Straßenreinigung und Straßenkehrichtentsorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-VgV-07
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheda-Wiedenbrück
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenreinigung und Straßenkehrichtentsorgung
Die Straßenreinigungsleistungen und Straßenkehrichtsentsorgung der Stadt Rheda-Wiedenbrück soll zum 01.01.2022 neu vergeben werden. Die zu erbringenden Straßenreinigungsleistungen bestehen aus der Kehrleistung und der Kehrgutentsorgung.
Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 3 Jahren, Laufzeit 01.01.2022 - 31.12.2024, mit
einer Verlängerungsoption um drei weitere Jahre. Nach Ablauf der dreijährigen
Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag somit um jeweils 1 weiteres Jahr, jedoch
maximal bis zum 31.12.2027, sofern er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen
Laufzeit durch einen der beiden Vertragspartner gekündigt wird.
Stadtgebiet Rheda-Wiedenbrück
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Straßenreinigungs- und Straßenkehrichtsentsorgungsleistungen. Die Aufteilung der zu reinigenden Straßen ist im Detail den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Geschlossen werden soll demzufolge ein Vertrag zur Straßenreinigung und Straßenkehrichtsentsorgung mit der Stadt Rheda-Wiedenbrück, Laufzeit 01.01.2022 - 31.12.2024, er verlängert sich um jeweils 1 weiteres Jahr, jedoch maximal bis zum 31.12.2027, sofern er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch einen der beiden Vertragspartner gekündigt wird).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Straßenreinigung und Straßenkehrichtentsorgung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheda-Wiedenbrück
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2, Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs.
1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheda-Wiedenbrück
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]