White-Label-App_Bonuspunkteprogramm
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrbahn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45121
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.essen.de/leben/umwelt/nachhaltigkeit/gha_.de.html
Abschnitt II: Gegenstand
White-Label-App_Bonuspunkteprogramm
Mit Hilfe eines App-basierten virtuellen Anreizsystems sollen die physischen Realexperimente zu einem gesünderen und nachhaltigeren Fortbewegen unterstützt werden. Mobilitätsdaten, die durch das System gewonnen werden, sollen im Rahmen der Begleitforschung ausgewertet werden können.
Allgemein:
Bei dem im Folgenden beschriebenen Vorhaben handelt es sich um ein gemeinsames Ausschreibungsverfahren der Ruhrbahn GmbH und der Stadt Essen, vertreten durch die Grüne Hauptstadt Agentur (GHA). Der Inhalt der Ausschreibung ist Bestandteil verschiedener Förderprogramme – dementsprechend sind unterschiedliche Ausgangslagen bezüglich der Abrechnungsmodalitäten, zu berücksichtigen.
Die Ausschreibung wird federführend durch die Ruhrbahn GmbH durchgeführt. Die Ruhrbahn GmbH wird nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens einen Zuschlag erteilen.
Einzelne Leistungsteile sind durch den AN direkt an die Ruhrbahn GmbH abzurechnen, andere Leistungsteile sind direkt an die GHA (Stadt Essen) abzurechnen (unterschiedliche Rechnungsempfänger). Die jeweiligen Leistungsteile/Leistungsbestandteile sind im Leistungsverzeichnis entsprechend gekennzeichnet.
Im Zuge des umweltpolitischen Diskurses wird dem Verkehrssektor aufgrund seines hohen Energieverbrauchs eine entscheidende Rolle beigemessen. Auch die Städte Essen und Mülheim stehen in Anbetracht eines vergleichsweise hohen Anteils des motorisierten Individualverkehrs vor der großen Herausforderung, das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung langfristig zu verändern. Der Schlüssel hierfür liegt unter anderem in der Schaffung eines leistungsfähigen und nachhaltigen ÖPNVs, der aufgrund seiner Systemvorteile einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Umwelt sowie der Reduktion klimarelevanter Emissionen leisten kann.
Die Ruhrbahn GmbH plant im Zuge eines Förderantrags aus dem Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ des BMVI zur Weiterentwicklung des Mobilitätsassistenten ZÄPP die Einführung eines App-basierten Bonusprogramms für das Smartphone. Mit dessen Hilfe sollen den Bürger*innen Anreize geliefert werden, mehr Wege mit dem Rad, zu Fuß und dem ÖPNV zurückzulegen. Der Fokus richtet sich hierbei darauf, umweltgerechtes Mobilitätsverhalten mit Bonuspunkten zu belohnen. Diese sollen gegen Gutscheine eingetauscht werden, die unter anderem bei lokalen Kooperationspartnern eingelöst werden können.
Die Stadt Essen, vertreten durch die Grüne Hauptstadt Agentur, nimmt seit 01.01.2020 erfolgreich am Förderprogramm „MobilitätsWerkStadt 2025“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung teil. Mit „Be-MoVe – Beteiligungsbasierte Transformation aktiver Mobilität für gesundheitsfördernde Stadt- und Verkehrsinfrastrukturen“ (kurz: Be-MoVe) hat die GHA die zweite von insgesamt drei Phasen erreicht, welche vom 01.07.2021 bis 30.06.2024 läuft. Das Forschungsvorhaben Be-MoVe bringt die Grundlagen, anwendungsorientierte und transformative Forschung in Verbindung und integriert Methoden aus den Bereichen Verkehr und Mobilität sowie Stadtgesundheit miteinander.
