WBD 2021-172 Herstellung und Lieferung von brennstoffzellenbetriebenen Abfallsammelfahrzeugen im Rahmen einer kommunalen Einkaufskooperation Referenznummer der Bekanntmachung: WBD 2021-172

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE242080545
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wirtschaftsbetriebe-duisburg.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE225374702
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.entsorgung-herne.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE 121091334
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42349
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awg.wuppertal.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
Im Falle einer gemeinsamen Beschaffung, an der verschiedene Länder beteiligt sind – geltendes nationales Beschaffungsrecht:

Kommunale Einkaufskooperation bestehend aus:

- Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR,

- Entsorgung Herne AöR,

- AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal

I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallentsorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

WBD 2021-172 Herstellung und Lieferung von brennstoffzellenbetriebenen Abfallsammelfahrzeugen im Rahmen einer kommunalen Einkaufskooperation

Referenznummer der Bekanntmachung: WBD 2021-172
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144511 Müllfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von voraussichtlich 13 Stück brennstoffzellenbetriebenen Abfallsammelfahrzeugen in 6 unterschiedlichen Ausführungsvarianten inkl. Instandhaltungs- und Wartungsleistungen für die Laufzeit von 2 Jahren

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Schlachthofstr. 8 47167 Duisburg, Entsorgung Herne AöR Südstr. 10 44625 Herne, AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal Korzert 15 42349 Wuppertal

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von voraussichtlich 13 Stück wasserstoff-/brennstoffzellenbetriebener Abfallsammelfahrzeuge mit Abbiegeassistent in 6 unterschiedlichen Ausführungsvarianten inkl. Instandhaltungs- und Wartungsleistungen für die Laufzeit von 2 Jahren nach der Abnahme.

Die Aufteilung der voraussichtlich 13 Stück Abfallsammelfahrzeuge setzt sich wie folgt zusammen:

Variante 1:

- 7 Stück Abfallsammelfahrzeuge mit 3-Achs-Fahrgestell und Pressplattenaufbau für die Restmüll-, Bio- und Papiersammlung, mit Schüttung, ohne Seilwinde unter dem Aufbau, 3 x 30 kW Brennstoffzellenmodul

Variante 2:

- 1 Stück Abfallsammelfahrzeug mit 3-Achs-Fahrgestell und Pressplattenaufbau für die Restmüll-, Bio- und Papiersammlung, mit Schüttung, mit Seilwinde unter dem Aufbau, 3 x 30 kW Brennstoffzellenmodul

Variante 3:

- 1 Stück Abfallsammelfahrzeug mit 3-Achs-Fahrgestell und Pressplattenaufbau zur Sperrgutabfuhr, ohne Schüttung, 3 x 30 kW Brennstoffzellenmodul

Variante 4:

- 1 Stück Abfallsammelfahrzeug mit 3-Achs-Fahrgestell und Pressplattenaufbau zur Sperrgutabfuhr, ohne Schüttung, 2 x 30 kW Brennstoffzellenmodul

Variante 5:

- 1 Stück Abfallsammelfahrzeug mit 3-Achs-Fahrgestell und Pressplattenaufbau zur Sperrgutabfuhr, mit Schüttung (Lifter Adaption), 2 x 30 kW Brennstoffzellenmodul

Variante 6:

- 2 Stück Abfallsammelfahrzeuge mit 3-Achs Fahrgestell und Pressplattenaufbau zur Sperrgutabfuhr, ohne Schüttung, mit verstärkten Spanten, 3 x 30 kW Brennstoffzellenmodul

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Nutzlast / Gewichtung: 10%
Qualitätskriterium - Name: Nutzbares Aufbauvolumen / Gewichtung: 10%
Qualitätskriterium - Name: Maximale Reichweite mit einer Wasserstofftankfüllung / Gewichtung: 10%
Qualitätskriterium - Name: Art der für die Lackierung der Fahrzeuge verwendeten Lacke / Gewichtung: 5%
Qualitätskriterium - Name: Verbindlich kürzeste Lieferfrist nach erfolgter Einzelabrufbestellung / Gewichtung: 10%
Qualitätskriterium - Name: Entfernung der nächsten Service-Station / Gewichtung: 2,5%
Qualitätskriterium - Name: Garantieleistungen / Gewichtung: 2,5%
Kostenkriterium - Name: Preisliche Aspekte / Gewichtung: 50%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts setzt voraus, dass es sich bei der beschaffenden Stelle um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB handelt. Vorliegend bündeln die nachstehend benannten öffentlichen Auftraggeber

- Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR

Schifferstr. 190

47059 Duisburg

- Entsorgung Herne AöR

Südtr. 10

44625 Herne

- AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal

Korzert 15

42349 Wuppertal

ihr Nachfrageverhalten in einer kommunalen Einkaufskooperation gemäß § 4 Abs. 1 S.1 VgV.

Federführend tätig werden sollen dabei die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, die für die kommunale Einkaufskooperation den Ausschreibungsprozess des gegenständlichen Auftrags durchführt und Ansprechpartner im Rahmen des Vergabeverfahrens ist.

Die Gründung einer Einkaufskooperation zum Zwecke einer gebündelten Beschaffung ist vergabe- und kartellrechtlich zulässig; Auftraggeber aber bleibt in beiden Fällen die einzelne einer Einkaufskooperation beigetretene Körperschaft oder Institution, die später auch Partei eines konkreten Bestell- und Beschaffungs-Einzelvorgangs wird.

Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen des Förderprogramms des BMVI gemäß der Förderrichtlinie "Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase 2 (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität)" vom 09.07.2020 zur Förderung von Abfallsammelfahrzeugen und Kehrfahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb nach Abschnitt 2 Ziffer 1 der vorgenannten Förderrichtlinie. Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Förderung. Zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung sind die Förderanträge bewilligt und bis zum 31.12.2022 befristet. Die Lieferung und Abrechnung der Fahrzeuge muss spätestens bis zum 02.12.2022 (48. KW 2022) abgeschlossen sein.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 156-411784
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von wasserstoff- / brennstoffzellenbetriebener Abfallsammelfahrzeuge inkl. Instandhaltungs- und und Wartungsleistungen für 2 Jahre

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
26/10/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE177881176
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.faun.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBDHXT

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/10/2021

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