Feuerlöschkraftwagen (Kfz 66-2-gl) Referenznummer der Bekanntmachung: B 22.11 - 0397/21/VV : 2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]211
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Feuerlöschkraftwagen (Kfz 66-2-gl)
Mittleres Flugfeld-Feuerlöschkraftwagen (Kfz 66-2-gl)
Verbindliche Menge, inklusive 1 Musterfahrzeug: 8 Fahrzeuge
Unverbindliche variable Menge: 6 Fahrzeuge
Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag um ein Jahr zu verlängern, wenn die geschätzte Gesamtbedarfsmenge wesentlich unterschritten wird. Die Auftraggeberin wird der Auftragnehmerin spätestens drei Monate vor Vertragsende mitteilen, ob sie von der Verlängerungsoption Gebrauch macht.
6 Fahrzeuge
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Anlage 'Eigenerklaerung_Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Legen Sie mit dem Angebot einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister vor.
Folgende Anlagen sind vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen:
- 'Anlage Unternehmensdaten'
- 'Bewerber_Bietergemeinschaftserklaerung' (falls zutreffend)
- 'Anlage_Unterauftraege' (falls zutreffend)
- 'Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe_Unterauftraege' (falls zutreffend)
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich für den Aufbau von Feuerwehrfahrzeugen in der EG-Fahrzeugklasse N3 für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste. Bitte beachten Sie, dass Fahrzeuge leichterer Bauart nicht als Nachweis anerkannt werden.
Referenzen
Reichen Sie eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein.
Lackfachbetrieb
Belegen Sie, dass Ihr Unternehmen oder Ihr Unterauftragnehmer einen anerkannten Lackfachbetrieb, durch den Nachweis von Meisterbriefen, Facharbeiterabschlüssen oder das Aufführen von mind. zwei Referenzen im Bereich der Nutzfahrzeuglackierarbeiten, unterhalten.
Qualitätsmanagementsystem, wie etwa der ISO 9001 oder ein gleichwertiges normiertes System
Abschnitt IV: Verfahren
Eine optionale Verlängerung der Rahmenvereinbarung dient dem abrufenden Bedarfsträger zum möglichst vollständigen Ausschöpfen der Gesamtbedarfsmenge.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.