Kernelement ist die Entwicklung von großflächigen, physischen und virtuellen Reallaboren, in denen stadträumliche Veränderungen sowie zukünftige Mobilitätsangebote simuliert werden, um gemeinsam mit der Bevölkerung und zivilgesellschaftlicher Gruppen die Vision einer weniger autozentrierten Mobilitätskultur zu entwickeln. Bürger*innen erhalten im Rahmen von Reallaboren die Möglichkeit den Beteiligungsprozess und den Transformationsprozess zur nachhaltigen Mobilität der Zukunft aktiv mitzugestalten. Die vorhandene Infrastruktur und das Angebot in Essen müssen angepasst werden, denn das Verhalten der Menschen hängt signifikant von der Gestaltung des Raums ab.
Mit Hilfe eines App-basierten virtuellen Anreizsystems sollen die physischen Realexperimente zu einem gesünderen und nachhaltigeren Fortbewegen unterstützt werden. Mobilitätsdaten, die durch das System gewonnen werden, sollen im Rahmen der Begleitforschung ausgewertet werden können.
Beschreibung des Vorhabens:
Den Kern des Bonusprogramms soll die Bewertung und schlussendliche Bepunktung umweltfreundlichen Mobilitätsverhaltens bilden. Hierfür soll die persönliche Mobilität des Nutzenden aufgezeichnet, analysiert und ausgewertet werden. Dem Bonusprogramm soll daher ein Mechanismus zu Grunde liegen, welcher einem digitalen Mobilitätstagebuch entspricht. Hierbei soll in den Grenzen des Bediengebiets der Ruhrbahn GmbH erfasst werden, wie die Nutzer*innen sich fortbewegen. Dies soll mit Hilfe der Standortdaten sowie der Aktivitäts- und Bewegungsdaten des eigenen Smartphones erfolgen.
Auf Grundlage der aufgezeichneten Wege und Verkehrsmodi sollen Bonuspunkte vergeben werden, die der Teilnehmer gegen Prämien und Gutscheine einlösen kann. Die Bepunktung soll auf Grundlage der zurückgelegten Kilometer und des Verkehrsmittels bzw. der Fortbewegungsart vorgenommen werden, wobei diese zu unterschiedlichen Gruppen zusammengefasst und gewichtet werden sollen. Die Mobilitätsdaten stehen zur Auswertung zur Verfügung.
Die Ruhrbahn GmbH und GHA möchten zu diesem Zweck eine White-Label-App beschaffen. Diese soll zunächst im Rahmen einer Testphase erprobt werden und im Anschluss für die flächendeckende Umsetzung vorbereitet werden. Die Umsetzung dieses Gesamtziels soll bis Anfang des Jahres 2022 erfolgen.
Die White-Label-App soll im Wesentlichen die folgenden Funktionen beinhalten:
- Aufzeichnung des Mobilitätsverhaltens auf Basis der Standort- und Bewegungsdaten des Smartphones
- Automatische Zuordnung der zurückgelegten Wege zu einem konkreten Verkehrsmittel/ Modalität
- Vergabe von Bonuspunkten auf Basis der zurückgelegten Wege und Modalität
- Bonuspunkte können in der App in Gutscheine der Kooperationspartner umgewandelt und eingelöst werden
- In der App müssen die Prämien- und Gutscheinangebote der Kooperationspartner in Form eines virtuellen Marktplatzes dargestellt werden
- Berechnung der Emissionseinsparungen als Verhaltensfeedback
- Gamification Elemente, wie z.B. Ranglisten und Challenges sollen zur Verfügung stehen
- Bereitstellung der Mobilitätsdaten für weitere Auswertungen, bereinigt um personenbezogene Daten
Es erfolgt eine Bewertung der Eignungskriterien gem. Datei "Eignungskriterien_Teilnahmewettbewerb_Bewertung" Die Staffelung der geeigneten 5 Bewerber*innen, die zur Legung eines indikativen Angebots aufgefordert werden, erfolgt auf Basis der Bewertung folgender objektiver Eignungskriterien:
1.
