§ 45 EU-Bürger Referenznummer der Bekanntmachung: Jobc21039
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.en-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
§ 45 EU-Bürger
Vergabe eines Rahmenvertrages über die Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs.1 Satz 1 SGB III.
§ 45 EU-Bürger
Ennepetal oder Gevelsberg oder Hagen oder Schwelm oder Wuppertal
Vergabe eines Rahmenvertrages über die Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs.1 Satz 1 SGB III.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung setzen sich wie folgt zusammen:
Das Zuschlagskriterium 1: Qualität des Konzeptes wird mit 70 % gewertet.
Das Zuschlagskriterium 2: Preis wird mit 30 % gewertet.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die Grundlagen dafür ist die Bewertung, ob und inwieweit das Angebot die in den Vergabeunterlagen (A.2 Bewertung der Angebote und B.2 Wertungsphase) vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt.
Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
§ 45 EU-Bürger
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 58095
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir daraufhin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.