Hydraulisches Tragen- und Ladesystem für den Rettungsdienst Referenznummer der Bekanntmachung: V21/37/327
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hydraulisches Tragen- und Ladesystem für den Rettungsdienst
Lieferung von hydraulischen Fahrtragen für den Rettungsdienst inkl. eines Ladesystems - Rahmenvereinbarung über drei Jahre (36 Monate) mit der Option auf ein viertes Jahr (weitere 12 Monate).
Lieferung von hydraulischen Fahrtragen für den Rettungsdienst inkl. eines Ladesystems - Rahmenvereinbarung über drei Jahre (36 Monate) mit der Option auf ein viertes Jahr (weitere 12 Monate).
Option auf ein viertes Jahr (weitere 12 Monate)
der Option auf ein viertes Jahr (weitere 12 Monate)
Rahmenvereinbarung über drei Jahre (36 Monate) mit der Option auf ein viertes Jahr (weitere 12 Monate). Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit dem Datum der Auftragserteilung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über Eintragung im Berufs- und Handelsregister
- Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Abgaben und Beiträgen zur gesetzli-chen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung / Nachweis über Jahresabschluss oder G+V-Rechnung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zur Prüfung der wirtschaftlichen Eignung muss der Auftragnehmer einen Mindestjahresumsatz der jeweils letzten drei abgeschlossenen Ge-schäftsjahre in Höhe vom mind. netto 350.000,00 € nachweisen.
- Bei Vorliegen strittiger Steuerschulden, Sozialversicherungsschulden, allgemeiner Forderungen o. ä. sind diese nach Art und Höhe zu benennen.
- Eigenerklärung / Nachweis über Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen
- Eigenerklärung / Nachweis über eine jährliche Mindestauslieferung / Produktion von 20 hydraulischen Fahrtragen inkl. Ladesystem sowie fünf Referenznachweise über vergleichbare Lieferumfänge / Projekte (mind. fünf gleichzeitig, an einen Auftraggeber ausgelieferte hydraulische Fahrtragen inkl. Ladesysteme), in Deutschland in den letzten 3 Jahren.
- Eigenerklärung / Angaben über Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen anwendet
- Bieter der Unternehmen, die in der Vergangenheit an kartellrechtswidrigen Handlungen beteiligt waren, haben zum Nachweis ihrer Zuverlässigkeit Bescheinigungen über alle Maßnahmen der durchgeführten „Selbstreinigung“ vorzulegen, welche durch eine unabhängige Stelle zertifiziert sind.
- Eigenerklärung nach § 123 GWB, Eigenerklärung nach § 124 GWB, Erklärung gemäß § 19 MiloG, Eigenerklärung Insolvenz - jeweils nachzuweisen gemäß Kriterienkatalog in den Vergabeunterlagen
Gemäß VOL/B.
Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Verteter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Fristen für den Nachprüfungsantrag:
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
sowie
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.