Kauf eines Massenspktrometer
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +221 50620
Fax: +221 5062513
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpipz.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf eines Massenspktrometer
Kauf eines Exploris480 Quadrupu-Orbitrap-Hybrid Massenspektrometer inkl. Zubehör
Kauf eines Exploris480 Quadrupu-Orbitrap-Hybrid Massenspektrometer inkl. Zubehör
Abschnitt IV: Verfahren
- Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
Die Technologie eines solchen Massenspektrometers ist sehr speziell. Die Firma Thermo Fisher Scientific hat sich diese Technologie durch diverse weltweit gültige Patente schützen lassen. Darüber hinaus geht es bei der Anschaffung um die Erweiterung des bereits vorhandenen Maschinenparks von Massenspektrometern. Es sind bereits Massenspektrometer des gleichen Herstellers im Institut im Einsatz. Die Versuche bei gleichen Herstellertypen sind reproduzierbar und benötigtes Zubehör muss nicht zusätzlich angeschafft werden, da bereits vorhanden. Aufgrund der einzigartigen Alleinstellungsmerkmale des Exploris 480 Massenspektrometer kann zum aktuellen Zeitpunkt kein anderes Fabrikat den hohen wissenschaftlichen Anforderungen des MPIPZ gerecht werden. Dies wird in Form einer wissenschaftlichen Begründung sehr ausführlich dargestellt. Aufgrund dieser darstellung ist die Vergabe des Auftrages im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Verrgabebekanntmachung nach § 14 IV Nr. 2c + 4 VgV im vorliegenenden Fall alternatlos.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilungdes Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit derAntrag erst nach Zuschlagserteilung zugestelltwird (§ 134 Abs.2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10Tage nach Absendung (per Fax oder aufelektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§134 Abs.2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oderden Vergabeunterlagen erkennbarsind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).