Einrichtung Naturwissenschaftliche Räume, Gym. Schwertstraße 19, Sanierung Altbau Referenznummer der Bekanntmachung: V21/23-2/320
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung Naturwissenschaftliche Räume, Gym. Schwertstraße 19, Sanierung Altbau
Technische Ausstattung und Möblierung von 8 Stck Naturwissenschaftlichen Räumen und Vorbereitungsräumen.
2 Stck Physikräume, 2 Stk Biologieräume, 2 Stck Chemieräume, 2 Stck Multifunktionsräume
Technische Ausstattung und Möblierung von 8 Stck Naturwissenschaftlichen Räumen und Vorbereitungsräumen.
2 Stck Physikräume, 2 Stk Biologieräume, 2 Stck Chemieräume, 2 Stck Multifunktionsräume
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre,
nachzuweisen durch beigefügten Referenzfragebogen.
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen, nicht älter als 5 Jahre; durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter - jeweils nachzuweisen durch beigefügten Referenzfragebogen.
Eigenerklärung nach § 123 GWB, Eigenerklärung nach § 124 GWB, Erklärung gemäß § 19 MiloG, Eigenerklärung Insolvenz - jeweils nachzuweisen gemäß Kriterienkatalog in den Vergabeunterlagen.
Gemäß VOB/A.
Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend
mit einem verantwortlichen Verteter.
Vertragserfüllungsbürgschaft 5 v. H. der Auftragssumme
(einschließlich der Nachträge),
Bürgschaft für Mängelansprüche 3 v. H. der Auftragssumme
(einschließlich der Nachträge).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Ein Bieter, der die Mitteilung erhält,
dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen.
Danach wird er unzulässig.