BLB/Z/NL Aachen/Wiederkehrende Prüfungen_100-21-00104_TrinkwV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB/Z/NL Aachen/Wiederkehrende Prüfungen_100-21-00104_TrinkwV
Der BLB NRW schreibt für seine Niederlassung Aachen die folgenden Leistungen
im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages aus:
- Prüfungen gem. TrinkwV
Gegenstand der Beauftragung ist die Vorbereitung, Durchführung und
Nachbereitung von Prüfungen an Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung
durch den Auftragnehmer.
Die Ausführung der Leistungen erfolgt in und an den Gebäuden des
Auftraggebers. Sachkundeprüfungen können auch in dessen Anmietungen bzw.
von Mietern/Nutzern des Auftraggebers bei Dritten angemieteten Gebäuden (gem.
Liegenschaftsverzeichnis, Anlage 2) beauftragt sein.
52062 Aachen (Großraum) Jülich, Schleiden, Erkelenz, Geilenkirchen, Euskirchen, Brühl, Düren, Frechen,
Hürth, Bergheim, Bad Münstereifel, Kerpen, Eschweiler, Heinsberg, Monschau,
Mechernich, Hürtgenwald, Linnich, Hückelhoven, Stolberg, Simmerath, Dahlem,
Würselen, Nörvenich
Der BLB NRW schreibt für seine Niederlassung Aachen die folgenden Leistungen
im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages aus:
Prüfungen gem. Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Gegenstand der Beauftragung ist die Vorbereitung, Durchführung und
Nachbereitung von Prüfungen an Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung
durch den Auftragnehmer.
Die Ausführung der Leistungen erfolgt in und an den Gebäuden des
Auftraggebers. Sachkundeprüfungen können auch in dessen Anmietungen bzw.
von Mietern/Nutzern des Auftraggebers bei Dritten angemieteten Gebäuden (gem.
Liegenschaftsverzeichnis, Anlage 2) beauftragt sein.
Auch erhöhte Sicherheitsbestimmungen sind ggf. zu beachten.
Qualifikationsanforderungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen für
das jeweilige Los.
Leistungsbeginn ist der 01.02.22
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Da kein Angebot eingereicht wurde, wurde die Ausschreibung 100-21-00028 Los Nr. 3 aufgehoben. Nach der Aufhebung wurde eine neue Ausschreibung für das Los 3 ausgeschrieben. Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV kann Los 3 im Verhandlungsverfahren ohne TNW vergeben werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GBA Gesellschaft für Bioanalytik mbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70597
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYEQZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer
ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf
elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen
Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages
nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.