Luftreiniger Schulen Stadt Gütersloh Referenznummer der Bekanntmachung: SGT21-40-3-11
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Luftreiniger Schulen Stadt Gütersloh
Lieferung von voraussichtlich 673 Luftreinigern für Räume von 23 in städtischer Trägerschaft stehenden Schulen. Aufstellung, Inbetriebnahme und Wartung der Geräte für 3 Jahre. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Los 1 betrifft Geräte mit einem Luftwechsel von mindestens 500 m³/h, Los 2 Geräte mit einem Luftwechsel von mindestens 800 m³/h.
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Gütersloh beabsichtigt, für 23 in städtischer Trägerschaft stehende Schulen Luftreiniger anzuschaffen. Ziel ist es, die atmosphärische Raumluft in Unterrichtsräumen nahezu vollständig zu reinigen. Insbesondere Partikel wie Bakterien und Viren müssen in sehr hohem Grad wie unten angegeben gefiltert werden.
Ausgestattet werden sollen 673 Räume, welche regelmäßig Größen von 50 m² bis 70 m² haben. Die Raumhöhen liegen durchschnittlich bei 3,00 m. Auf Basis dieser Grundwerte sollen Luftreiniger mit einem Luftwechsel von 500 m³/h (Los 1) und 800 m³/h (Los 2) zum Einsatz kommen. Dabei sollen mit Los 1 366 Räume und mit Los 2 307 Räume mit Geräten bestückt werden.
Der maximale äquivalente Dauerschallpegel darf in den jeweiligen Räumen einen Wert von 38 dB(A) bei einem Luftwechsel ab 500 m³/h nicht übersteigen (Ausschlusskriterium). Die einzelnen Luftreiniger dürfen bei beiden Losen eine Leistungsaufnahme von 500 Watt nicht überschreiten (Ausschlusskriterium). Die Luftreiniger müssen zudem über eine EG-Konformitätserklärung, eine CE-Kennzeichnung, eine Kennzeichnung GS-Zeichen („geprüfte Sicherheit“ oder ähnlich), über ein Zertifikat (oder vergleichbar) UV-Licht „Abkapselung“, über ein Zertifikat (oder vergleichbar) hinsichtlich Höhe des Abscheidegrads sowie über ein Zertifikat (oder vergleichbar) hinsichtlich gesundheitsgefährdende Stoffe oder Reaktionsprodukte, die nicht freigesetzt werden dürfen, und eine Gebrauchsanweisung/Bedienungsanleitung in deutscher Sprache verfügen (Ausschlusskriterien).
Für Los 1 (Geräte Luftwechselrate von mindesten 500 m³/h) werden Geräte für 366 Räume benötigt (je Gerät pro Raum). Eine Mehrfachausstattung ist nur bei Los 2 zugelassen, dort aber jeweils maximal 2 Geräte pro Raum. Für Los 1 ist die Mehrfachausstattung aus Platzgründen und veränderter, nicht vergleichbarer Schallintensität ausgeschlossen.
Alle Geräte müssen spätestens bis zum 31.03.2022 aufgestellt worden sein. Inbetriebnahme und Wartung der Geräte für 3 Jahre sind zu erbringen. Eine notwendige Einweisung/Schulung des Bedienpersonals muss ebenfalls vom Auftragnehmer durchgeführt werden (maximal ein Tag pro Schule). Einzelheiten sind aus den Vergabeunterlagen ersichtlich.
Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz („MiLoG“) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG).
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Gütersloh beabsichtigt, für 23 in städtischer Trägerschaft stehende Schulen Luftreiniger anzuschaffen. Ziel ist es, die atmosphärische Raumluft in Unterrichtsräumen nahezu vollständig zu reinigen. Insbesondere Partikel wie Bakterien und Viren müssen in sehr hohem Grad wie unten angegeben gefiltert werden.
Ausgestattet werden sollen 673 Räume, welche regelmäßig Größen von 50 m² bis 70 m² haben. Die Raumhöhen liegen durchschnittlich bei 3,00 m. Auf Basis dieser Grundwerte sollen Luftreiniger mit einem Luftwechsel von 500 m³/h (Los 1) und 800 m³/h (Los 2) zum Einsatz kommen. Dabei sollen mit Los 1 366 Räume und mit Los 2 307 Räume mit Geräten bestückt werden.
Der maximale äquivalente Dauerschallpegel darf in den jeweiligen Räumen einen Wert von 38 dB(A) bei einem Luftwechsel ab 500 m³/h nicht übersteigen (Ausschlusskriterium). Die einzelnen Luftreiniger dürfen bei beiden Losen eine Leistungsaufnahme von 500 Watt nicht überschreiten (Ausschlusskriterium). Die Luftreiniger müssen zudem über eine EG-Konformitätserklärung, eine CE-Kennzeichnung, eine Kennzeichnung GS-Zeichen („geprüfte Sicherheit“ oder ähnlich), über ein Zertifikat (oder vergleichbar) UV-Licht „Abkapselung“, über ein Zertifikat (oder vergleichbar) hinsichtlich Höhe des Abscheidegrads sowie über ein Zertifikat (oder vergleichbar) hinsichtlich gesundheitsgefährdende Stoffe oder Reaktionsprodukte, die nicht freigesetzt werden dürfen, und eine Gebrauchsanweisung/Bedienungsanleitung in deutscher Sprache verfügen (Ausschlusskriterien).
