Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2021-150-03

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZGR9NQ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZGR9NQ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Medien

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement

Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2021-150-03
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72267100 Wartung von Informationstechnologiesoftware
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit einem Microsoft Enterprise-Agreement-Handelspartner im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus:

ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD-Sternpunkt (ARDSTP, vertreten durch HR), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten

durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR), und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF).

Die Teilnahme für folgende Rundfunkanstalten gilt zum jetzigen Zeitpunkt noch vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien:

- ARD-Sternpunkt (ARD-STP, vertreten durch HR)

- Deutschlandradio (DLR)

- Norddeutscher Rundfunk (NDR)

Nach dem aktuellen Stand werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs) die Gremienvorbehalte aufgelöst sein und den Bietern wird die finale Liste der Teilnehmer mitgeteilt.

Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel der zugrundeliegenden Verträge (siehe Ziffer 2.1) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) handelt.

Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2021 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2024 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2025.

Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen.

Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus.

Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt/Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72268000 Bereitstellung von Software
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Sämtliche Standorte von ARD und ZDF.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit einem Microsoft Enterprise-Agreement-Handelspartner im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus:

ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD-Sternpunkt (ARDSTP, vertreten durch HR), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten

durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR), und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF).

Die Teilnahme für folgende Rundfunkanstalten gilt zum jetzigen Zeitpunkt noch vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien:

- ARD-Sternpunkt (ARD-STP, vertreten durch HR)

- Deutschlandradio (DLR)

- Norddeutscher Rundfunk (NDR)

Nach dem aktuellen Stand werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs) die Gremienvorbehalte aufgelöst sein und den Bietern wird die finale Liste der Teilnehmer mitgeteilt.

Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel der zugrundeliegenden Verträge (siehe Ziffer 2.1) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) handelt.

Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2021 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2024 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2025.

Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen.

Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus.

Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt/Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

1. Verlängerungsoption: 1 x 12 Monate

2. Verlängerungsoption: bis zu weiteren 6 Monaten

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bieter hat zu erklären, dass sein Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei ausländischen Bietern in ein vergleichbares Register eingetragen ist.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Betriebshaftpflichtversicherung

Der Bieter hat zu erklären, dass er als Unternehmen eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen abgeschlossen hat bzw. im Falle der Auftragserteilung unverzüglich abschließen wird:

- Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR

- Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR

- allg. Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR

und, dass die vorgenannten Mindestdeckungssummen mit jeweils mindestens einer zweifachen Maximierung pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.

2. Umsatz des Unternehmens

Der Bieter hat den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung inhaltlich vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2018 bis 2020 bzw. 2017 bis 2019, sofern die Umsatzzahlen aus 2020 noch nicht vorliegen), anzugeben.

3. Unternehmensstruktur / Betriebsstätte des Bieters

Der Bieter hat Angaben zur Unternehmensstruktur zu machen. Dies umfasst unter anderem die Organisationsstruktur, den Umfang der Dienstleistungspalette und die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis der Autorisierung durch Microsoft

Zertifikat über die Autorisierung durch die Fa. Microsoft als "EnterpriseAgreement-Handelspartner", das ihn zum Verkauf der Softwareassurance und Lizenzen inkl. Softwareassurance für die Softwareprodukte der Firma Microsoft zu den Bedingungen des Microsoft Enterprise-AgreementProgramms im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland berechtigt.

Das Zertifikat ist dem Teilnahmeantrag in Kopie beizufügen.

(A)

Vorlage einer Eigenerklärung über ein Referenzprojekt über die Abwicklung eines BMI-Konzernbeitritts

Die Eigenerklärung muss selbst erstellt werden und folgende Angaben enthalten:

? Referenzunternehmen

? Umsatzvolumen und Lizenzvolumen

? Dauer der Geschäftsbeziehung

Die Eigenerklärung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.

(A)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Präventive Sicherstellung einer unterbrechungsfreien Beauftragungsmöglichkeit der Software-Assurance/-Abonnements sowie des Betriebes für den jeweiligen Auftraggeber, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Sollte die Software-Assurance nicht unterbrechungsfrei beauftragt werden können, verfällt gemäß den Microsoftbedingung die Bezugsmöglichkeit. Es müssten dann zunächst neue Lizenzen erworben werden, was ein sehr erhebliches finanzielles Risiko darstellt. Software-Abonnements müssen unterbrechungsfrei beauftragt werden. ansonsten ist der Betrieb der Rundfunkanstalten nicht möglich.

IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/11/2021
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YZGR9NQ

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Köln
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Köln
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/10/2021

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