Duffesbachverband - Gewässerunterhaltung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hürth
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kommunalagentur.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Duffesbachverband - Gewässerunterhaltung
Erbringung von Dienstleistungen zur Gewässerunterhaltung des Duffesbachs im Verbandsgebiet des Duffesbachverbands
Verbandsgebiet des Duffesbachverbandes
Erbringung von Dienstleistungen zur Gewässerunterhaltung des Duffesbaches im Verbandsgebiet des Duffesbachverbandes
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Ordnungsgemäße Eintragung des Unternehmens in ein Register des Herkunftsstaates als Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
Aktueller Auszug (Ausdruck/ Kopie ) aus dem Handelsregister (zum Zeitpunkt der Submission bis max. 12 Monate alt) oder bei Kleingewerbetreibenden einen geeigneten Nachweis der Gewerbeanmeldung. Betriebe, die der Landeshaushaltsordnung (LHO) unterliegen, sind zulässig. Das Auszugsdatum muss erkennbar sein.
Nach dem TVgG – NRW sind bei der Auftragsausführung folgende Bedingungen zu beachten:
— Einhaltung der vergabespezifischen Mindestanforderungen gemäß TVgG – NRW vom 22.3.2018, insbesondere des Mindestlohns (§ 2 TVgG – NRW).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]