Dienstleistungskonzession für das Aufstellen von Altkleidersammelbehälter Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/2021-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52349
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dn-sb.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.dn-sb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungskonzession für das Aufstellen von Altkleidersammelbehälter
Unter der Zugrundelegung einer Einwohnerzahl von 92.000 und einer Fläche von ca. 85,02 km² soll im Entsorgungsgebiet Düren die Sammlung mittels 148 Altkleiderbehälter an 120 festgelegten Standorten gem. Standortkonzept erfolgen. Die Gestellung der Altkleiderbehälter sowie die Erfassung und Verwertung der erfassten Alttextilien und Altschuhe soll durch Dritte (Konzessionsnehmer) erfolgen. Der Konzessionsnehmer führt diese gemäß § 6 KrWG einer hochwertigen Verwertung zu. Der Konzessionsnehmer wird die ihm zur Nutzung überlassenen Altkleiderbehälterstandplätze in eigener Verantwortung betreiben und das wirtschaftliche Risiko der Sammlung und Verwertung der Alttextilien alleine tragen. Der Konzessionsnehmer erhält kein Entgelt; stattdessen steht ihm der aus der Verwertung der Alttextilien erzielte Gewinn zu.
Los 1 (Arnoldsweiler, Birkesdorf, Düren Nord, Echtz, Hoven, Konzendorf, Merken) und Los 2 (Berzbuir, Birgel, Derichsweiler, Düren Süd, Kufferath, Lendersdorf, Niderau),
Los 3 (Düren Ost, Gürzenich, Grüngürtel, Stadtmitte) und Los 4 (Rölsdorf, Mariaweiler, Stadtmitte).
30 Standorte für Altkleiderbehälter
Dürener Service Betrieb Paradiesstraße 17 52349 Düren, 52351 Düren, 52353 Düren, 52355 Düren
Aufstellung von 33 Altkleiderbehältern an 30 Standorten gem. Standortverzeichnis der Stadt Düren sowie Einsammlung und Verwertung von Alttextilien- und -schuhen gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
31 Standorte für Altkleiderbehälter
Dürener Service Betrieb Paradiesstraße 17 52349 Düren, 52351 Düren, 52353 Düren, 52355 Düren
Aufstellung von 37 Altkleiderbehältern an 31 Standorten gem. Standortverzeichnis der Stadt Düren sowie Einsammlung und Verwertung von Alttextilien und -schuhen gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
31 Standorte für Altkleiderbehälter
Dürener Service Betrieb Paradiesstraße 17 52349 Düren, 52351 Düren, 52353 Düren, 52355 Düren
Aufstellung von 40 Altkleiderbehältern an 31 Standorten gem. Standortverzeichnis der Stadt Düren sowie Einsammlung und Verwertung von Alttextilien und -schuhen gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
28 Standorte für Altkleiderbehälter
Dürener Service Betrieb Paradiesstraße 17 52349 Düren, 52351 Düren, 52353 Düren, 52355 Düren
Aufstellung von 38 Altkleiderbehältern an 28 Standorten gem. Standortverzeichnis der Stadt Düren sowie Einsammlung und Verwertung von Alttextilien und -schuhen gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage (Angaben zu Einträgen in das Berufs- und Handelsregister)
- Eigenerklärung Zuverlässigkeit
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren sowie über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren, soweit diese Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- Angaben, wie die Erbringung der Sicherheitsleistung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR - unter Beachtung der Vorgaben erfolgen soll.
- Nachweis einer bestehenden (nicht älter als 3 Monate) Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2,5 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 2 Mio. EUR für Sachschäden oder mind. 5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden. Die geforderten Mindest-Deckungssummen beziehen sich auf einen einzelnen Schadensfall.
- Auf Verlangen eine Bankerklärung über die Solvenz des/der Bieters/Bieter
- Erklärung des Bieters darüber, dass in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Benennung von Referenzen mit folgenden Mindestangaben: Bezeichnung der Leistung; Name, Anschrift und Telefonnummer des (öffentlichen oder privaten) Auftraggebers; Ansprechpartner; Ort und Dauer der Leistungserbringung; stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Auftragswert der beschriebenen Leistungen.
- Gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56, 57 KrWG i.V.m. Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), die die zu erbringende Tätigkeit betrifft und bezogen auf die Standorte und Anlagen des Bieters, die für die hier in Rede stehenden abfallwirtschaftlichen Leistungen zum Einsatz kommen sollen oder gleichwertiger Nachweis.
Die Zertifizierung bzw. der gleichwertige Nachweis muss sich - je nach der vom Bieter/dem Mitglied der Bietergemeinschaft/dem Nachunternehmer im Auftragsfall konkret zu erbringender Tätigkeit - auf folgende abfallwirtschaftliche Tätigkeiten beziehen: Sammeln, Befördern, Lagern, Behandlung, Verwertung, Beseitigung von Abfällen für Abfallschlüssel 20 01 10 und 20 01 11 gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung. Soweit der Bieter in seinem Verwertungskonzept den Handel mit Abfällen vorsieht, muss sich die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder der gleichwertige Nachweis auf diese Tätigkeit beziehen.
- Darstellung der Organisation des Unternehmens und des Ablaufs der Sammlung.
- Beschreibung der eigenen technischen Ausrüstung (insbesondere Art und Anzahl der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge und Sammelbehälter).
- Beschreibung und bildliche Darstellung der im Vertragsfall zum Einsatz kommenden Sammelbehälter.
- Nachweise, dass die an die Sammelbehälter gestellten Kriterien erfüllt werden (GS-Zertifikat oder gleichwertig; Unterlagen des Herstellers der Behälter, technische Beschreibungen o. ä.).
- Darlegung der innerhalb des Zeitraumes vorgesehenen Entsorgungswege (Verwertungskette, Beseitigungswege) einschließlich der erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Kapazitäten sowie eine Darlegung, wie die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der gesammelten Abfälle im Rahmen der Verwertungswege gewährleistet wird.
- Kopien der Abnahmeverträge zum Nachweis der dargelegten Entsorgungswege.
- Anzeige gemäß § 18 und Anzeige gemäß § 53 KrWG.
Mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen.
Es wird die Stellung einer Sicherheitsleistung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR gefordert. Die Sicherheit erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen, insbesondere die rechtzeitige und vollständige Zahlung des Konzessionsentgeltes und die ordnungsgemäße Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen. Sie wird nach Ablauf der Laufzeit der Konzession freigegeben, wenn alle Verpflichtungen erfüllt sind.
(1 )Sicherheit kann durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Sofern der Konzessionsgeber im Einzelfall begründete Bedenken gegen die Tauglichkeit des Bürgen hat, hat der Konzessionsnehmer die Tauglichkeit nachzuweisen.
(2) Der Konzessionsnehmer hat die Wahl unter den verschiedenen Arten der Sicherheit; er kann eine Sicherheit durch eine andere ersetzen.
(3) Bei Bürgschaft durch andere als zugelassene Kreditinstitute oder Kreditversicherer ist Voraussetzung, dass der Konzessionsgeber den Bürgen als tauglich anerkannt hat.
(4) Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass die Bürgschaft deutschem Recht unterliegt, unter Verzicht auf die Einreden oder Aufrechenbarkeit, Anfechtbarkeit und der Vorausklage abzugeben (§§ 770, 771 des Bürgerlichen Gesetzbuches); sie darf nicht auf bestimmte Zeit begrenzt und muss nach Vorschrift des Konzessionsgebers ausgestellt sein. Die Bürgschaft muss unter den Voraussetzungen von § 38 der Zivilprozessordnung die ausdrückliche Vereinbarung eines vom Auftraggeber gewählten inländischen Gerichtsstands für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Bürgschaftsvereinbarung sowie aus der Vereinbarung selbst enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYQYS30
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: entfällt
Postleitzahl: entfällt
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: entfällt
Postleitzahl: entfällt
Land: Deutschland
Auf das vorliegende Verfahren finden die Regelungen des Vergaberechts, insbesondere des GWB-Vergaberechts sowie der Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe keine Anwendung. Auch die Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe findet keine Anwendung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: entfällt
Postleitzahl: entfällt
Land: Deutschland