Freiraum- und verkehrsplanerischer Realisierungswettbewerb „Bahnhof Ibbenbüren“

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49477
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ibbenbüren.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/ibbenbueren/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28197
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dsk-gmbh.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/ibbenbueren/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Freiraum- und verkehrsplanerischer Realisierungswettbewerb „Bahnhof Ibbenbüren“

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Als wesentlicher Teil der öffentlichen Infrastruktur kommt dem Bahnhof Ibbenbüren im Sinne einer „Visitenkarte“ oder auch „Adressbildung“ ein besonderer Stellenwert im Stadtbild zu. Mit etwa 4.800 Fahrgästen an Werktagen stellt der Bahnhof Ibbenbüren bereits heute einen hochfrequentierten Nahverkehrsknotenpunkt in der Region dar. An zentraler Stelle im Stadtraum gelegen, sind der Bahnhof und sein Umfeld nicht nur ein bedeutendes Eingangstor zur Stadt Ibbenbüren, sondern ebenso einer der zentralen öffentlichen Räume im Stadtgefüge Ibbenbürens.

Die direkt an das Bahnhofsareal angrenzenden Schulen, das Bürgerhaus sowie die fußläufig angrenzende Innenstadt sind Frequenzbringer des regionalen und überregionalen Verkehrs und begründen die Stellung des Bahnhofes mit angeschlossenem Busbahnhof (ZOB) als zentraler Knotenpunkt des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Stadt und in der Region.

Vor dem Hintergrund der angestrebten Verkehrswende soll über eine neue städtebauliche Zonierung des Areals, eine Aufwertung der öffentlichen Platz- und Straßenräume und die Neugestaltung des ZOB sowohl eine optimierte Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger und des Bahnhofsareals mit der Umgebung erreicht werden als auch die Attraktivität und Funktionalität des Bahnhofsareals deutlich gesteigert und verbessert werden.

Für den Realisierungsbereich des Wettbewerbs ist eine zeitnahe Umsetzung nach Abschluss des Wettbewerbs geplant. Die Nettoherstellungskosten der Frei- und Verkehrsanlagen sind mit 4,4 Mio. € festgelegt.

Für einen angrenzenden Konzeptbereich ist - im Sinne der Ideenfindung - eine Bearbeitung in Form eines städtebaulichen, freiraumplanerischen Konzepts gefordert.

Termine:

Einsendeschluss Bewerbung 02.12.2020

Kolloquium 16.02.2022

Abgabe Wettbewerbsarbeit 27.04.2022

Preisgerichtssitzung 14.06.2022

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Die Gesamtanzahl der Teilnehmenden ist auf 12 einschließlich 5 vorausgewählter Bewerbergemeinschaften begrenzt. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über den geforderten Teilnahmeantrag hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Erfüllen mehr als 7 Bewerbungen die Zugangskriterien, ermittelt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb und wählt 5 weitere Bewerbergemeinschaften als potenzielle Nachrückende aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden. Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerbergemeinschaften nachzuweisen:

1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in, Verkehrsplaner:in. Beizufügen ist eine Kopie der letzten Beitragsrechnung oder eine Kopie einer Bescheinigung der jeweiligen Architektenkammer / Ingenieurkammer, die nicht älter als 2 Jahre ist.

- Referenznachweis Landschaftsarchitekt:in:

Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Freianlagen oder Verkehrsanlagen (mind. Leistungsphasen 2-5 nach §39 / §47 HOAI) von 1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 1,5 Mio. € netto (KG 500), innerhalb der letzten 5 Jahre, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Nachweis in Form eines Referenzblattes, max. Größe DIN-A3.

- Referenznachweis Verkehrsplaner:in:

Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Verkehrsanlagen (mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 47 HOAI) von 1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 1,5 Mio. € netto (in der Kostengruppe 500), innerhalb der letzten 5 Jahre, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Nachweis in Form eines Referenzblattes, max. Größe DIN-A3.

Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist. Der Nachweis der Referenzen ist erst nach dem Losverfahren von den so ausgewählten Bewerbergemeinschaften zu führen und hat nach Aufforderung durch die Wettbewerbsbetreuung in einer Frist von 10 Tagen zu erfolgen.

2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Berufshaftpflicht Landschaftsarchitekt:in:

Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 2,0 Mio. € für Personenschäden sowie 2,0 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb genügt zunächst der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (auch mit niedrigeren Deckungssummen) mit zusätzlicher Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen.

- Berufshaftpflicht Verkehrsplaner:in:

Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 2,0 Mio. € für Personenschäden sowie 2,0 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb genügt zunächst der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (auch mit niedrigeren Deckungssummen) mit zusätzlicher Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen.

Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Das Bewerbungsformular ist auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum 02.12.2021 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden: [gelöscht]

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Zugelassen sind Bewerbergemeinschaften aus jeweils mindestens einem:r Landschaftsarchitekt:in und einem:r Verkehrsplaner:in. Bewerber:innen, die über beide der genannten Berufsqualifikationen verfügen sind ebenso zugelassen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 12
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
club L94 Landschaftsarchitekten GmbH mit Röver Ingenieurgesellschaft mbH
nsp landschaftsarchitekten und stadtplaner PartGmbB mit SHP Ingenieure GbR
GTL Michael Triebswetter Landschaftsarchitekt mit IWP Ingenieurplanung Wallenhorst GmbH & Co. KG
Lohaus Carl Köhlmos Landschaftsarchitekten Stadtplaner mit pbh Planungsbüro Hahm
JKL Junker + Kollegen Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit ibt Ingenieurbüro Tovar & Partner GbR
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Das Preisgericht wird sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe bilden.

