Fahrrad Leasing für Beschäftigte im Verbund der Knappschaft Kliniken Referenznummer der Bekanntmachung: 2021JBA009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44892
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kk-service.de
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kk-bochum.de
Ort: Bottrop
NUTS-Code: DEA31 Bottrop, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kk-bottrop.de
Ort: Püttlingen
NUTS-Code: DEC Saarland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kk-saar.de
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-vest.de
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bergmannsheil-buer.de
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-westfalen.de
Ort: Würselen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheinmaasklinikum.de
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kk-bochum.de
Ort: Püttlungen
NUTS-Code: DEC Saarland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kk-saar.de
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-vest.de
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-westfalen.de
Ort: Würselen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheinmaasklinikum.de
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.knappschaft-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrrad Leasing für Beschäftigte im Verbund der Knappschaft Kliniken
Fahrrad Leasing für Beschäftigte im Verbund der Knappschaft Kliniken
Die Auftraggeber möchten interessierten Beschäftigten der Knappschaft Kliniken und der Servicegesellschaften im Rahmen eines Leasingmodells Fahrräder überlassen. Leasingnehmer wird der jeweilige Arbeitgeber des Beschäftigten. Die Leasingraten werden, sofern einzelvertraglich oder tarifvertraglich zulässig, von den Beschäftigten, welche das Angebot nutzen im Wege einer Brutto-Gehaltsumwandlung getragen, andernfalls ist im Einzelfall die Begleichung der Leasingrate aus dem Nettoentgelt möglich. Derzeit sind ca. 12.500 Personen im Verbund der Auftraggeber beschäftigt, ca. 50 Prozent dieser Personen sind zur Brutto-Gehalts-Umwandlung berechtigt. Es wird weiter davon ausgegangen, dass maximal 10 Prozent der Personen, welche zur Brutto-Gehalts-Umwandlung berechtigt sind, von dem Angebot Gebrauch machen. Danach wird ein Volumen von ca. 600 Einzel-Leasingverträgen erwartet. Der Auftragnehmer übernimmt (ggf. im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder mit Unterauftragnehmern) für die Auftraggeber Leasing und Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen (Wartung/Reparatur) sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse. Die KKSG schließt im Namen und im Auftrag der teilnehmenden Auftraggeber die Rahmenvereinbarung. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner. Abrechnung der Kosten und Abwicklung der Rahmenvereinbarung erfolgen jeweils zwischen den einzelnen Auftraggebern und dem Auftragnehmer. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Die Beschäftigten, welche die Leistung in Anspruch nehmen, tragen jeweils die Kosten für das geleaste Rad. Die Abrechnung erfolgt im Wege einer Gehaltsumwandlung. Soweit der jeweils anzuwendende Tarifvertrag es zulässt, erfolgt die Umwandlung vom Bruttogehalt andernfalls im Einzelfall aus dem Nettoentgelt. Hinweis: Die Umwandlung aus dem Nettogehalt ist wirtschaftlich möglicherweise im Einzelfall nicht sinnvoll. Dennoch werden die Beschäftigten, bei denen nur eine Netto-Gehalts-Umwandlung möglich ist, nicht von vorneherein von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Auftragnehmer wird zwei Leasingrechner zur Verfügung stellen. Die Vereinbarung wird für die Dauer von 48 Monaten abgeschlossen. Die auf der Vereinbarung basierenden Einzel-Leasingverträge haben eine fixe Laufzeit von 36 Monaten. Die Laufzeit der Einzelleasingverträge können die Laufzeit der Rahmenvereinbarung überdauern. Die Betreuung durch den Auftragnehmer endet mit Ablauf des letzten Einzelleasingvertrages. Keine Mindestabnahmemenge. Für die Versicherung werden Mindestbedingungen vorgegeben. Der Leistungsbeginn wird auf den 01.03.2022 festgesetzt. Für die Durchführung der Entgeltumwandlung erfolgt eine manuelle Eingabe der erforderlichen Daten unter Verwendung bereits vorhandener Lohnarten durch Vertreter der Auftraggeber in die Entgeltabrechnungssoftware. Der Vertrag wird pauschal für alle Beschäftigten abgeschlossen. Die Beschäftigten entscheiden selbstständig, ob sie das Angebot zum Abschluss von Einzelleasingverträgen in Anspruch nehmen. Mit Angebot wird auch gefordert die Angabe von Anzahl an Vertragshändlern (Stationär und online), Bieter liefert mit Angebot eine Aufstellung mit Firmenname und Adresse. Mit Angebot wird auch gefordert Übersicht mit Anzahl an Vertragshändlern im Umkreis um die Postleitzahl am Sitz der jeweiligen Gesellschaften. Diese Vertragshändler müssen auch Wartungs- und Serviceaufgaben anbieten. Es muss mindestens 1 Vertragshändler im Umkreis von 25 km um den Sitz der jeweiligen Gesellschaft vorhanden sein. Dem Angebot muss ein Nachweis (z.B. Screenshot) der Entfernungskilometer (ermittelt über google maps) vorhanden sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bieters:
Der Bieter hat mittels Eigenerklärung (Formblatt Anlage 06) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe
gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://
www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
a. mit einer Deckungssumme von mindestens 1.500.000,- EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 1.500.000,- EUR für sonstige Schäden,
b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a. und b. angepasst werden wird. Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung.
Die Erklärung zur Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer gesondert auszufüllen und als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Die vorstehenden Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung sind Mindestanforderungen.
Jeder Bieter muss mindestens eine (1) geeignete Referenz einreichen.
Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, die in dem Zeitraum seit dem 01.01.2018 bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote mindestens 12 Monate Leistungserbringung aufweisen und deren Auftragsgegenstand das Fahrradleasing für Auftraggeber die mindestens 5000 Beschäftigte vertreten war oder ist.
Bei Bietergemeinschaften und eignungsverleihenden Unterauftragnehmern muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft und / oder welchem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer zuzuordnen ist. Es ist ausreichend, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein eignungsverleihender Unterauftragnehmer die Mindestanforderung erfüllt, soweit diese die maßgeblichen Leistungen im Falle der Auftragserteilung auch erbringen werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Die Erklärung zu den „Referenzprojekte“ ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer (soweit dieser die Eignung verleiht) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Die vorstehenden Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung sind Mindestanforderungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf
die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-iminternet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die Vergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene
Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung de
r Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html)
die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe
des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei
Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information
geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)