Stadt Löhne, Erdgaslieferung 2022-2025 für Kommunen im Kreis Herford Referenznummer der Bekanntmachung: 20-VgV-EU-LÖ 56/2021 ZV 189/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Löhne, Erdgaslieferung 2022-2025 für Kommunen im Kreis Herford
Lieferung von Erdgas an die Städte Herford und Löhne, die Stadtwerke Löhne sowie an den Eigenbetrieb Wohnstadt Löhne in den Jahren 2022 bis 2025
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Erdgas:179 Abnahmestellen mit ca. 19.729 MWh/Jahr
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
10 % Bioerdgas1 Abnahmestelle mit ca. 1.718 MWh/Jahr An die Abnahmestelle ist Erdgas, das zu 10 % aus erneuerbaren Energien stammt (Bioerdgas) zu liefern.
Los 3
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
100 % Bioerdgas1 Abnahmestelle mit ca. 4.206 MWh/Jahr An die Abnahmestelle ist Erdgas, das zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt (Bioerdgas) zu liefern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Ort: Bünde
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32257
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2
Ort: Bünde
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32257
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3
Ort: Bünde
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32257
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.