Abschluss einer Kooperationsvereinbarung Multimedia-Versorgung für die Wohnstätte Krefeld, Wohnungs-AG Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_MM_WKR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47798
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wohnstaette-krefeld.de/start/
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer Kooperationsvereinbarung Multimedia-Versorgung für die Wohnstätte Krefeld, Wohnungs-AG
Neuabschluss eines Vertrages über eine zukunftssichere Multimedia-Versorgungsinfrastruktur für alle Wohneinheiten inkl. Neubauten der Wohnstätte Krefeld, Wohnungs-AG
Krefeld
Der Auftraggeber vermietet und verwaltet rund 9.000 Wohnungen verteilt auf 1.481 Gebäude im Krefelder Stadtgebiet. Der Auftraggeber hat vor diesem Hintergrund eine Kooperationsvereinbarung mit einem Multimedia-Unternehmen geschlossen, auf deren Grundlage den Bewohnern der Wohnungen und Gebäude des Auftraggebers die Möglichkeit zur Nutzung von Rundfunkprogrammen (TV und Radio), breitbandigem Internet, Telefonie und weiteren digitalen multimedialen Diensten eingeräumt wird. Hierzu hat sich der Auftraggeber gegenüber den Bewohnern vertraglich verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Abschluss der Kooperationsvereinbarung ist nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV vergaberechtlich zulässig. Denn die Leistungen zur Breitbandversorgung in den Wohnungen und Objekten des Auftraggebers können aus technischen Gründen nur durch die Vodafone NRW GmbH erbracht werden.
Die Hausverteilnetze in den Objekten des Auftraggebers wurden von Unitymedia umfangreich zu rückkanalfähigen, multimedialen Hausverteilnetzen aufgerüstet. Zunächst Unitymedia und jetzt die Vodafone NRW GmbH als Rechtsnachfolger verfügt daher über das alleinige technische Know-how zur einwandfreien Versorgung der rund 9.000 Wohnungen des Auftraggebers.
Ein drittes Unternehmen würde dagegen zwangsläufig nicht über die gleichen Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf die technischen Anforderungen und Spezifikationen in den Objekten des Auftraggebers verfügen. Ein neues Unternehmen könnte insbesondere die vorhandenen rückkanalfähigen, multimedialen Hausverteilnetze auch nicht gleichermaßen für die Breitbandversorgung der Objekte verwenden, sondern müsste zunächst umfangreiche Arbeiten durchführen, um mittels einer alternativen Technik, etwa über Glasfaserleitungen, eine qualitativ gleichwertige Breitbandversorgung der Wohnungen sicherstellen zu können.
Der Auftraggeber ist seinerseits wiederum gegenüber seinen Mietern vertraglich zur Bereitstellung der Anschlüsse verpflichtet, so dass - ungeachtet des langen Zeitraums, den die baulichen Vorbereitungen in Anspruch nehmen würden - bei einer anderen technischen Lösung gerade in der Übergangszeit vielfältige und nachhaltige Probleme drohen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kooperationsvereinbarung Multimedia-Versorgung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50933
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert. Dieser wird nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen der Vodafone NRW GmbH schadet und den Wettbewerb grundsätzlich beeinträchtigen würde.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBTR919
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]