Auftragsvolumen – Formblatt A-11: ab einem Auftragsvolumen von insgesamt 450.000 € bezogen auf die Jahre 2019; 2020 und 2021, im Tätigkeitsbereich des Auftrages bzw. den Umsatz für Dienstleistungen, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, erhält der Bewerbende höchstens 5 Punkte.
2.
Referenzprojekte – Formblatt A-6 ff.: Einzureichen sind drei Referenzprojekte, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Aufgabenstellung vergleichbar sind.
Die Höchstzahl pro Referenz beträgt 10 Punkte, wodurch insgesamt max. 30 Punkte erreicht werden können.
Losverfahren:
Bei Punktgleichheit mehrerer Bewerber*innen entscheidet das Losverfahren. Das Losverfahren ist als „ultima ratio“ zu betrachten, wenn sich in Ausnahmefällen trotz ausdifferenzierter leistungsbezogener Teilnahmekriterien (s. Punkt 1 und 2) ein Punktegleichstand ergibt.
Das Losverfahren wird anhand einer Kombination der folgenden Excel-Formeln durchgeführt:
Mit einer Kombination der Excel-Formeln „INDEX“ und „ZUFALLSBEREICH“ wird aus einer zuvor definierten Liste eine zufällige Zelle ausgegeben.
Der Aufbau der Formel lautet beispielhaft wie folgt: =INDEX(E2:E2;ZUFALLSBEREICH(1;2)) Das Losverfahren wird in der Vergabestelle der Ruhrbahn GmbH unter Beachtung eines 6-
Augen-Prinzips und der im Folgenden aufgeführten Regularien durchgeführt:
-Begleitung des Losverfahrens durch Verhandlungsleiter*in, Schriftführer*in sowie
durch einen unabhängigen Mitarbeitenden.
-Dokumentation/Protokollierung der Ergebnisse in einem Ergebnisprotokoll sowie in
der Vergabeakte -Die Reihenfolge der Liste wird durch den Eingang (Datum + Uhrzeit) des
Teilnahmeantrags (aufsteigend) definiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung Bietergemeinschaft – wird im Rahmen einer Bietergemeinschaft angeboten, sind hier alle Beteiligten aufzuführen. Die Unternehmen bestätigen ihre Teilnahme an der Bietergemeinschaft durch Unterschrift (Formbl. A-4). Dieses Formular muss auch eingereicht werden, wenn keine Bietergemeinschaft gebildet wird.
2. Eigenerklärung Ausschließungsgründe – der Bewerber/Bieter bestätigt, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Formbl. A-7).
3. Antiterrorerklärung – der Bieter erklärt, dass er nicht auf der Anti-Terror-Liste geführt wird (Formbl. A-8).
4. Vertragsbedingungen Tariftreue- und Mindestarbeitsbedingungen (Formbl. A-9).
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, sind die Leistungen im Verzeichnis der Nachunternehmer zu benennen (Formbl. A-2). Dieses Formular muss auch eingereicht werden, wenn keine Nachunternehmen in Anspruch genommen werden sollen. Eine Benennung der Unterauftragnehmer mit Angebotsabgabe ist nicht erforderlich. Auf Verlangen der Vergabestelle, sofern der Bewerber/Bieter sich in der engeren Wahl befindet, spätestens jedoch unmittelbar vor Zuschlagserteilung ist der Name des Unterauftragnehmers, eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung Drittunternehmen bei Nachunternehmerleistungen (Formbl. A-3), Antiterrorerklärung (Formbl. A-8) und Vertragsbedingungen Tariftreue- und Mindestarbeitsbedingungen (Formbl. A-9) von dem benannten Dritten beizubringen.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzusteigen.
1. Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungssumme von mindestens zusammen [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr oder die unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung des Unternehmens, dass es im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen sowie die Erklärung eines Versicherers (in unbeglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Unternehmen bereit ist (Formbl. A-10), Im Falle von Bietergemeinschaften können die genannten Unterlagen für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Ein Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde (gem. den Teilnahmebedingungen unter Ziffer III.1.2. und III.1.3. der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen,
ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall hat der Bewerber/Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen (Formbl. A-12) und die unter Ziffer III.1.2. und III.1.3. bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber/Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Dieses Formular muss auch eingereicht werden, wenn keine Eignungsleihe in Anspruch genommen werden soll. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber/Bieter auch das Formular Verpflichtungserklärung Drittunternehmen bei Eignungsleihe (Formbl. A-15), Antiterrorerklärung (Formbl. A-8) und Vertragsbedingungen Tariftreue- und Mindestarbeitsbedingungen (Formbl. A-9) von den benannten Dritten beizubringen.
Der Auftraggeber erwartet vom Anbieter die Nennung von mindestens drei Referenzprojekten (Formbl. A-6,
A-6.1; A-6.2; A-6.3) mit detaillierten Angaben zur ausgeführten Leistung, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist.
Ferner wird das Auftragsvolumen bezogen auf die Jahre 2019; 2020 und 2021, im Tätigkeitsbereich des Auftrages bzw. den Umsatz für Dienstleistungen, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, zur Eignungsprüfung herangezogen (Formbl. A-11).
Ein Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde (gem. den Teilnahmebedingungen unter Ziffer III.1.2. und III.1.3. der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen,
ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall hat der Bewerber/Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen (Formbl. A-12) und die unter Ziffer III.1.2. und III.1.3. bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber/Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Dieses Formular muss auch eingereicht werden, wenn keine Eignungsleihe in Anspruch genommen werden soll. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber/Bieter auch das Formular Verpflichtungserklärung Drittunternehmen bei Eignungsleihe (Formbl. A-15), Antiterrorerklärung (Formbl. A-8) und Vertragsbedingungen Tariftreue- und Mindestarbeitsbedingungen (Formbl. A-9) von den benannten Dritten beizubringen.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzusteigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Diese Ausschreibung wird nach den Vorschriften der SektVO durchgeführt.
2. Der Auftrag wird in einem offenen Verfahren vergeben.
3. Die Formblätter gemäß Ziffer III.1.1., III.1.2. und III.1.3. sind auf dem Portal „subreport ELViS“ unter https:// www.subreport.de/E94472657 bereitgestellt. Die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind an der dafür vorgesehenen Stelle vollständig auszufüllen, auszudrucken und zu unterschreiben, einzuscannen und in Textform auf elektronischem Weg über das Portal Subreport ElViS einzureichen und hochzuladen.
Die Vergabestelle behält sich vor, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, bei fehlenden,
unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen (insb. Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen, sonstigen Nachweisen) den Bewerber/Bieter aufzufordern, diese nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§§ 51 Abs. 2 SektVO). Die Bewerber/Bieter haben hierauf jedoch keinen Anspruch. Bei der Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrags ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können. Eine Einreichung der Unterlagen per Post, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig. Es sind ausschließlich die Formblätter der Auftraggeberin (ausgenommen Bankbestätigung) zu verwenden.
4. Rückfragen sind grundsätzlich auf dem elektronischen Weg über das Portal subreport ELViS zu stellen. Bei Rückfragen zur Nutzung des Portals subreport ELViS wenden Sie sich bitte an die Hotline [gelöscht].
Fragen der Bieter werden grundsätzlich auf dem Portal subreport ELViS über die Bieterkommunikation beantwortet. Bieter ohne Registrierung müssen sich selbstständig darüber beim Auftraggeber informieren.
Fragen, die später als 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, muss der Auftraggeber nicht mehr beantworten. Rechtzeitig gestellte Fragen werden bis spätestens 4 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
5. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote / Teilnahmeanträge findet nicht statt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Ein Nachprüfungsantrag ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter VI.4.1. aufgeführten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
2. Rügen sind an die Kontaktstelle unter I.1. zu richten