Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2021-150-03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit einem Microsoft Enterprise-Agreement-Handelspartner im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus:
ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD-Sternpunkt (ARDSTP, vertreten durch HR), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten
durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR), und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF).
Die Teilnahme für folgende Rundfunkanstalten gilt zum jetzigen Zeitpunkt noch vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien:
- ARD-Sternpunkt (ARD-STP, vertreten durch HR)
- Deutschlandradio (DLR)
- Norddeutscher Rundfunk (NDR)
Nach dem aktuellen Stand werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs) die Gremienvorbehalte aufgelöst sein und den Bietern wird die finale Liste der Teilnehmer mitgeteilt.
Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel der zugrundeliegenden Verträge (siehe Ziffer 2.1) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) handelt.
Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2021 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2024 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2025.
Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen.
Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus.
Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt/Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen.
Sämtliche Standorte von ARD und ZDF.
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit einem Microsoft Enterprise-Agreement-Handelspartner im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus:
ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD-Sternpunkt (ARDSTP, vertreten durch HR), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten
durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR), und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF).
Die Teilnahme für folgende Rundfunkanstalten gilt zum jetzigen Zeitpunkt noch vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien:
- ARD-Sternpunkt (ARD-STP, vertreten durch HR)
- Deutschlandradio (DLR)
- Norddeutscher Rundfunk (NDR)
Nach dem aktuellen Stand werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs) die Gremienvorbehalte aufgelöst sein und den Bietern wird die finale Liste der Teilnehmer mitgeteilt.
Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel der zugrundeliegenden Verträge (siehe Ziffer 2.1) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) handelt.
Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2021 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2024 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2025.
Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen.
Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus.
Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt/Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen.
1. Verlängerungsoption: 1 x 12 Monate
2. Verlängerungsoption: bis zu weiteren 6 Monaten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zu erklären, dass sein Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei ausländischen Bietern in ein vergleichbares Register eingetragen ist.
1. Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter hat zu erklären, dass er als Unternehmen eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen abgeschlossen hat bzw. im Falle der Auftragserteilung unverzüglich abschließen wird:
- Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR
- Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR
- allg. Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR
und, dass die vorgenannten Mindestdeckungssummen mit jeweils mindestens einer zweifachen Maximierung pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
2. Umsatz des Unternehmens
Der Bieter hat den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung inhaltlich vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2018 bis 2020 bzw. 2017 bis 2019, sofern die Umsatzzahlen aus 2020 noch nicht vorliegen), anzugeben.
3. Unternehmensstruktur / Betriebsstätte des Bieters
Der Bieter hat Angaben zur Unternehmensstruktur zu machen. Dies umfasst unter anderem die Organisationsstruktur, den Umfang der Dienstleistungspalette und die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens.
Nachweis der Autorisierung durch Microsoft
Zertifikat über die Autorisierung durch die Fa. Microsoft als "EnterpriseAgreement-Handelspartner", das ihn zum Verkauf der Softwareassurance und Lizenzen inkl. Softwareassurance für die Softwareprodukte der Firma Microsoft zu den Bedingungen des Microsoft Enterprise-AgreementProgramms im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland berechtigt.
Das Zertifikat ist dem Teilnahmeantrag in Kopie beizufügen.
(A)
Vorlage einer Eigenerklärung über ein Referenzprojekt über die Abwicklung eines BMI-Konzernbeitritts
Die Eigenerklärung muss selbst erstellt werden und folgende Angaben enthalten:
? Referenzunternehmen
? Umsatzvolumen und Lizenzvolumen
? Dauer der Geschäftsbeziehung
Die Eigenerklärung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
(A)
Abschnitt IV: Verfahren
Präventive Sicherstellung einer unterbrechungsfreien Beauftragungsmöglichkeit der Software-Assurance/-Abonnements sowie des Betriebes für den jeweiligen Auftraggeber, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Sollte die Software-Assurance nicht unterbrechungsfrei beauftragt werden können, verfällt gemäß den Microsoftbedingung die Bezugsmöglichkeit. Es müssten dann zunächst neue Lizenzen erworben werden, was ein sehr erhebliches finanzielles Risiko darstellt. Software-Abonnements müssen unterbrechungsfrei beauftragt werden. ansonsten ist der Betrieb der Rundfunkanstalten nicht möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZGR9NQ
Ort: Köln
Land: Deutschland
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Ort: Köln
Land: Deutschland