Abschluss Rahmenvereinbarung Gebäude- und Fensterreinigung für die Liegenschaften des BwDLZ Aachen im Bereich Aachen Referenznummer der Bekanntmachung: 6002182336-BwDLZ Aachen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss Rahmenvereinbarung Gebäude- und Fensterreinigung für die Liegenschaften des BwDLZ Aachen im Bereich Aachen
Gebäudereinigung und Fensterreinigung in der Lützow-Kaserne,Theodor Körner-Kaserne, Dr. Leo Löwenstein-Kaserne, Dienstgebäude 1- Debyestraße 21, Offiziersheim Gut Neuhaus
Unterhaltsreinigung Lützow-Kaserne
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Abschluß eines Rahmenvertrages über die Dauer von 4 Jahren
über die Unterhaltsreinigung in der Lützow Kaserne Aachen.
Einfache Reinigungsfläche gesamt 34.441,18 qm
Unterhaltsreinigung Th. Körner-Kaserne
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Abschluß eines Rahmenvertrages über die Dauer von 4 Jahren
über die Unterhalstreinigung in der Theodor-Körner-Kaserne Aachen.
Einfache Reinigungsfläche 17.855,68 qm
Unterhaltsreinigung Löwenstein-Kaserne
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Abschluß eines Rahmenvertrages über die Dauer von 4 Jahren
über die Unterhalstreinigung in der Dr. Leo Löwenstein-Kaserne Aachen.
Einfache Reinigungsfläche 29.232,93 qm
Unterhaltsreinigung DG1 + Gut Neuhaus
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Abschluß eines Rahmenvertrages über die Dauer von 4 Jahren
über die Unterhalstreinigung in der Debyestraße 1-
Einfache Reinigungsfläche 2.280,65 qm
Offiziersheim Gut Neuhaus- Einfache Reinigungsfläche 1.557,13 qm
Fensterreinigung Lützow-Kaserne
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Abschluß eines Rahmenvertrages über die Dauer von 4 Jahren
über die Fensterreinigung in der Lützow-Kaserne Aachen.
Einfache Fensterfläche 3.071,17 qm
Fensterreinigung Th. Körner-Kaserne
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Abschluß eines Rahmenvertrages über die Dauer von 4 Jahren
über die Fensterreinigung in der Theodor Körner-Kaserne Aachen.
Einfache Fensterfläche 1.553,87 qm
Fensterreinigung Löwenstein-Kaserne
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Abschluß eines Rahmenvertrages über die Dauer von 4 Jahren
über die Fensterreinigung in der Dr. Leo Löwenstein-Kaserne Aachen.
Einfache Fensterfläche 4.788,33 qm
Fensterreinigung DG1 + Gut Neuhaus
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Abschluß eines Rahmenvertrages über die Dauer von 4 Jahren
über die Fensterreinigung in dem Offiziersheim Gut Neuhaus Aachen-
Einfache Fensterfläche 261,10 qm,
Debyestraße 21, Einfache Fensterfläche 308,41 qm
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3
Monate zum Termin der Abgabefrist des Teilnahmeantrags),
(Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben eine gleichwertige Bescheinigung oderUrkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizubringen),
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (BAAINBW-B-V 034),
— Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft
(B-V 047) sofern zutreffend.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten
3 Geschäftsjahre.
— gültige Zertifizierung des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig,
— gültige Zertifizierung des Unternehmens nach ISO 14001 oder gleichwertig,
— Erklärung des Unternehmens über die durchschnittliche jährliche
Beschäftigten- zahl der letzten 3 Geschäftsjahre,
— Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen,
— gültiger Versicherungsnachweis Betriebshaftpflicht (bei nichtausreichender Deckungssumme* ist dieDeckungszusage des Versicherers erforderlich)
* siehe Vergabeunterlagen (Checkliste).
Zur Leistungserbringung ist zwingend der Einsatz einer Aufsichtsperson
(Objektbetreuer) erforderlich, die ständig die Leistungserbringung
überwacht, gegenüber den Reinigungskräften weisungsberechtigt
ist, Entscheidungsbefugnis zu Beanstandungen des Auftraggebers
hat und nicht für Reinigungsleistungen herangezogen
werden darf. Außerdem wird zur Wahrnehmung dieser Aufgabe
die Beherrschung der deutschen Sprache vorausgesetzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gilt Deutsches Recht
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die bis zum 29.11.2021, 13.00 Uhr
eingeangen sind.
Dem Teilnahmeantrag sind die in III.1.1 bis III.1.3 geforderten.
Erklärungen und Nachweise beizufügen sowie eine E-Mail-Adresse anzugeben. Nicht vorliegende Erklärungenund Nachweise führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Vor Abgabe eines Angebotes ist die Teilnahme an einer Objektbesichtigung erforderlich. Die Termine werden mit den Vergabeunterlagen bekanntgegeben.
Der Zutritt zu den Kasernen ist nur gegen Vorlage eines gültigen Peronalausweises/Reisepasses möglich.
Der Auftragnehmer hat die Bestimmungen der gültigen Tarifverträge des Gebäudereinigungshandwerkseinzuhalten.
Bewerber und Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben gleichwertige Bescheinigungenoder Urkunden einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde zum Nachweis der gefordertenTeilnehmerqualifikationen einzureichen.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit