Lieferung eines Gerätewagen Höhenrettung (GW-Höh) mit Beladung Referenznummer der Bekanntmachung: 692 2021 Es
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Gerätewagen Höhenrettung (GW-Höh) mit Beladung
Titel komplett:
Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges; Lieferung eines Gerätewagen Höhenrettung (GW-Höh) mit Beladung in Anlehnung an die DIN des GW-L2 nach DIN EN 1846 und DIN 14555-22 - Lieferung eines Gerätewagen Höhenrettung (GW-Höh) mit Beladung in Anlehnung an die DIN des GW-L2 nach DIN EN 1846 und DIN 14555-22
kurze Beschreibung:
Es soll ein Gerätewagen Höhenrettung (GW-Höh) mit Beladung in Anlehnung an die DIN des GW-L2 nach DIN EN 1846 und DIN 14555-22 angeschafft werden. Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen (Fahrgestell incl. Aufbau als Los 1 und Beladung als Los 2). Dem Anbieter wird freigestellt für welche Lose ein Angebot abgegeben wird.
GW-Höh Fahrgestell und Aufbau in Anlehnung der DIN
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Fahrgestell incl. Aufbau eines GW-Höh
Beladung GW-Höh
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beladung gem. Beschreibung im Leistungsverzeichnis
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zertifizierung nach DIN 9001
Erklärung, das kein Insolvenz- oder Liquiditätsverfahren gegen den Bieter anhängig ist
Nachweis von Referenzen: Referenzliste über baugleiche oder ähnliche bisher an Feuerwehren im deutschsprachigen Raum ausgelieferte GW-Höh ist dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.