MSB; Ausschreibung Projektsteuerungsleistungen für das "Lolli"-PCR-Pool-Testprojekt an Grund- und Förderschulen in NRW - Ex-Post Referenznummer der Bekanntmachung: LOGINEO NRW; "Lolli"-PCR-Pool-Testprojekt - Ex-Post
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schulministerium.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
MSB; Ausschreibung Projektsteuerungsleistungen für das "Lolli"-PCR-Pool-Testprojekt an Grund- und Förderschulen in NRW - Ex-Post
Siehe II.2.4
Nordrhein-Westfalen
Gegenstand des nach einem europaweiten VgV-Verfahrens vergebenen Auftrags sind Projektsteuerungsleistungen für das vom Ministerium für Schule und Bildung (MSB) durchgeführte "Lolli"-PCR-Pooltestprojekt an Grund- und Förderschulen des Landes NRW.
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Das MSB hat infolge der am 12. April 2021 in Kraft getretenen Pflicht, Schülerinnen und Schüler als Voraussetzung einer Teilnahme am Präsenzunterricht auf das Corona-Virus zu testen, kurzfristig die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen ergriffen, um allen Schülerinnen und Schülern in Nordrhein-Westfalen mindestens zwei Schnell-Selbsttests wöchentlich zur Verfügung zu stellen. Da die bei den meisten Schnelltests notwendigen Nasen- und Rachenabstriche von vielen Kindern als sehr unangenehmen wahrgenommen und nicht immer richtig angewendet werden, war es erforderlich, für die Schülerinnen und Schülern der Grund- und Förderschulen eine eigene kindgerechte Teststrategie zu entwickeln. Das MSB hat daher am 10. Mai 2021 ein Testprojekt für sämtliche Grund- und Förderschulen in NRW eingeführt, welches auf der sog. Lolli-Methode beruht. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch "Lutschen" eines Tupfers selbst ab. Alle Proben werden gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Hierdurch ist möglich, dass auch Kinder im Grundschulalter ohne fremde Hilfe Abstriche nehmen. Die Auswertung der ca. 140.000 Tests wöchentlich erfolgt durch elf bis zwölf Labore. Die Labore liefern die mit schul- und laborspezifischen Barcodes versehenen Testmaterialien unmittelbar an ca. 3.700 Stellen, werten die Proben aus und informieren kurzfristig über das Testergebnis. Aufgrund der Dimension und der Komplexität des Projekts ist eine Begleitung des Projekts durch eine übergeordnete Projektsteuerung zwingend erforderlich. Ursprünglich wurden die Leistungen auf Grundlage eines Dringlichkeitsauftrags erbracht. Dieser ist durch den im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung vergebenen Auftrag, der Gegenstand dieser Bekanntmachung ist, abgelöst worden.
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Der Auftrag umfasst die Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet des Managements sowie die Organisation und Steuerung des Gesamtprojekts. Wesentliche Leistungsbestandteile sind das fortwährende Monitoring der notwendigen Test- und Transportmaterialien zur Gewährleistung ausreichender Verfügbarkeit, die Unterstützung bei der Vorbereitung notwendiger Beschaffungsvorgänge, die Unterstützung bei der Steuerung und Koordinierung der am Testprojekt beteiligten Labore, die Unterstützung bei der Mängelverfolgung, die Übernahme notwendiger Koordinierungs- und Abstimmungsleistungen im Hinblick auf die wissenschaftliche Begleitung des Testprojekts und die Unterstützung bei Kommunikationsmaßnahmen in Richtung relevanter Stakeholder. Das MSB als Auftraggeber ist jeweils entsprechend einzubeziehen.
Auftraggeberseitig können Verlängerungsoptionen bis zu den Weihnachtsferien 2021, den Osterferien 2022 und den Sommerferien 2022 in Anspruch genommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Der AG hat das Vergabeverfahren aufgrund Dringlichkeit unter Verkürzung der Regelfristen gem. § 17 Abs. 3, Abs. 8 VgV durchgeführt. Aufgrund des unabsehbaren Infektionsgeschehens hat das MSB entschieden, das Testprojekt an Grund- und Förderschulen nach den Sommerferien fortzusetzen. Da das neue Schuljahr am 18. August 2021 begann, musste der Beschaffungsbedarf kurzfristig gedeckt werden; dies war allein über eine beschleunigte Vergabe möglich. Es bestand Dringlichkeit, da ein zuverlässiges und belastbares Testprogramm - und eine dies sicherstellende Projektsteuerung - zwingende Voraussetzung für eine Offenhaltung der Schulen und damit für eine vollständige Erfüllung des staatlichen Bildungsauftrags auch bei steigenden Infektionszahlen ist. Für die jüngeren Schülerinnen und Schüler der Grund- und Förderschulen gibt es keine Impfempfehlung; zu Wahrung ausreichenden Gesundheitsschutzes und zur Vermeidung von Schulschließungen sind regelmäßige und belastbare Tests zwingend erforderlich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.bcg.com/de-de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
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2. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die Ausgestaltung des Verfahrens und die zu erwartenden Bewerbungen bedeuten einen erheblichen Aufwand bei dem Auftraggeber. Dies beschränkt die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter anhand der unter Ziff. II.2.9 aufgezeigten Wertung der Eignungsnachweise.
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3. Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Teilnahmeantrag unter Verwendung von Formular XII zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind drei Fälle zu unterscheiden:
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Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt (also Formulare I, II, III und Handelsregisterauszug).
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Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische- und/oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt III.1.3 der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft (also Formular VI, VII, VIII, IX, X, XI ), (ii) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten (also Formulare I, II, III und Handelsregisterauszug), (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XIII.
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Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) Formular V gemäß Abschnitt III.1.2 der EU-weiten Bekanntmachung, (ii) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher (also Formulare I, II, III und Handelsregisterauszug), (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XIV.
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Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
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4. Die von Bewerbern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages / Angebotes. Ein entsprechendes Informationsblatt "Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten" ist der Vergabeunterlage beigefügt.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYHNDCJ4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2211470
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer Rheinland ist zuständig für die Überprüfung von Vergabeverfahren, die der Beschaffung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber dienen.
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Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
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Dieser lautet:
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(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden.
An dieser Stelle sei auf § 135 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/