WBD 2021-172 Herstellung und Lieferung von brennstoffzellenbetriebenen Abfallsammelfahrzeugen im Rahmen einer kommunalen Einkaufskooperation Referenznummer der Bekanntmachung: WBD 2021-172
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE242080545
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wirtschaftsbetriebe-duisburg.de
Nationale Identifikationsnummer: DE225374702
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.entsorgung-herne.de
Nationale Identifikationsnummer: DE 121091334
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42349
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awg.wuppertal.de
Kommunale Einkaufskooperation bestehend aus:
- Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR,
- Entsorgung Herne AöR,
- AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal
Abschnitt II: Gegenstand
WBD 2021-172 Herstellung und Lieferung von brennstoffzellenbetriebenen Abfallsammelfahrzeugen im Rahmen einer kommunalen Einkaufskooperation
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von voraussichtlich 13 Stück brennstoffzellenbetriebenen Abfallsammelfahrzeugen in 6 unterschiedlichen Ausführungsvarianten inkl. Instandhaltungs- und Wartungsleistungen für die Laufzeit von 2 Jahren
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Schlachthofstr. 8 47167 Duisburg, Entsorgung Herne AöR Südstr. 10 44625 Herne, AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal Korzert 15 42349 Wuppertal
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von voraussichtlich 13 Stück wasserstoff-/brennstoffzellenbetriebener Abfallsammelfahrzeuge mit Abbiegeassistent in 6 unterschiedlichen Ausführungsvarianten inkl. Instandhaltungs- und Wartungsleistungen für die Laufzeit von 2 Jahren nach der Abnahme.
Die Aufteilung der voraussichtlich 13 Stück Abfallsammelfahrzeuge setzt sich wie folgt zusammen:
Variante 1:
- 7 Stück Abfallsammelfahrzeuge mit 3-Achs-Fahrgestell und Pressplattenaufbau für die Restmüll-, Bio- und Papiersammlung, mit Schüttung, ohne Seilwinde unter dem Aufbau, 3 x 30 kW Brennstoffzellenmodul
Variante 2:
- 1 Stück Abfallsammelfahrzeug mit 3-Achs-Fahrgestell und Pressplattenaufbau für die Restmüll-, Bio- und Papiersammlung, mit Schüttung, mit Seilwinde unter dem Aufbau, 3 x 30 kW Brennstoffzellenmodul
Variante 3:
- 1 Stück Abfallsammelfahrzeug mit 3-Achs-Fahrgestell und Pressplattenaufbau zur Sperrgutabfuhr, ohne Schüttung, 3 x 30 kW Brennstoffzellenmodul
Variante 4:
- 1 Stück Abfallsammelfahrzeug mit 3-Achs-Fahrgestell und Pressplattenaufbau zur Sperrgutabfuhr, ohne Schüttung, 2 x 30 kW Brennstoffzellenmodul
Variante 5:
- 1 Stück Abfallsammelfahrzeug mit 3-Achs-Fahrgestell und Pressplattenaufbau zur Sperrgutabfuhr, mit Schüttung (Lifter Adaption), 2 x 30 kW Brennstoffzellenmodul
Variante 6:
- 2 Stück Abfallsammelfahrzeuge mit 3-Achs Fahrgestell und Pressplattenaufbau zur Sperrgutabfuhr, ohne Schüttung, mit verstärkten Spanten, 3 x 30 kW Brennstoffzellenmodul
Die Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts setzt voraus, dass es sich bei der beschaffenden Stelle um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB handelt. Vorliegend bündeln die nachstehend benannten öffentlichen Auftraggeber
- Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Schifferstr. 190
47059 Duisburg
- Entsorgung Herne AöR
Südtr. 10
44625 Herne
- AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal
Korzert 15
42349 Wuppertal
ihr Nachfrageverhalten in einer kommunalen Einkaufskooperation gemäß § 4 Abs. 1 S.1 VgV.
Federführend tätig werden sollen dabei die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, die für die kommunale Einkaufskooperation den Ausschreibungsprozess des gegenständlichen Auftrags durchführt und Ansprechpartner im Rahmen des Vergabeverfahrens ist.
Die Gründung einer Einkaufskooperation zum Zwecke einer gebündelten Beschaffung ist vergabe- und kartellrechtlich zulässig; Auftraggeber aber bleibt in beiden Fällen die einzelne einer Einkaufskooperation beigetretene Körperschaft oder Institution, die später auch Partei eines konkreten Bestell- und Beschaffungs-Einzelvorgangs wird.
Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen des Förderprogramms des BMVI gemäß der Förderrichtlinie "Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase 2 (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität)" vom 09.07.2020 zur Förderung von Abfallsammelfahrzeugen und Kehrfahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb nach Abschnitt 2 Ziffer 1 der vorgenannten Förderrichtlinie. Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Förderung. Zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung sind die Förderanträge bewilligt und bis zum 31.12.2022 befristet. Die Lieferung und Abrechnung der Fahrzeuge muss spätestens bis zum 02.12.2022 (48. KW 2022) abgeschlossen sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von wasserstoff- / brennstoffzellenbetriebener Abfallsammelfahrzeuge inkl. Instandhaltungs- und und Wartungsleistungen für 2 Jahre
Nationale Identifikationsnummer: DE177881176
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.faun.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBDHXT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.