wird als Rahmenvertrag ausgestaltet. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 01.01.2022 und beträgt 36 Monate (Festlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich optional einmal um weitere 12 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 30.09.2024 kündigen. Der Vertrag endet dementsprechend spätestens nach Ablauf von 48 Monaten zum 31.12.2025.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) ist neben anderen Dienstleistungen der zentrale Betreiber der IT für die Polizei in NRW. Neben dem Betrieb der IT werden neue Themen erprobt und in Projektform zur Einsatzreife weiterentwickelt.
Um den heutigen und zukünftigen Anforderungen an die IT der Polizei in NRW gerecht zu werden, benötigt das LZPD zusätzliche Spezialisten, die die Vorhaben in der Linie und in Projekten durch spezialisiertes Know-how für den IT-Betrieb unterstützen.
Die Polizei NRW unterhält das Multi-Projekt TVH. Dieses umfasst u. a.:
- TKÜ: Die Beauftragung und Errichtung einer Anlage zur Telekomunikationsüberwachung (TKÜ-Anlage).
- Video-SE: einer Vereinheitlichung/Zentralisierung der bislang dezentral betriebenen Video-überwachungssysteme zur Unterstützung von Observationsmaßnahmen.
- HiPoS: Beide Anlagen sollen auf einer erweiterbaren und leistungsfähigen Systemarchitektur betrieben werden. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit der ressourcen- und zeitsparenden Integration und des sicheren, wirtschaftlichen Betriebs weiterer bestehender sowie neuer IT-Verfahren.
Eine Kernplattform der polizeilichen Anwendungen im Projekt TVH ist die "Hybride integrative Plattform polizeiliche Sondernetze", kurz HiPoS. Sie vereint spezifische Aufgaben und Rollen aus den Bereichen Verfahren, Service, Betrieb und Sicherheit in einer heterogenen Netzwerkumgebung. Zudem beinhaltet der Kern eine hochtechnisierte Virtualisierungsplattform auf Basis von VMWare, die durch Netzwerk-Virtualisierung und Mikrosegmentierung mandantenfähig an zwei Standorten betrieben wird. Eine detailliere Beschreibung der Systemumgebung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet der Organisation sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der Plattform HiPoS sowie angrenzender IT-Projekte.
Die hier zu vergebende Leistung wird als Rahmenvertrag ausgestaltet. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 01.01.2022 und beträgt 36 Monate (Festlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich optional einmal um weitere 12 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 30.09.2024 kündigen. Der Vertrag endet dementsprechend spätestens nach Ablauf von 48 Monaten zum 31.12.2025.
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) ist neben anderen Dienstleistungen der zentrale Betreiber der IT für die Polizei in NRW. Neben dem Betrieb der IT werden neue Themen erprobt und in Projektform zur Einsatzreife weiterentwickelt.
Um den heutigen und zukünftigen Anforderungen an die IT der Polizei in NRW gerecht zu werden, benötigt das LZPD zusätzliche Spezialisten, die die Vorhaben in der Linie und in Projekten durch spezialisiertes Know-how für den IT-Betrieb unterstützen.
Die Polizei NRW unterhält das Multi-Projekt TVH. Dieses umfasst u. a.:
- TKÜ: Die Beauftragung und Errichtung einer Anlage zur Telekomunikationsüberwachung (TKÜ-Anlage).
- Video-SE: einer Vereinheitlichung/Zentralisierung der bislang dezentral betriebenen Video-überwachungssysteme zur Unterstützung von Observationsmaßnahmen.
- HiPoS: Beide Anlagen sollen auf einer erweiterbaren und leistungsfähigen Systemarchitektur betrieben werden. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit der ressourcen- und zeitsparenden Integration und des sicheren, wirtschaftlichen Betriebs weiterer bestehender sowie neuer IT-Verfahren.
Eine Kernplattform der polizeilichen Anwendungen im Projekt TVH ist die "Hybride integrative Plattform polizeiliche Sondernetze", kurz HiPoS. Sie vereint spezifische Aufgaben und Rollen aus den Bereichen Verfahren, Service, Betrieb und Sicherheit in einer heterogenen Netzwerkumgebung. Zudem beinhaltet der Kern eine hochtechnisierte Virtualisierungsplattform auf Basis von VMWare, die durch Netzwerk-Virtualisierung und Mikrosegmentierung mandantenfähig an zwei Standorten betrieben wird. Eine detailliere Beschreibung der Systemumgebung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet der Organisation sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der Plattform HiPoS sowie angrenzender IT-Projekte.
Die hier zu vergebende Leistung wird als Rahmenvertrag ausgestaltet. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 01.02.2022 und beträgt 36 Monate (Festlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich optional einmal um weitere 12 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 31.10.2024 kündigen. Der Vertrag endet dementsprechend spätestens nach Ablauf von 48 Monaten zum 31.01.2026.
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Ablauf der Festlaufzeit von 36 Monaten verlängert sich der Vertrag einmalig um weitere 12 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 30.09.2024 kündigen. Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten, zum 31.12.2025.
Beginn: 01/02/2022
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Ablauf der Festlaufzeit von 36 Monaten verlängert sich der Vertrag einmalig um weitere 12 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 31.10.2024 kündigen. Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten, zum 31.01.2026.
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2021
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2021