Stadt Ennigerloh - Frei- und Verkehrsanlagenplanung Ostring Referenznummer der Bekanntmachung: 5585/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ennigerloh
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59320
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ennigerloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Ennigerloh - Frei- und Verkehrsanlagenplanung Ostring
Die Stadt Ennigerloh plant die Realisierung des Ostrings zwecks Herstellung des Lückenschlusses zwischen der K2n im Nordwesten der Ortslage Ennigerloh und der L792 Oelder Straße im Süden zur Entlastung der innerstädtischen Straßenzüge. Der mit dem Ostring beabsichtigte Lückenschluss hat eine Länge von 1,85 km und beinhaltet den Bau eines zusätzlichen Kreisverkehrs. Die Stadt verspricht sich von dem Vorhaben perspektivisch weitere Standortvorteile für neue Gebietserschließungen im Norden Ennigerlohs sowie im Baugebietes Schleeberg westlich der Baustrecke. Gegenstand des in zwei Lose aufgeteilten Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung zu den Leistungsbildern Freianlagen sowie Verkehrsanlagen für das Vorhaben. Es sollen die Leistungsphasen 3 bis 9 vergeben werden, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Objektplanung Freianlagen
Ennigerloh
Gegenstand des hier ausgeschriebenen Auftrags sind die zur Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Freianlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 2 der HOAI i. V. m. Anlage 11 zur HOAI in den Leistungsphasen 3 bis 9.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 5 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 6 bis 8) und 3. Beauftragungsstufe (LPh9).
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Objektplanung Verkehrsanlagen
Ennigerloh
Gegenstand des hier ausgeschriebenen Auftrags sind die zur Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 4 der HOAI i. V. m. Anlage 13 zur HOAI in den Leistungsphasen 3 bis 9.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 5 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 6 bis 8) und 3. Beauftragungsstufe (LPh9).
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Landschaftsarchitekt/in (Los 1) bzw. Ingenieur/in (Los 2), siehe auch Abschnitt III.2.1.).
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsschreiben.
1) Referenzen (nicht älter als 5 Jahre, Stichtag 01.11.2016) über die abgeschlossene Bearbeitung der Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 für die Objektplanung zum Leistungsbild Freianlagen (Los 1) bzw. zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (Los 2) mit einem Baukostenvolumen in der KG 500 entspr. DIN 276 von mind. [Betrag gelöscht] EUR ohne MwSt (Los 1) bzw. einem Baukostenvolumen in den KG 300 und 400 entspr. DIN 276 von mind. [Betrag gelöscht] EUR ohne MwSt (Los 2), wobei sich das Vorhaben in der Bauausführung befinden oder fertiggestellt sein muss und Gegenstand der Referenz die Erstellung von Grünflächen (Los 1) bzw. der Neubau, die Sanierung/Modernisierung oder der Neubau einer Straße (Los 2) ist/war.
2) Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Landschaftsarchitekt/in bzw. der Befugnis, im Inland als Landschaftsarchitekt/in tätig zu werden (Los 1) bzw. mit der Berufsqualifikation Ingenieur/in der Fachrichtung Raum- und Infrastrukturplanung/Verkehrswesen bzw. einer vergleichbaren Fachrichtung oder der Berufsqualifikation Techniker/in der Fachrichtung Raum- und Infrastrukturplanung/Verkehrswesen bzw. einer vergleichbaren Fachrichtung (Los 2), jeweils durchschnittlich für die Jahre 2018, 2019 und 2020 sowie aktuell.
Bewerber müssen zu Ziffer 1 je Los mindestens solche Referenzen vorweisen, die den oben beschriebenen Vorgaben genügen und zumindest in Summe die abgeschlossene Bearbeitung der Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 für das jeweils angebotene Leistungsbild (Los 1: Objektplanung Freianlagen, Los 2: Ob-jektplanung Verkehrsanlagenplanung) entsprechend HOAI abdecken, sonst gelten sie als nicht hinreichend geeignet; die Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 müssen dabei - von ggf. baubegleitenden Änderungen abgesehen - abgeschlossen sein. Die Möglichkeit zur Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 VgV bleibt hiervon unberührt.
Außerdem darf im Los 1 die Anzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit der Zulassung als Landschaftsarchitekt/in oder der Befugnis, im Inland als Landschaftsarchitekt/in tätig zu werden umgerechnet in Vollzeitstellen nicht unter 2,00 liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 wie auch aktuell. Im Los 2 darf die Anzahl der Mitarbeiter/innen mit entweder der Berufsqualifikation Ingenieur/in der Fachrichtung Raum- und Infrastrukturplanung/Verkehrswesen bzw. einer vergleichbaren Fachrichtung oder der Berufsqualifikation Techniker/in der Fachrichtung Raum- und Infrastrukturplanung/Verkehrswesen bzw. einer vergleichbaren Fachrichtung umgerechnet in Vollzeitstellen zusammengerechnet nicht unter 3,00 liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 wie auch aktuell.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitekt/in tätig zu werden (Los 1) bzw. die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden (Los 2). Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung derAufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die jeweils beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRR5XU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland