Rahmenvertrag für SAP ISU Implementierungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-051-EU - Bekanntmachung
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40211
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swd-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für SAP ISU Implementierungsleistungen
Abschluss eines Rahmenvertrags zur konzeptionellen, fachlichen und technischen SAP ISU-Beratungsunterstützung bei den folgenden Themen:
Gesetzliche Anforderungen und Behördliche Vorgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA):
- Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW)
- GPKE
- GeLi Gas
- WiM
- MaBiS
- MeMi
- usw.
IT technische Voraussetzungen und Veränderungen:
- Umstellung auf S/4 Utilities
- Restandardisierung der ISU-Prozesse und Stammdaten
- Detoxmaßnahmen im R/3 SAP ISU vor Umstellung auf S/4 Utilities
- Systemkonsolidierungen
Stadtwerke Düsseldorf AG Höherweg 100 40233 Düsseldorf
Die Stadtwerke Düsseldorf AG (im Folgenden Auftraggeber genannt) beabsichtigt für das Jahr 2022 Beratungsunterstützung zur konzeptionellen, fachlichen und technischen SAP ISU Unterstützung an einen Dienstleister zu vergeben.
Die verschiedenen Themenbereiche und Aufgaben für die Beratungsunterstützung sind fol-gend aufgeführt:
Fachliche Themenbereiche:
- GPKE, GeLi Gas, WiM und MeMi, incl. der entsprechenden EDIFACT-Formate
- IM4G inkl. Webservices und Schnittstellen zum BPO Dienstleister
- Common Layer/BPEM
- SAP EDM
- EDIFACT-Formatanpassungen
- Allgemeine Schnittstellen
- S/4 Utilities
- SAP-Service Cloud
- MOS-Billing
- SAP CI
IT-technische Aufgaben:
- Erstellung von DV-Konzepten
- Beratung der Fachbereiche hinsichtlich technischer Umsetzungsmöglichkeiten und selbständige Abstimmung mit dem Fachbereich
- Programmierung der Lösung im SAP ISU - Umsetzung gemäß ABAP-Normhandbuch der SWD
- Durchführung von Entwicklertests
- Testbegleitung der Fachbereiche bei Test der programmierten Lösung
- Zeitnahe Problemanalyse und -behebung im Rahmen von Integrationstests
- Dokumentation der erstellten Lösung
- Umgang mit dem Transportmanagement
- Umgang mit Jira und Confluence (Entwicklungsanforderungen werden im Jira ver-waltet)
- Produktivsetzung der programmierten Lösung
Allgemeine Aufgaben:
- Projektmanagement (SWD-Tools: Jira und Confluence)
- Prozessmodellierung in diversen Softwarelösungen (ConSense, Signavio, MS Visio, ...)
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag zu gleichen Konditionen um weitere 2x12 Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung
2) Organigramm der Unternehmensstruktur
3) Bestätigung durch Eigenerklärung der Verwendung der deutschen Sprache in Verhandlungen, Vertrag und während der Abwicklung
4) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften
5) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
6) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter
7a-c) Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, woraus her-vorgeht, dass das Unternehmen einen Vertrag dieser Größenordnung abwickeln kann
8a-c) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren
9) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren befindet, die Eröffnung nicht beantragt wurde und der Antrag auch nicht mangels Masse abgelehnt wurde
10) Bonitätsnachweis einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, D&B) mit einem Rating von max. 250 (Creditreform) oder mind. 75 (D&B) gemessen am deutschen Markt
11) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme
12) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §123 und des § 124 GWB vorliegen
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prü-fen.
13) SAP Silver Partnerstatus Silver (Recognized Expertise Utilities)
14) Für die Unterstützung durch Beraterleistung muss der AN die nachfolgend aufgezählten Referenzen aus den letzten 5 Jahren beifügen:
- Nachweis über mindestens 2 erfolgreich durchgeführte ISU Migrationsprojekte in der Versorgungsbranche
- Nachweis über Erfahrungen im Hinblick auf die IDEX-Komponenten im Rahmen von Einführungsprojekten
"Mit dieser Veröffentlichung werden interessierte Bieter dazu aufgefordert, Ihre Interessensbekundungen innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist über das genannte e-Vergabe-Portal einzureichen.
Zur Interessensbekundung müssen alle unter dem Punkt "Teilnahmebedingungen" aufgeführten Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Im Sinne der Gleichbehandlung aller Bieter, gilt dieses Verfahren auch für Bewerber, die bereits an einem anderen Präqualifizierungsverfahren des AG teilgenommen haben, die bereits eine Geschäftsbeziehungen mit dem AG unterhalten oder auf den einschlägigen Märkten einen hohen Bekanntheitsgrad besitzen oder auf öffentlichen Plattform bereits gleiche oder ähnliche Unterlagen vorgelegt haben.
An Hand der eingereichten Unterlagen werden qualifizierte Anbieter identifiziert und damit der Bieterkreis festgelegt. Im Anschluss werden die Ausschreibungsunterlagen mit einer neuen Angebotsabgabefrist an die qualifizierten Bieter versendet.
Unvollständige Unterlagen sowie verspätet eingegangene Bewerbungen können zum Ausschluss der Bewerbung vom Verfahren führen.
"Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn
- eine verbindliche Erklärung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung,
- Benennung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft,
- Benennung der bevollmächtigten Personen,
- Benennung der Aufgabenverteilung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und
- eine verbindliche Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
vorgelegt und
- jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Teilnahmebedingungen gem. Punkt III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischer Infrastruktur in Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV). Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens werden daher nur den präqualifizierten Bietern die Vergabeunterlagen nach der Bewertung der Teilnahmeanträge elektronisch zugesandt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0ZR0ZM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
"Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.