Ausgehend von 307 Räumen und einer Luftwechselrate von 4 bei mindestens 800 m³/h wird grundsätzlich von einer Ausstattung der Räume mit mindestens einem Gerät je Raum (bei 307 Räumen) ausgegangen. Eine Mehrfachausstattung (maximal 2 Geräte) pro Raum ist zugelassen, um diese Vorgaben zu erfüllen. Es obliegt dem Bieter zu prüfen, ob er zur Erreichung der Vorgaben die Räume mit einem oder zwei Geräten ausstattet. Er hat dann die entsprechende Anzahl der Geräte (maximal 614 Geräte, da max. zwei je Raum) einzutragen und das obenstehende Preisblatt entsprechend auszufüllen.
Alle Geräte müssen spätestens bis zum 31.03.2022 aufgestellt worden sein. Inbetriebnahme und Wartung der Geräte für 3 Jahre sind zu erbringen. Eine notwendige Einweisung/Schulung des Bedienpersonals muss ebenfalls vom Auftragnehmer durchgeführt werden (maximal ein Tag pro Schule). Einzelheiten sind aus den Vergabeunterlagen ersichtlich.
Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz („MiLoG“) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angabe des vollständigen Namens des Bieters bzw. des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft unter Nennung von: Firmenbezeichnung, Anschrift, Kontaktperson mit Telefon- und Faxnummer, E-Mail und Homepage, Rechtsform des Bieters,
2. Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 GWB, also über das Nichtvorliegen von Verurteilungen im Sinne von § 123 Abs. 1 bis 3 GWB sowie Erklärung zum Nachkommen der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
3. Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 GWB, Eintrag im Vergaberegister NRW, Verpflichtungen nach MiLoG,
4. Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister. Ist der Bieter im Handelssregister oder einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bieters eingetragen, ist über die Eintragung ein aktueller Nachweis des Registers beizufügen (z.B. Handelsregisterauszug, Kopie ausreichend, aktueller Stand). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes in einer amtlich beglaubigten Übersetzung vorzulegen.
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen, aber nicht für den Nachweis zu Ziffer 4., Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung. Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft mit dem Angebot alle vorgenannten Erklärungen abgeben und – wenn einschlägig – den Nachweis nach vorstehender Ziffer 4 vorlegen.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der Eignung und zugleich zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1. bis 4. vorzulegen. Von dem Bieter/ der Bietergemeinschaft ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (z.B. Verpflichtungserklärung).
Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 1,0 Mio. für Personen- und Sachschäden und für Vermögensschäden (jährlich mindestens zweifach maximiert). Alternativ: Erklärung, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz sicherzustellen. Bei Bietergemeinschaften ist jeweils eine der vorgenannten Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung.
Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft mit dem Angebot alle vorgenannten Erklärungen abgeben.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Mindestanforderungen:
Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 1,0 Mio. für Personen- und Sachschäden und für Vermögensschäden (jährlich mindestens zweifach maximiert). Alternativ: Erklärung, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz sicherzustellen. Bei Bietergemeinschaften ist jeweils eine der vorgenannten Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt, möglichst unter Angabe des Unterauftragnehmers.
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Angaben vorzulegen.
Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die vorgenannte Angabe machen.
1. Projektsprache: deutsch.
2. Besondere Vertragsbedingungen der Stadt Gütersloh zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Umweltbundesamt empfiehlt mobile Luftreinigungsanlagen in Klassenräumen der Kat. 2 (eingeschr. Lüftungsmögl.). Es sieht die Geräte als wichtiges Instrument, um die Konzentration virush. Partikel in Innenräumen durch Filtration zu reduzieren oder luftgetragene Viren zu inaktivieren. Die Stadt Gütersloh hat sich entschieden, über Kat. 2 hinaus Räume der Grund- und weiterführenden Schulen auszustatten. Hieraus ergibt sich ein dringender Handlungsbedarf, um Räume bzgl. dieser Vorgaben auszurüsten und die Schüler*innen und Lehrer*innen vor einer Ansteckung in der Schule zu bewahren. Hierbei zählt jeder Tag, da der Unterricht nun nach den Herbstferien fortgesetzt wird. Die Vergabe ist äußerst dringlich, um die vierte Welle der Corona-Pandemie zu brechen bzw. abzumildern. Die Eilbedürftigkeit ergibt sich ferner aus den abnehmenden Stückzahlen der auf dem Markt verfügb. Geräte. Damit liegt eine hinr. begründete Dringlichkeit für eine Verkürzung der Angebotsfrist vor, vgl. §15 Abs3 VgV
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Die Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht wurden.
2. Macht der Bieter von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für den Eingang der Angebote zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat
3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für das Angebot die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollten. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass das Angebot vollständig ist.
4. Es findet ein einstufiges offenes Verfahrens statt. Es werden nur einmalig Angebote abgefragt. Es finden keine Verhandlungen über die Angebote und keine Präsentationstermine statt, allerdings für beide Lose eine verifizierende Teststellung, vgl. nachfolgende Ziffer 5.
5. Vor Zuschlagserteilung wird der Bestbieter jedes Loses aufgefordert, das angebotene Gerät bzw. bei Los 2 ggf. Geräte in einem von der Stadt Gütersloh bestimmten Klassenraum zu montieren und den Betrieb zu demonstrieren. Die Teststellungen werden voraussichtlich am 24.11.2021 durchgeführt. Seine Kosten für die Teststellung trägt der jeweilige Bestbieter selbst, unabhängig vom Ergebnis. Die Stadt Gütersloh überprüft mit eigenen Messgeräten die technischen Angaben vor Ort (Schallpegel und Leistungsaufnahme).
6. Ein Teil der Geräte von Los 2 soll im Rahmen des Förderprogramms (RL-FitU12) vom 24.08.2021 beschafft werden.
7. Weitere Informationen ergeben sich aus den weiter zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.