Verstetigung und Ausweitung des Projekts "Klassenassistenzen für schulische Inklusion-KASI" in den Schuljahren 2022/2023-2025/2026 für Schülerinnen und Schüler mit/ohne sonderpäd. Unterstützungsbedarf Referenznummer der Bekanntmachung: 40-1-4/10-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: CXPSYYLYJQS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verstetigung und Ausweitung des Projekts "Klassenassistenzen für schulische Inklusion-KASI" in den Schuljahren 2022/2023-2025/2026 für Schülerinnen und Schüler mit/ohne sonderpäd. Unterstützungsbedarf
Zu vergeben ist die Verstetigung und Ausweitung des Projekts "Klassenassistenz für schulische Inklusion - KASI" in den Schuljahren 2022/2023, 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026 für Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an 16 Essener Grundschulen.
Neue Schulen 1
16 Grundschulen im Essener Stadtgebiet siehe Vergabeunterlagen 45127 Essen Los 1:
Berliner Schule
Schule an der Heinrich-Strunk-Straße
Bodelschwinghschule
Grundschule Nordviertel
Grundschule im Bergmannsfeld
Los 2:
Hövelschule
Kantschule
Joachimschule
Bückmannshofschule
Peter-Ustinov-Schule
Los 3:
Astrid-Lindgren-Schule
Grundschule Haarzopf
Grundschule am Lönsberg
Grundschule an der Rahmstraße
Grundschule an der Viktoriastraße
Hüttmannschule
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Bildung eines Pools von Klassenassistenzen für schulische Inklusion an den fünf folgenden Essener Grundschulen:
Berliner Schule
Schule an der Heinrich-Strunk-Straße
Bodelschwinghschule
Grundschule Nordviertel
Grundschule im Bergmannsfeld
Auftragsvolumen:
Schuljahr 2022/2023: 15.327 Stunden
Schuljahr 2023/2024: 30.625 Stunden
Schuljahr 2024/2025: 46.667 Stunden
Schuljahr 2025/2026: 62.687 Stunden
Gesamtstundenzahl: 155.306 Stunden
Für jeden Jahrgang wurde eine Anzahl an Wochenstunde je Lern- und OGS-Gruppe festgelegt. Anhand der Anzahl der Lern- und OGS-Gruppen jeder Schule wurde für jedes Schuljahr eine Summe an Stunden berechnet und so das Stundenkontingent je Schuljahr für ein Los ermittelt. Die Stundenberechnung beruht auf Erfahrungswerten aus dem laufenden Modellprojekt.
Die Bedarfsermittlung und entsprechende Stundenverteilung erfolgen vor Beginn der Maßnahme durch den Bieter in Absprache mit den Schulen.
Das angegebene Stundenkontingent beinhaltet bereits zusätzliche Wochenstunden, um die Ferienzeiten auszugleichen. Für die Berechnung des Stundenvolumens wurden 39,5 Schulwochen je Schuljahr zugrunde gelegt. Grundlage ist jeweils eine Zeitstunde (60 Minuten). Durch das hochwachsende Modell ändert sich das jährliche Stundenkontingent für die Lose 1 und 2. Die Schuljahressumme für die Modellschulen in Los 3 bleibt gleich, da von Beginn an alle 4 Jahrgänge mit Klassenassistenzen versorgt werden.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Neue Schulen 2
16 Grundschulen im Essener Stadtgebiet siehe Vergabeunterlagen 45127 Essen Los 1:
Berliner Schule
Schule an der Heinrich-Strunk-Straße
Bodelschwinghschule
Grundschule Nordviertel
Grundschule im Bergmannsfeld
Los 2:
Hövelschule
Kantschule
Joachimschule
Bückmannshofschule
Peter-Ustinov-Schule
Los 3:
Astrid-Lindgren-Schule
Grundschule Haarzopf
Grundschule am Lönsberg
Grundschule an der Rahmstraße
Grundschule an der Viktoriastraße
Hüttmannschule
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Bildung eines Pools von Klassenassistenzen für schulische Inklusion an folgenden Essener Grundschulen:
Hövelschule
Kantschule
Joachimschule
Bückmannshofschule
Peter-Ustinov-Schule
Auftragsvolumen:
Schuljahr 2022/2023: 15.208 Stunden
Schuljahr 2023/2024: 30.415 Stunden
Schuljahr 2024/2025: 46.384 Stunden
Schuljahr 2025/2026: 62.361 Stunden
Gesamtstundenzahl: 154.368 Stunden
Für jeden Jahrgang wurde eine Anzahl an Wochenstunde je Lern- und OGS-Gruppe festgelegt. Anhand der Anzahl der Lern- und OGS-Gruppen jeder Schule wurde für jedes Schuljahr eine Summe an Stunden berechnet und so das Stundenkontingent je Schuljahr für ein Los ermittelt. Die Stundenberechnung beruht auf Erfahrungswerten aus dem laufenden Modellprojekt.
