Vergabe 8fach Sporthalle SZBR Referenznummer der Bekanntmachung: We-30-21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Monheim am Rhein
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.monheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe 8fach Sporthalle SZBR
Die Stadt Monheim am Rhein hat den Neubau einer 8-fach Sporthalle auf dem Gelände des Schulzentrums Berliner Ring, Berliner Ring 5-9 in 40789 Monheim am Rhein, beschlossen.
Die 8-fach Sporthalle ist in einem Gebäude zu realisieren, sodass auf zwei Ebenen jeweils 4 zusammenschaltbare Sporthalleneinheiten angeordnet sind und der Sportbetrieb sowohl in 8 einzelnen Hallensegmenten, als auch in 2 Vierfachhallen erfolgen kann. Eine Ebene soll zu-dem als Wettkampf-/Spielfläche mit Zuschauerbetrieb mit einer Tribüne für bis zu 500 Zu-schauer ausgelegt sein.
Schulzentrum Berliner Ring Berliner Ring 40789 Monheim am Rhein
Gegenstand der Beschaffung ist die Planung und Errichtung der 8fach Sporthalle durch einen Totalübernehmer.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Führung Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): gem. § 75 VgV
Einzureichende Unterlagen:
- Umsatzangabge (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): mind. 20 Mio Euro im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre
Einzureichende Unterlagen:
- Referenzen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): mindestens eine Bauleistung Sporthalle mit Projektvolumen ab 3 Mio netto, KG 300 und 400
mindestens eine Objektplanung LP 1-4 mit Baukosten ab 3 Mio Euro netto Sporthalle KG 300 und 400
- Anzahl Mitarbeiter (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): mind. 3 Projektleiter und 3 weitere Mitarbeiter in VZ sowohl im Bereich Bauern als auch im Bereich Objektplanung
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis Versicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über den elektronischen Vergabemarktplatz zu stellen.
Die Plattform wird zur alleinigen Kommunikation mit den Bewerbern und Bietern genutzt. Diese erfolgt gemäß den vergaberechtlichen Erfordernissen transparent und diskriminierungsfrei. Um diesen Vorgaben sowie der Gleichbehandlung aller Bewerber bzw. Bieter gerecht zu werden, sind die Bewerber bzw. Bieter gehalten, sich für das vorliegende Verfahren beim Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen freischalten zu lassen. Die Registrierung sowie die Nutzung des Vergabe-marktplatzes Nordrhein-Westfalen sind für die Bewerber bzw. Bieter kostenlos. Bewerber bzw. Bieter, die sich nicht registrieren, haben keinen Anspruch darauf, über Antworten auf etwaige Bieterfragen oder Änderungen im laufenden Verfahren automatisch informiert zu werden.
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, diejenigen Teile seines Teilnahmeantrages und seiner Angebote, die ein Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, können die Auftraggeberin und die Rechtsbehelfsinstanz im Falle eines Rechtsbehelfsverfahrens von seiner Zustimmung auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte gemäß § 165 GWB (z. B. andere Teilnehmer oder Bieter) ausgehen.
Bekanntmachungs-ID: CXSNYYDYDYH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu bezeichnen. Es ist nicht Aufgabe der Auftraggebe-rin, bei dem Bieter nachzufragen, ob eine Mitteilung möglicherweise als Rüge gemeint sein könn-te. Rügen sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz oder - sollte dieser aus-nahmsweise nicht verfügbar sein - über [gelöscht] einzureichen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.