Isomatten und Schlafsäcke THW Referenznummer der Bekanntmachung: B 23.18 - 0498/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]610
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Isomatten und Schlafsäcke THW
Lieferung von Isomatten und Schlafsäcken THW
Isomatten 5 cm THW
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Logistikzentrum, Talburgstr. 52, 42579 Heiligenhaus
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Logistikzentrum, Westring 17, 40721 Hilden
Mindestabnahmenmenge (Festbestellmenge):
- 6.500 Stück Isomatten 5 cm
Weitere Bestellungen aus Rahmenvereinbarung, ohne Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers:
- 6.500 Stück Isomatten 5cm
Die geschätzte Gesamtbedarfsmenge beläuft sich auf 13.000 Stück Isomatten 5 cm. Die Höchstmenge entspricht der geschätzten Gesamtbedarfsmenge, sodass aus der Rahmenvereinbarung bis zu 13.000 Stück Isomatten 5 cm abgerufen werden können.
Isomatten 7,5 cm THW
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Logistikzentrum, Talburgstr. 52, 42579 Heiligenhaus
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Logistikzentrum, Westring 17, 40721 Hilden
Mindesabnahmemenge (Festbestellmenge):
- 1.700 Stück Isomatten 7,5 cm
Weitere Bestellungen aus Rahmenvereinbarung, ohne Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers:
- 1.700 Stück Isomatten 7,5 cm
Die geschätzte Gesamtbedarfsmenge beläuft sich auf 3.400 Stück Isomatten 7,5 cm. Die Höchstmenge entspricht der geschätzten Gesamtbedarfsmenge, sodass aus der Rahmenvereinbarung bis zu 3.400 Stück Isomatten 7,5 cm abgerufen werden können.
Schlafsäcke Übergangszeit THW
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Logistikzentrum, Talburgstr. 52, 42579 Heiligenhaus
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Logistikzentrum, Westring 17, 40721 Hilden
Mindestabnahmemenge (Festbestellmenge):
- 4.000 Stück Schlafsäcke Übergangszeit
Weitere Bestellungen aus Rahmenvereinbarung, ohne Abnahmeverpflichutng seitens des Auftraggebers:
- 4.000 Stück Schlafsäcke Übergangszeit
Die geschätzte Gesamtbedarfsmenge beläuft sich auf 8.000 Stück Schlafsäcke Übergangszeit. Die Höchstmenge entspricht der geschätzten Gesamtbedarfsmenge, sodass aus der Rahmenvereinbarung bis zu 8.000 Stück Schlafsäcke Übergangszeit abgerufen werden können.
Schlafsäcke Winter THW
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Logistikzentrum, Talburgstr. 52, 42579 Heiligenhaus
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Logistikzentrum, Westring 17, 40721 Hilden
Mindestabnahmemenge (Festbestellmenge):
- 1.800 Stück Schlafsäcke Winter
Weitere Bestellungen aus Rahmenvereinbarung, ohne Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers:
- 1.800 Stück Schlafsäcke Winter
Die geschätzte Gesamtbedarfsmenge beläuft sich auf 3.600 Stück Schlafsäcke Winter. Die Höchstmenge entspricht der geschätzten Gesamtbedarfsmenge, sodass aus der Rahmenvereinbarung bis zu 3.600 Stück Schlafsäcke Winter abgerufen werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist den Bietern freigestellt, Angebote für ein Los, für mehrere oder für alle Lose einzureichen.
Der Zuschlag kann für einen einzelnen Bieter auf höchstens zwei Lose erteilt werden.
Für jedes Los auf das geboten wird, ist zum Angebot ein entsprechender Artikel einzureichen:
- Los 1: Mit dem Angebot ist eine Isomatte 5 cm einzureichen.
- Los 2: Mit dem Angebot ist eine Isomatte 7,5 cm einzureichen.
- Los 3: Mit dem Angebot ist ein Schlafsack Übergangszeit einzureichen.
- Los 4: Mit dem Angebot ist ein Schlafsack Winter einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.