LVR-Klinik Viersen, Wartungsvertrag Brandmeldeanlage und Zutrittkontrollen Referenznummer der Bekanntmachung: Z855-2021-0023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41749
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinik-viersen.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41749
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
LVR-Klinik Viersen, Wartungsvertrag Brandmeldeanlage und Zutrittkontrollen
Wartung und Instandsetzungsarbeiten der Brandmeldeanlagen (BMA), sowie über die Wartung und Instandsetzungsarbeiten für die Zutrittskontrollen, Ver- und Entriegelungs-, Gegensprech-, Ausbruchmelde- und Patientenkommunikationsanlage innerhalb der LVR-Klinik Viersen nach den vorgegebenen DIN Normen und der AMEV
LVR-Klinik Viersen
Johannisstraße 70
41749 Viersen
Wartung und Instandsetzungsarbeiten der Brandmeldeanlagen (BMA) in der LVR-Klinik Viersen bestehend aus:
ca. 22 Stck. Brandmeldezentralen Fabrikat Esser Honeywell IQ8 / FlexEs Control inkl. Zubehör wie Netzwerkmodule, LWL Konverter, Feuerwehrbedienfeld etc.
ca. 9500 Stck. Multisensormelder IQ8, Druckknopfmelder, Warntongeber, Koppler, Anzeigetableaus, Funkmelder etc.
Wartung und Instandsetzungsarbeiten der Alarmierungseinrichtungen (Zutrittskontrollen, Ver- und Entriegelungs-, Gegensprech-, Ausbruchmelde- und Patientenkommunikationsanlage) der Forensik innerhalb der LVR-Klinik Viersen bestehend aus:
2 Stck. zentralem Alarmmanagement (Hard u. Software)
5 Stck. Ausbruchmeldeanlagen mit Zentralgerät,
ca. 155 Eingangs- u. Ausgangsmodulen,
ca. 300 Glasbruch- Verschlusssensoren,
ca. 100 Reedkontakte etc.
5 Stück. Patientenkommunikationsanlagen, mit ca. 5 Stationsabfragen,
ca. 350 Ruf- ,Abstell-, Zugtastern,
ca. 165 Zimmersignalleuchten etc.
5 Stück. Zutrittskontrollanlagen mit Server/Client,
ca. 100 Ein-/Ausgangsmodulen,
ca. 100 Ausweislesern,
ca. 2 Bedien- u. Anzeigetableaus,
ca. 30 Sprechstellen etc.
Laufzeit der Instandhaltungsverträge: 01.07.2022 bis 30.06.2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vordruck Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit EU
- Vollständig ausgefüllte Anlage zur Bietereignung
- Nachweis eines Referenzprojektes mit mind. gleicher Größe
- Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems, das von einer nach DIN EN ISO/IEC 170210 akkreditierten Stelle zertifiziert wurde
- ausgefüllte Hinweise für Fremdfirmenanweisungen
- Nachweise entsprechender Zertifizierungen von einer nach DIN EN 45011 akkreditierten Stelle
- Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Min-destdeckungssummen:
bei Personenschäden mind. [Betrag gelöscht] Euro
Bei Sach- und Vermögensschäden mind. [Betrag gelöscht] Euro
Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungs-summe betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.