Gas Reha 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021JBA012
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.KBS.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gas Reha 2023
Gas Reha 2023
LIEFERUNG VON ERDGAS FÜR REHA KLINIKEN DER KNAPPSCHAFT-BAHN-SEE (KBS) FÜR DAS JAHR 2023. Die Knappschaft Kliniken Service GmbH (KKSG) führt im Namen und auf Rechnung der Knappschaft-Bahn-See (KBS) die Ausschreibung durch und schließt im Auftrag der KBS einen Vertrag. Auftraggeberin ist die KBS. Bedarfsträger sind Reha-Kliniken. Die KKSG ist für das laufende Vergabeverfahren Vergabestelle und Kontaktstelle und steht für die Vertragslaufzeit für die Moderation von Fragen zur Vertragsabwicklung zur Verfügung. Gegenstand ist die Versorgung des Auftraggebers mit Erdgas. Leistungsbestandteile sind Beschaffung (Tranchen Modell), Lieferung, Kundenbetreuung und Abrechnung. Der Gesamt-Umfang der Leistung wird auf rund 23.244 MWH für 12 Monate geschätzt.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Angebote ist zu 100% der Preis maßgeblich.
Für die RLM Lieferstellen erfolgt die Preisbildung anhand von Börsenpreisen (PEGAS) für Natural Gas Year Future Cal. 2022 und den Bestimmungen der Erdgasliefervereinbarung. Die Berechnung der Gaspreise für die einzelne Lieferstelle erfolgt über die nachstehende Preisformel:
EnergiepreisRLM (2023) = K1€/MWh + NCG bzw. GASPOOL Year Futures (2023) €/MWh
Die Konstante "K1" ist in €/MWh und mit drei Nachkommastellen anzugeben ist. K1 beinhaltet sämtliche Kosten für Strukturierung, Kundenbetreuung, Abrechnung, Margen etc. (sog. Serviceaufschlag). Etwaig anfallende Konvertierungsentgelte sind in diese Kosten (Konstante K) mit einzukalkulieren. Der EnergiepreisSLP2023 ist der Arbeitspreis einschließlich etwaig anfallender Konvertierungsentgelte und Grundpreise (jedoch zzgl. aller Umlagen, Abgaben und Steuern). Dieser Energiepreis wird dem Kunden für das gesamte Kalenderjahr 2023 gewährt und berechnet.
Für die Wertung wird der EnergiepreisRLM23 anhand der vom Bieter für die Energiepreisformel angegebene Variable ("K1") und einem fiktiven Tagesendpreis für NCG bzw. GASPOOL in Höhe von 30 €/MWH ermittelt. Der EnergiepreisSLP2023 ist ein vom Bieter angebotener Fixpreis. Für die Wertung wird der EnergiepreisRLM23 mit den geschätzten Verbrauchswerten der RLM Lieferstellen multipliziert. Der angegebene EnergiepreisSLP23 wird mit den geschätzten Verbrauchswerten der SLP Lieferstellen multipliziert. Die Summen werden addiert (Wertungspreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis ist das wirtschaftlichste Angebot. Der tatsächliche Einkauf bzw. die Fixierung des für die Belieferung maßgeblichen Energiepreises erfolgt gemäß der Vereinbarung über die Lieferung und den Bezug von Erdgas.. Die Abrechnung erfolgt zwischen der einzelnen Reha-Klinik und dem Dienstleister. Der Lieferzeitraum beginnt am 01.01.2023, 06:00 Uhr und endet am 01.01.2024, 06:00 Uhr. Der Preis gilt für ein Mengentoleranzband von „+/-„ 20% gerechnet auf die gesamte geschätzte Menge aller Abnahmestellen. Der Vertrag enthält Regelungen für den Kauf bzw. Rückkauf für den Fall, dass das Mengentoleranzband über- bzw. unterschritten wird und legt dazu einen Mengenüber-/Mengenunterschreitungsaufschlag in Höhe von 0,100 ct/kWh fest.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bieters:
Der Bieter hat mittels Eigenerklärung (Formblatt Anlage 06) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe
gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://
www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
- Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) bezüglich Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
des Bieters mit einer Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden sowie sonstige Schäden
je Schadensfall von mindestens 5 Mio. EUR, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens
das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss. Die Mindestanforderungen an die
Versicherung müssen der gesamtem Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Die Eigenerklärung
ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer
gesondert auszufüllen und einzureichen;
- Nachweis bezüglich Umsatz im Tätigkeitsbereich der Ausschreibung des Bieters jeweils bezogen auf die
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Eigenerklärung zum Umsatz ist für den Bieter,
jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer (soweit dieser die
Eignung verleiht) auszufüllen und einzureichen.
Die vorstehenden Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung sind Mindestanforderungen.
Mindestens eine (1) geeignete Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Energielieferung) in Form einer Liste der in dem Zeitraum (seit dem 01.01.2016) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen. In der Liste sind folgende Angaben zu machen:
• Projektbezeichnung,
• Name des Referenznehmers,
• Auftragswert,
• Erbringungszeitpunkt,
• öffentlicher oder privater Empfänger und
• Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt
Die vorstehenden Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung sind Mindestanforderungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf
die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-iminternet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über daVergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die Vergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene
Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung de
rVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html)
die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe
des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei
Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information
geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)