Der Entscheidungsfindung dienen insbesondere folgende Beurteilungshauptkriterien:

Städtebauliche Qualität

- Leitbild und gestaltbestimmende Grundidee, Adressbildung

- Identifikationspotential, Imagebildung

- Einbindung in die städtebaulichen Strukturen / in das bestehende Stadtbild

- städtebauliche / stadträumliche Qualität, Maßstäblichkeit

Gestaltungsqualität und funktionale Qualität

- Gestaltqualität und Aufenthaltsqualität öffentlicher Raum

- Barrierefreiheit und Durchlässigkeit

- Verkehrskonzept mit schlüssiger Abwicklung und Verbindung der Verkehrsarten

- Verbindung zur Innenstadt

- Vandalismusprävention

Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit

- Beiträge zum ressourcensparenden und nachhaltigen Bauen, Klimaresilienz

- Wirtschaftliche Tragfähigkeit auch in Hinblick auf Betriebs- und Wartungskosten

Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/12/2021
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 70.500,00 € netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des §§ 40 und 48 der HOAI 2021 und dem Merkblatt 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg (AK BW) „Städtebaulicher Entwurf als besondere Leistung in der Flächenplanung“ (Anlage 9 HOAI 2021) ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:

1. Preis 28.200,00 €

2. Preis 21.150,00 €

3. Preis 14.100,00 €

für Anerkennungen 7.050,00 €

Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Herr Prof. Dr. Stefan Bochnig, Landschaftsarchitekt
Frau Prof. Cornelia Müller, Landschaftsarchitektin
Herr Uwe Gernemann, Landschaftsarchitekt
Herr Uwe Manteuffel, Technischer Beigeordneter
Herr Dr. Michael Frehn, Verkehrsplaner
Herr Prof. Bertl Bruun, Landschaftsarchitekt
Frau Ute Aufmkolk, Landschaftsarchitektin
Herr Christian Jürgensmann, Landschaftsarchitekt
Frau Monika Kaß, Fachdienstleiterin Stadtplanung
Herr Dr. Marc Schrameyer, Bürgermeister
Herr Norbert Kipp, Ausschussvorsitzender PUA
Herr Uwe Wobben, Ausschussvositzender BIA
Herr Tobias Goldbeck, 1. Stellv. Ausschussvositzender PUA
Frau Ulrike Sackarndt, 1. Stellv. Ausschussvorsitzende BIA
Herr Christian Nitsche, Fraktion Grüne
Herr Olaf Seeger, Fraktion UWG IFI
Herr Rainer Fischer, Fraktion FDP
Frau Maria Frank, Fraktion Die Linke
Herr Michael Jansen, Bahnhofsmanagement Münster
Herr André Korste, Leiter Fahrbetrieb Ibbenbüren der Regionalverkehr Münsterland GmbH
Herr Thomas Ladenthin, Stellv. Abteilungsleiter Verkehrsmanagement der Regionalverkehr Münsterland GmbH
Herr Christoph Ellermann, Architekt, Gestaltungsbeirat
Herr Christof Bensmann, Abteilung Stadtentwicklung und Bauleitplanung
Herr Norbert Steggemann, Abteilungsleiter Stadtentwicklung und Bauleitplanung
Herr Matthias Jacobsen, Fachdienstleiter Facility-Management
Herr Karl-Ludwig Borgmann, Fachdienstleiter Tiefbau
n.n. Abteilungsleitung Straßenbau
Herr Martin Hagedorn, Abteilungsleiter Stadtentwässerung

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe für den Realisierungsbereich umgesetzt wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einen oder mehrere Preisträger:innen, gegebenenfalls in Stufen wie folgt zu beauftragen:

Realisierungsbereich: mindestens und gegebenenfalls in Stufen mit den Leistungsphasen 2-5 und optional und gegebenenfalls in Stufen mit den Leistungsphasen 6-8 nach §§ 39 und 47 HOAI 2021.

Konzeptbereich: Leistungsphasen 2-3 nach dem Merkblatt 51 der AK BW „Städtebaulicher Entwurf als besondere Leistung in der Flächenplanung“ (Anlage 9 HOAI 2021).

Die Beauftragung erfolgt sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der / die Preisträger:in eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.

Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin eine oder mehrere Kostenberechnungen beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmenden, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis.

Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der VgV stattfindet. Im Verhandlungsverfahren sind die Zuschlagskriterien und deren Wichtung wie folgt:

50% Wettbewerbsergebnis

30% Angebotspreis

20% Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals

Im Verhandlungsverfahren mit den Preisträger:innen wird das Wettbewerbsergebnis als Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 50% berücksichtigt. Dabei erhält der 1. Platz 5 Punkte, der 2. Platz 3 Punkte und der 3. Platz 2 Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Platz mit 0,5 Punkten bewertet.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig,soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/11/2021

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