9199 Schulsozialarbeit an Berufskollegs im Kreis Gütersloh Referenznummer der Bekanntmachung: 3.1-21-T-9199
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
9199 Schulsozialarbeit an Berufskollegs im Kreis Gütersloh
Schulsozialarbeit am Carl-Miele-Berufskolleg, Reinhard-Mohn-Berufskolleg (jeweils Gütersloh) und am Berufskolleg Halle (Westf.)
Los 1 - Gütersloh
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Kreis Gütersloh sucht zum 01.01.2022 einen freien Träger für die Durchführung der Schulsozialarbeit am Carl-Miele-Berufskolleg und am Reinhard-Mohn-Berufskolleg.
Los 2 - Halle (Westf.)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Kreis Gütersloh sucht zum 01.01.2022 einen freien Träger für die Durchführung der Schulsozialarbeit am Berufskolleg Halle (Westf.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Gütersloh
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Halle (Westf.)
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.