Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschfahrzeuges (HLF 20 nach DIN 14530-27)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dormagen
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://WWW.STADT-DORMAGEN.DE
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschfahrzeuges (HLF 20 nach DIN 14530-27)
Die Feuerwehr Dormagen beabsichtigt, ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20), mit Allradfahrgestell und Winde zu beschaffen. Die Rechnungsstellung für das Fahrzeug (Los1) sowie die Beladung (Los2) kann, aus haushaltstechnischen Gründen, erst im Jahr 2023 erfolgen.
Zum Zeitpunkt der Auslieferung des Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 20 muss das Fahrzeug dem neuesten Stand der Technik entsprechen.
1 x HLF 20 Fahrgestell Allrad und feuerwehrtechnischer Aufbau
Feuerwache Dormagen Kieler Str. 10 41540 Dormagen
Die Feuerwehr Dormagen beabsichtigt, ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20), mit Allradfahrgestell und Winde zu beschaffen. Die Rechnungsstellung für das Fahrzeug (Los1) sowie die Beladung (Los2) kann, aus haushaltstechnischen Gründen, erst im Jahr 2023 erfolgen. Dem zugrundeliegend ergänzen die im Folgenden aufgeführten Vorbemerkungen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Dormagen und werden als Bestandteil des Auftrages von Auftragnehmer anerkannt.
Zum Zeitpunkt der Auslieferung des Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 20 muss das Fahrzeug dem neuesten Stand der Technik entsprechen und nachfolgende allgemeine Anforderungen erfüllen:
Alle Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), der Unfallverhütungsvorschriften (UVV), sowie aller sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, die den Betrieb von Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug en (HLF 20) nach DIN 14530-27 um im Allgemeinen die Verwendung als Feuerwehrfahrzeug nach DIN EN 1846 und DIN SPEC 14502-1definieren, sind zwingend einzuhalten.
Die Einhaltung der Vorschriften gemäß DIN VDE 0100 für die elektrische Anlage für Los 1 ist nach Fertigstellung des Fahrzeuges zwingend notwendig; ein entsprechendes Mess- und Prüfprotokoll sowie ggf. notwendige Programmiersoftware und Programmieradapter ist mitzuliefern. Die Entkopplungsabstände nach ETSI sind messtechnisch nachzuweisen.
Auf Abweichungen von den geltenden Vorschriften sowie auf dadurch notwendige Ausnahmebestimmungen und Sonderregelungen für Los 1 ist bei der Angebotsabgabe ausdrücklich hinzuweisen.
Für die Auftragserteilung von Los 1 kommen nur Firmen auch Nachunternehmen in Frage, die nach ISO 9001 zertifiziert sind und den Nachweis dem Angebot beifügen.
Aussagefähige technische Unterlagen (Datenblätter, Konstruktionszeichnungen,
Fotografien, Prospektmaterial u. dgl.) für Los 1 sind mitzuliefern.
Für Los 1 ist mit dem Angebot ein kundenbezogener Beladeplan mit einzureichen.
Die Schaltpläne der elektrischen Installation sind in deutscher Sprache bei der Auslieferung des Fahrzeuges dem Auftraggeber in Druckform auszuhändigen und als Datei im PDF-Format mitzuliefern.
Die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen, Ersatzteillisten und Beschriftungen, auch für die mitgelieferten Geräte, sind in deutscher Sprache in Druckform auszuhändigen bzw. auszuführen und als Datei im PDF-Format mitzuliefern.
Änderungen auf Grund von technischem Fortschritt bzw. Festlegungen von Standards innerhalb der Feuerwehr der Stadt Dormagen können auch zu einem späteren Zeitpunkt die Veränderung des Leistungsverzeichnisses nach sich ziehen. Dies berührt nicht die Gültigkeit der Ausschreibung, sondern wird mit dem Auftragnehmer individuell verhandelt.