Die Bedarfsermittlung und entsprechende Stundenverteilung erfolgen vor Beginn der Maßnahme durch den Bieter in Absprache mit den Schulen.
Das angegebene Stundenkontingent beinhaltet bereits zusätzliche Wochenstunden, um die Ferienzeiten auszugleichen. Für die Berechnung des Stundenvolumens wurden 39,5 Schulwochen je Schuljahr zugrunde gelegt. Grundlage ist jeweils eine Zeitstunde (60 Minuten). Durch das hochwachsende Modell ändert sich das jährliche Stundenkontingent für die Lose 1 und 2. Die Schuljahressumme für die Modellschulen in Los 3 bleibt gleich, da von Beginn an alle 4 Jahrgänge mit Klassenassistenzen versorgt werden.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Modellschulen
16 Grundschulen im Essener Stadtgebiet siehe Vergabeunterlagen 45127 Essen Los 1:
Berliner Schule
Schule an der Heinrich-Strunk-Straße
Bodelschwinghschule
Grundschule Nordviertel
Grundschule im Bergmannsfeld
Los 2:
Hövelschule
Kantschule
Joachimschule
Bückmannshofschule
Peter-Ustinov-Schule
Los 3:
Astrid-Lindgren-Schule
Grundschule Haarzopf
Grundschule am Lönsberg
Grundschule an der Rahmstraße
Grundschule an der Viktoriastraße
Hüttmannschule
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Verstetigung des Pools für Klassenassistenzen für schulische Inklusion an den sechs bereits seit dem Schuljahr 2018/2019 am Modellprojekt teilnehmenden Essener Grundschulen:
Grundschule Haarzopf
Astrid-Lindgren-Schule
Montessorischule am Lönsberg
Grundschule an der Rahmstraße
Grundschule an der Viktoriastraße
Hüttmannschule
Auftragsvolumen:
Schuljahr 2022/2023: 93.971 Stunden
Schuljahr 2023/2024: 93.971 Stunden
Schuljahr 2024/2025: 93.971 Stunden
Schuljahr 2025/2026: 93.971 Stunden
Gesamtstundenzahl: 375.884 Stunden
Für jeden Jahrgang wurde eine Anzahl an Wochenstunde je Lern- und OGS-Gruppe festgelegt. Anhand der Anzahl der Lern- und OGS-Gruppen jeder Schule wurde für jedes Schuljahr eine Summe an Stunden berechnet und so das Stundenkontingent je Schuljahr für ein Los ermittelt. Die Stundenberechnung beruht auf Erfahrungswerten aus dem laufenden Modellprojekt.
Die Bedarfsermittlung und entsprechende Stundenverteilung erfolgen vor Beginn der Maßnahme durch den Bieter in Absprache mit den Schulen.
Das angegebene Stundenkontingent beinhaltet bereits zusätzliche Wochenstunden, um die Ferienzeiten auszugleichen. Für die Berechnung des Stundenvolumens wurden 39,5 Schulwochen je Schuljahr zugrunde gelegt. Grundlage ist jeweils eine Zeitstunde (60 Minuten). Durch das hochwachsende Modell ändert sich das jährliche Stundenkontingent für die Lose 1 und 2. Die Schuljahressumme für die Modellschulen in Los 3 bleibt gleich, da von Beginn an alle 4 Jahrgänge mit Klassenassistenzen versorgt werden.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zuverlässig ist, wer die Gewähr für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung und für eine ordnungsgemäße Betriebsführung bietet. Die Zuverlässigkeit wird insbesondere aufgrund der Eigenerklärungen im Angebotsteil geprüft. Soweit vorliegend oder bekannt, werden auch weitere Erkenntnisse berücksichtigt, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen (Eintragungen in Vergaberegister, Strafverfahren o. Ä.). Ob die entsprechende Zuverlässigkeit des Bieters vorliegt, ist im Einzelfall zu prüfen. Die Vorlage der geforderten Nachweise zur fachlichen Leistungsfähigkeit stellt die Mindestbedingung zum Nachweis der Eignung dar.
Bei Bietergemeinschaften werden Nachweise zur Leistungsfähigkeit in fachlicher Hinsicht kumulativ gewertet.
Es wird darauf hingewiesen, dass vor Auftragserteilung seitens des Auftraggebers für den voraussichtlichen Zuschlagskandidaten ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung angefordert wird. Dieser wird zur Zuverlässigkeitsprüfung herangezogen.
