Straßenreinigung und Straßenkehrichtentsorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-VgV-07

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheda-Wiedenbrück
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Straßenreinigung und Straßenkehrichtentsorgung

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-VgV-07
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90611000 Straßenreinigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Straßenreinigungsleistungen und Straßenkehrichtsentsorgung der Stadt Rheda-Wiedenbrück soll zum 01.01.2022 neu vergeben werden. Die zu erbringenden Straßenreinigungsleistungen bestehen aus der Kehrleistung und der Kehrgutentsorgung.

Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 3 Jahren, Laufzeit 01.01.2022 - 31.12.2024, mit

einer Verlängerungsoption um drei weitere Jahre. Nach Ablauf der dreijährigen

Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag somit um jeweils 1 weiteres Jahr, jedoch

maximal bis zum 31.12.2027, sofern er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen

Laufzeit durch einen der beiden Vertragspartner gekündigt wird.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Hauptort der Ausführung:

Stadtgebiet Rheda-Wiedenbrück

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Straßenreinigungs- und Straßenkehrichtsentsorgungsleistungen. Die Aufteilung der zu reinigenden Straßen ist im Detail den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Geschlossen werden soll demzufolge ein Vertrag zur Straßenreinigung und Straßenkehrichtsentsorgung mit der Stadt Rheda-Wiedenbrück, Laufzeit 01.01.2022 - 31.12.2024, er verlängert sich um jeweils 1 weiteres Jahr, jedoch maximal bis zum 31.12.2027, sofern er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch einen der beiden Vertragspartner gekündigt wird).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 156-413259
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2021-VgV-07
Bezeichnung des Auftrags:

Straßenreinigung und Straßenkehrichtentsorgung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
22/10/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheda-Wiedenbrück
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein

Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den

Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2, Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die

Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs.

1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf

10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information

durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es

nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten

Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße

gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum

Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in

den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur

Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheda-Wiedenbrück
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/10/2021

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