Neubau Quartierszentrum Fischeln Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://seniorenheime-krefeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Quartierszentrum Fischeln
Die Städtische Seniorenheim-Service-Ges. Krefeld mbH plant auf dem Grundstück Hafelsstraße 52 in Krefeld, den Neubau eines Quartierszentrum. Es entsteht eine Altenpflegeeinrichtung mit 16 Bewohnerzimmern, eine Ambulante Wohngemeinschaft mit 8 Plätzen sowie eine Tagespflegeeinrichtung für 12 Personen im Erdgeschoss des Gebäudes. Im Obergeschoss werden 22 barrierefreie Seniorenwohnungen realisiert. Das Gebäudeensemble besteht aus 3 Gebäudeteilen. Aus 2 längeren Baukörpern mit den Abmessungen ca. 41,50 x 15,00 m und einen dazwischenliegenden unterkellerten Verbindungsbau mit Abmessungen von ca. 17 x 14 m.
Über 2-geschossige geschlossene Verbindungsgänge werden die Hauptgebäude mit dem Verbindungsbau verbunden.
Die Fundamente, Decken und ein Teil der Außenwände werden konventionell mit Stahlbeton, Filigrandecken und Mauerwerk errichtet. Ein Großteil der Außenwände und Fassadenfläche wird als Holzrahmenbauwand ausgeführt.
Zimmer- und Holzbauarbeiten
- Holzrahmenbau mit vorelementierten Kernelementen
- Wandelemente, einschl. Ausfachung mit Dämmung, sowie Holzverschalung mit Nut- und Federschalung, ca. 950 m²,
- Holzverschalung als vorgehängte hinterlüftete Fassade, ca. 180 m²- - Herstellung Dachrandkonstruktion als Kragdachkonstruktion, ca. 330 lfdm - Baustelleneinrichtung
Kunsstoff-Fenster und Außentüren
Los-Nr. 6 - Kunststoff-Fenster- und Außentüren
- ca. 380 m² Kunststoff-Fenster, 3-fach Verglasung, Dreh-Kipp-Beschläge,
Zubehör wie Fensterbänke, Griffe
- ca. 250 m² Sonnenschutz, motorisch betriebenen, als Senkrecht-Markise
Wärmedämmverbundsystem
Los-Nr. 7 - Wärmedämmverbundsystem
- ca. 540 m² WDVS Dämmung, d = 160 mm, einschl. Armierung und Putz
- ca. 40 m² Sockeldämmung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zimmer- und Holzbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuenkirchen
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48485
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kunststoff-Fenster und Außentüren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Willich
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47877
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wärmedämmverbundsystem
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kleve
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47533
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YG7REJ8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.