Das Fahrzeug ist mit einer Gewichtsreserve von mindestens 400kg auf der Vorderachse und mindestens 400kg auf der Hinterachse auszuliefern. Mit dem Angebot für Los 1 ist eine vorläufige Gewichtsbilanz einzureichen, die eine entsprechende Gewichtsreserve ausweist. Die entsprechende Zusatzbeladung,
abweichend der Norm, ist zu berücksichtigen. Nach dem Fahrgestelleingang ist dieses zu verwiegen, die Gewichtsbilanz zu überprüfen und die überarbeitete Gewichtsbilanz dem Auftraggeber zu übergeben. Fahrzeuge mit einer geringeren tatsächlichen Gewichtsreserve werden durch den Auftraggeber nicht akzeptiert.
Mit dem Angebot für Los 1 ist eine Energiebilanz einzureichen. Die Batterien müssen der vom Auftragnehmer erstellten Energiebilanz entsprechen.
Alle Gerätschaften sind in allen Funktionsstellungen des Fahrzeuges zu entnehmen und alle Aggregate können in Betrieb genommen werden. Es ist darauf zu achten das die schweren Gerätschaften unten zu lagern sind. Behälter,
die ein Gewicht von 10 kg überschreiten, sind zusätzlich mit einem Entnahmestop auszurüsten, um ein Herausfallen des Behälters bei der Entnahme zu vermeiden.
Durch den Auftragnehmer des Loses 2 sind alle Anlieferungsgegenstände mit,
vom Auftragnehmer des Loses 1 zur Verfügung gestellten, Projektaufklebern zu versehen.
Alle aufgeführten Halterungen, Lagerungen und Geräte sind vom Auftragnehmer des Loses 2 in einer Gesamtlieferung an den Auftragnehmer des Loses 1, nach vorheriger Terminabsprache, zu liefern und nach Absprache mit dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer aus Los 1 zu montieren ggf. sind Spezialhalterungen für die Gerätschaften durch den Auftragnehmer des Loses 1 zu verwenden. Ausnahmen sind separat vermerkt. Von den verwendeten Haltegurten, Vorreibern und Klettgurten sind je 10 Stück als Reserve beizustellen. Die endgültige Positionierung der Gerätschaften erfolgt in der Baubesprechung. Sofern sich bei der Rohbauabnahme und Fahrzeugübergabe herausstellt, dass Einbaulösungen für den Auftraggeber nicht praktikabel sind,
sind die Einbauten nach Vorgaben des Auftraggebers ohne Mehrpreisberechnung zu ändern.
Bei den zu liefernden Geräten sind vorzugsweise die vom Auftraggeber vorgeschlagenen Fabrikate zu liefern. Gleichwertige Geräte sind zugelassen,
wenn der Zusatz „oder gleichwertig“ in der Beschreibung enthalten ist. Der Leistungsumfang ist dann zu erläutern.
Sofern nicht anders vermerkt gilt die beschriebene Leistung für Lieferung,
Montage und Anschluss, sowie Funktionsprüfung.
Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ verwendet worden und macht der Auftragnehmer keine Angabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als angeboten.
Die Baubesprechung und die Fahrzeugabnahme sind in deutscher Sprache zu führen.
Die Abnahme des Fahrgestells erfolgt durch den Auftraggeber.
Eine Referenzliste der seit 01. Januar 2015 in der BRD bereits ausgelieferten Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge (HLF 20) nach DIN 14530-27 ist dem Angebot beizufügen.
Das Angebot ist unter ausschließlicher Verwendung des vollständigen Formulars „Leistungsverzeichnis zum offenen Verfahren über die Lieferung von einem Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 20) (Seite 1 - 62) abzufassen.
Unvollständige Angebote oder Nebenangebote des Anbieters werden nicht gewertet.
Das Leistungsverzeichnis ist verpflichtend einzuhalten.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
Die Angebotspreise sind in Euro (€) anzugeben.
Die Angebotspreise sind Festpreise für den Ausführungszeitraum und müssen alle Nebenkosten enthalten.
Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für das angelieferte Fahrzeug für die Dauer des Aufenthaltes, beginnend mit der Abnahme des Fahrgestelles bis zur Abnahme des Aufbaus. Die Gewährleistung umfasst jegliches Risiko der Verschlechterung, des Untergangs sowie Abhandenkommens oder Diebstahl.
Im Leistungsverzeichnis aufgeführte Normen sind über den Beuth Verlag im Volltext erhältlich.
Das Leistungsverzeichnis besteht aus zwei Losen.
Es wird darum gebeten, Bieterfragen bis spätestens 5 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Nachrichtendienst der Vergabeplattform https://www.subreport-elvis.de an die Zentrale Submissionsstelle der Stadt Dormagen zu richten.
Feuerwehrtechnische Beladung HLF 20
Feuerwache Dormagen Kieler Str. 10 41540 Dormagen
Feuerwehrtechnische Beladung HLF 20 Durch den Auftragnehmer des Loses 2 sind alle Anlieferungsgegenstände mit,
vom Auftragnehmer des Loses 1 zur Verfügung gestellten, Projektaufklebern zu versehen.
Alle aufgeführten Halterungen, Lagerungen und Geräte sind vom Auftragnehmer des Loses 2 in einer Gesamtlieferung an den Auftragnehmer des Loses 1, nach vorheriger Terminabsprache, zu liefern und nach Absprache mit dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer aus Los 1 zu montieren ggf. sind Spezialhalterungen für die Gerätschaften durch den Auftragnehmer des Loses 1 zu verwenden. Ausnahmen sind separat vermerkt. Von den verwendeten Haltegurten, Vorreibern und Klettgurten sind je 10 Stück als Reserve beizustellen. Die endgültige Positionierung der Gerätschaften erfolgt in der Baubesprechung. Sofern sich bei der Rohbauabnahme und Fahrzeugübergabe herausstellt, dass Einbaulösungen für den Auftraggeber nicht praktikabel sind,
sind die Einbauten nach Vorgaben des Auftraggebers ohne Mehrpreisberechnung zu ändern.
Es wird darum gebeten, Bieterfragen bis spätestens 5 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Nachrichtendienst der Vergabeplattform https://www.subreport-elvis.de an die Zentrale Submissionsstelle der Stadt Dormagen zu richten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in einem Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Etwaige Maßnahmen
des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung einzureichen.
Eine Referenzliste der seit 01. Januar 2015 in der BRD bereits ausgelieferten Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge (HLF 20) nach DIN 14530-27 ist dem Angebot beizufügen.
Für die Auftragserteilung von Los 1 kommen nur Firmen auch Nachunternehmen in Frage, die nach ISO 9001 zertifiziert sind und den Nachweis dem Angebot beifügen.
Aussagefähige technische Unterlagen (Datenblätter, Konstruktionszeichnungen,
Fotografien, Prospektmaterial u. dgl.) für Los 1 sind mitzuliefern.
- Technische Ausrüstungen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Muster, Beschreibungen oder Fotografien ohne Echtheitsbescheinigung
- Bescheinigungen von Instituten für die Qualitätskontrolle
- Bescheinigungen unabhängiger Stellen über Qualitätssicherungsnormen
Abschnitt IV: Verfahren
41539 Dormagen, Paul-Wierich-Platz 1: Historisches Rathaus, 2. OG, Zimmer 2.05a
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabe- und Vertragsunterl. sind ausschl. als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS erhältlich unter: https://www.subreport.de/E37587629 . Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschl.
über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterl.
zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden. Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung.
Der AG verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung (Reg.) gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Reg. ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Reg. ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterl. bereits ohne Reg. heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegebenen Downloadlink die Reg. nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Reg. wichtige Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen,deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Reg.geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Reg.
erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adr. sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser E-Mail-
Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschr. Stelle zusätzl. Infos bereit gestellt hat.
Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Bieter und deren Bevollm. sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß den §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dormagen
Postleitzahl: 41539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.dormagen.de