Der Bieter ist als leistungsfähig anzusehen, wenn er als Unternehmen über die personellen,
kaufmännischen, technischen und finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen zu können.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss in einem angemessenen Verhältnis zum zu vergebenden Auftragswert stehen. Bei der Bewertung der Leistungsfähigkeit sind auch die notwendigen Investitionen des Auftragnehmers vor der Leistungsaufnahme zu berücksichtigen. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist entsprechend den Nachweisen im Angebotsteil A der Vergabeunterlagen zu prüfen.
Zur Beurteilung der Eignung, sind vom Bieter die Eigenerklärung Ausschlussgründe und die Eigenerklärung Eignung (Vordrucke D.2 - Formular 521_EU und D.2.1) zu verwenden und entsprechende Angaben und Erklärungen zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie Gesetzestreue zu machen und mit dem Angebot abzugeben.
Vom Bestbieter muss eine aktuelle Bescheinigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung) des zuständigen Amtsgerichtes mit dem Inhalt, dass über das Vermögen der Firma weder ein Insolvenz- noch ein Vergleichsverfahren anhängig sind, vorgelegt werden. Dieser Nachweis muss nach dem 01.10.2021 ausgestellt worden sein und kann auch durch Präqualifikation erbracht werden.
Diese Nachweise können auch schon mit Angebotsabgabe vorgelegt werden.
Der Bieter hat zudem bereits mit Angebotsabgabe darzulegen, ob er die ausgeschriebenen Leistungen selber vollständig erbringt oder er beabsichtigt, Nachunternehmen oder übergeordnete Konzernunternehmen zu beauftragen.
Wenn ein Bieter ausnahmsweise beabsichtigt, die ausgeschriebene Leistungen teilweise oder in erheblichem Umfang von einem Nachunternehmer ausführen zu lassen, muss er diese Absicht mit der Angebotsabgabe detailliert darlegen und zugleich durch Vorlage entsprechender Belege in eindeutiger Weise nachweisen, dass und wie das Nachunternehmen in dem Segment, wo es Leistungen erbringen soll, seiner Verfügungsgewalt unterliegt.
Ferner obliegt dem Bieter in einem solchen Fall die Pflicht, die Eignung des Nachunternehmens, entsprechend den Vorgaben in Teil A und B der Vergabeunterlagen, nachzuweisen.
Sofern ein Tochterunternehmen mit einem übergeordneten Konzernunternehmen beabsichtigt, Teile der ausgeschriebenen Leistungen durch das übergeordnete Konzernunternehmen erbringen zu lassen, gelten die vorstehenden Ausführungen, bezüglich des Einsatzes von Nachunternehmen, in analoger Weise.
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften zulässig.
Bietergemeinschaften haben einen Bevollmächtigten zur Angebotsabgabe und Vertragsdurchführung zu benennen. Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft.
Die Bildung bzw. Änderung (z.B.: Erweiterung, Austausch von Mitgliedern, Wegfall von Mitgliedern, etc.) einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist nicht zulässig.
Hierzu sind gesondert die Vordrucke D.1, D.1.1 und D.1.2 zwingend mit dem Angebot abzugeben.
Kriterien für die Anforderungen an den Bieter (Auftragnehmer). Der Bieter muss:
- über langjährige Erfahrung mit der Zielgruppe verfügen.
- mit den Verantwortlichen der Schulen und der Kommunalen Koordinierung kontinuierlich kooperieren und zusammenarbeiten.
- während der gesamten Zeit der Maßnahmedurchführung einen Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung stellen.
Wünschenswert sind zudem Erfahrungen mit dem Einsatz von Integrationsassistenzen oder Klassenassistenzen an Schulen.
Der Bieter ist als fachkundig anzusehen, wenn er über aktuelle und umfassende, der durchzuführenden Maßnahme entsprechende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten verfügt. Die Fachkunde ist auf Grundlage der im Angebotsteil A der Vergabeunterlagen vorgelegten Referenz/-en (Nachweis der Leistungsfähigkeit in fachlicher Hinsicht) nachzuweisen.
Die Vorlage der geforderten Nachweise zur fachlichen Leistungsfähigkeit stellt die Mindestbedingung zum Nachweis der Eignung dar.
Bei Bietergemeinschaften werden Nachweise zur Leistungsfähigkeit in fachlicher Hinsicht kumulativ gewertet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYLDHR1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
10 Kalendertage für Rüge nach Eingang der Vorabinformation. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung (§ 160 Abs. 3 Ziffer 1 GWB).
15 Kalendertage nach Eingang der Nichtabhilfe-Entscheidung des Auftraggebers für Nachprüfantrag (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.essen.de