Lieferung von digitalen alphanumerischen Funkmeldeempfängern, Programmiereinheiten inkl. Zubehör und der Programmierlösung an die Feuerwehr der Stadt Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/21/027
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von digitalen alphanumerischen Funkmeldeempfängern, Programmiereinheiten inkl. Zubehör und der Programmierlösung an die Feuerwehr der Stadt Hamm
Die Stadt Hamm schreibt für die Feuerwehr der Stadt Hamm (Auftraggeber) die Lieferung von digitalen alphanumerischen Funkmeldeempfängern und Programmiereinheiten inkl. Zubehör sowie die Programmierlösung europaweit aus.
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz Hafenstr. 45 59067 Hamm
Die Stadt Hamm schreibt für die Feuerwehr der Stadt Hamm (Auftraggeber) die Lieferung von digitalen alphanumerischen Funkmeldeempfängern und Programmiereinheiten inkl. Zubehör sowie die Programmierlösung europaweit aus.
Die Stadt Hamm verfügt über ein eigenes digitales Alarmierungsnetz, welches gemäß der Technischen Richtlinie der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) digitale Alarmierung aufgebaut ist. Das Alarmierungsnetz umfasst die vollständige Infrastruktur einschließlich der digitalen Alarmgeber (DAG) und der digitalen Alarmumsetzer (DAU).
Das Alarmierungsnetz dient der Alarmierung sämtlicher Einsatzkräfte aus den Bereichen Rettungsdienst, Brandschutz und Katastrophenschutz.
Die Stadt Hamm beabsichtig einen Austausch der kompletten digitalen Meldeempfänger bei Weiternutzung der vorhandenen Alarmierungsinfrastruktur der Selectric Nachrichtensysteme GmbH.
Die Funkmeldeempfänger müssen mit der bestehenden Infrastruktur auf Basis des offenen Standards BOSKrypt (http://www.boskrypt.de/) verschlüsselungsfähig sein.
Der Einsatz der Funkmeldeempfänger geschieht in einem sicherheitsrelevanten Bereich, so dass eine technische Nutzung unterschiedlicher Hersteller und Fabrikate zwar technisch möglich ist, allerdings auf Grund des Risikopotentials ausgeschlossen ist, da die Meldeempfänger ein zentrales Element der Alarmierung von Einsatzkräften darstellen.
Die im Leistungsverzeichnis als "Optionale Positionen" gekennzeichneten Positionen sind beispielsweise an der Positionskennzeichnung "O.1, O.2, etc." zu erkennen. Der Preis ist nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Die Anlieferung beim Auftraggeber soll spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Auftragserteilung erfolgen.
Die tatsächliche Lieferzeit ist im Leistungsverzeichnis verbindlich anzugeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1.1) Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Referenzliste (Vordruck):
Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren mit folgenden Angaben:
- Art der Lieferung
- Auftragswert
- Ausführungs- und Fertigungszeitraum
- Auftraggeber mit Organisationseinheit und zentraler Telefon Nummer
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Referenzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.2.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.2.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3) Bei Eignungsleihe ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.4) Vordruck "Angebot"
(1.5) Leistungsverzeichnis (Vordruck)
(1.6) Ggf. Anlage mit Erläuterungen zum Angebot
(1.7) Ggf. Nachweis zur Gleichwertigkeit
(1.8) Technische Datenblätter
(1.9) Konformitätserklärung
(2) Auf besondere Anforderung (innerhalb von 6 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
(2.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(2.2) Nachweis TR-BOS
(2.3) Nachweis der Empfindlichkeit
(2.4) Erläuterungen zu den angebotenen verlängerten Garantiezeiten, Gewährleistungsumfang und der Wartungsintervalle
(3) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(6) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(6.1) Leistungsbeschreibung
(6.2) Bewerbungsbedingungen
(6.3) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(6.4) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(6.5) Informationsblatt DSGVO
(6.6) Bewertungsmatrix
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDH3A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html