Umbau und Erweiterung des Rathauses in Olfen - Technische Ausrüstung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Olfen
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 59399
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.olfen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Erweiterung des Rathauses in Olfen - Technische Ausrüstung
Umbau und Erweiterung des Rathauses in Olfen - Technische Ausrüstung
59399 Olfen
Im Rahmen eines VgV-Verfahrens wurde ein hochbaulicher Planungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren ausgelobt, um geeignete Architekten*innen für die Durchführung dieser für Olfen inhaltliche wie städtebaulich und architektonisch sehr bedeutsame Bauaufgabe zu finden. Beauftragt wurde DBCO GmbH, Münster.
Die Stadt Olfen beabsichtigt, das historische Rathaus energetisch zu ertüchtigen und zeitgemäß zu erweitern. Das im 19. Jahrhundert errichtete Gebäude wurde bisher punktuell erweitert, saniert und umgebaut, es kann jedoch aktuell die Anforderungen an einen modernen Verwaltungssitz weder qualitativ noch quantitativ erfüllen.
Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms »Kleine Städte und Gemeinden« ist ein Förderantrag gestellt worden. Auf der Grundlage einer Machbarkeitsstudie zur Sanierung sowie eine Entwurfsplanung der beauftragten Architekten ist das erklärte Ziel, eine einheitliche und abgestimmte, qualitätsvolle Lösung zu finden, welche die unterschiedlichen Ansprüche an die vielfältig genutzten Gebäudeteile berücksichtigt, die Anforderungen der Nutzer des Rathauses bestmöglich und architektonisch qualitätsvoll umsetzt und die Attraktivität der angrenzenden Kirchstraße unterstützt.
In einem architektonischen Gesamtkonzept soll eine moderne städtische Rathauserweiterung konzipiert werden, welche die Option bietet, sich variabel den zukünftigen und sich verändernden Herausforderungen anzupassen.
Der Baubeginn ist für 2022 geplant.
Die Kostenschätzung beträgt für die KG 400 1.710.342 Mio. (brutto). Für den Neubau beträgt die Kostenschätzung für die KG [Betrag gelöscht] Euro. und für den Altbau KG [Betrag gelöscht] Euro Das vorliegende Verfahren bezieht sich auf die Vergabe der Planleistungen für die Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 bis 8 gem. § 55 HOAI und richtet sich an Ingenieure*innen oder Beratende Ingenieure*innen. Es ist geplant, die Leistungsphase 1 bis 3 teilweise sowie 4 bis 9 (Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI) stufenweise zu vergeben.
Es liegen in den wesentlichen Aspekten vorgenommen Entwurfsplanungen in Grundrissen, Kostenberechnungen und Erläuterungen vor. Nicht alle Schemata für alle Anlagengruppen wurden erstellt. Eine Planung für die neue Aufzugsanlage liegt nicht vor.
Nach Stellung des ersten Fördermittelantrags wurden noch Änderungen des Entwurfs vorgenommen, u.a. im Bereich der Treppenhäuser sowie des Dachgeschosses. Es werden Anpassungen der Entwurfsplanungen (Deckenspiegel etc.) und Überprüfung der Bemessungsgrundlagen erforderlich werden. Die wesentlichen Anforderungen ergeben sich aus dem Bericht der Entwurfsplanung:
»Wesentliche Anforderungen an die technische Gebäudeausrüstung ergeben sich aus den Nutzeranforderungen an die Behaglichkeit. In allen Bürobereichen werden Abhangdecken aus Lehmplatten mit integrierter Heizung und Kühlung vorgesehen, die eine große Behaglichkeit sowohl im Kühl- als auch im Heizfall ermöglichen. Die Beleuchtung der Bürobereiche erfolgt flexibel über Stehleuchten, so dass in Abstimmung auf das Heizsystem auf eine starre Elektrifizierung der Deckenbereiche im Wesentlichen verzichtet werden kann. Die Wärmeerzeugung erfolgt über ein Blockheizkraftwerk im Keller des Neubaus.« Die Auslegung und Planung des BHKW erfolgt über eine Tochtergesellschaft der Stadt Olfen.
»Die Elektrifizierung der Bürobereiche erfolgt über fassadenseitig angeordnete Einbaumöbel, welche als Zwischenarchiv und zusätzliche Ablagefläche dienen. Hierdurch bleibt die exakte Positionierung der Arbeitsplätze entlang der Fassade flexibel. Die Belichtung erfolgt ebenfalls flexibel über Stehleuchten, so dass eine Elektrifizierung der Deckenbereiche innerhalb der Büros nicht erforderlich wird. Alle Arbeitsplätze werden mit außenliegenden Aluminium-Raffstores versehen, welche durch eine Tageslichtlenkung im oberen Drittel in Kombination mit tageslichtabhängig und individuell steuerbarer Einzelplatzbeleuchtung den Verbrauch an elektrischer Energie minimieren. Durch die Anordnung der zentralen Erschließung innerhalb der Etagen ergibt sich die Möglichkeit, die eigentlichen Bürobereiche von Installationen im Deckenbereich freizuhalten, so dass hier vergleichsweise hohe lichte Raumhöhen umgesetzt werden können. Die Erschließung mit Medien erfolgt pro Gebäude innerhalb eines zentralen Schachtes, von dem aus den jeweiligen Etagen jeweils über eine Sammeltrasse für alle Gewerke in der Gebäudelänge erschlossen werden. Zur Herstellung einer größtmöglichen Flexibilität der Arbeitsplätze einerseits und Minimierung der erfolgt die Erschließung mit Medien vollständig in den Abhangdecken Decken der flexiblen Mittelzone. Alle Räume, an welche Anforderungen hinsichtlich einer mechanischen Be- und Entlüftung bestehen, liegen ebenfalls in dieser Zone. Diese werden von eine zentralen Lüftungsanlage, welche im Keller des Altbaus platziert wird, versorgt. Der vorhandene Aufzugschacht des zurückgebauten Aufzugs im Altbau bietet hierfür eine wirtschaftliche Möglichkeit der vertikalen Erschließung.« Die technische Umsetzung in den jeweiligen Anlagengruppen wird in den Berichten der vorbefassten Büros beschrieben.
Die Leistung für die Tragwerksplanung wird in einem gesonderten Verfahren vergeben. Für die Planung wird jedoch eine enger Abstimmungsprozess der Fachplanungen untereinander erforderlich.
Das Ende des Auftragszeitraumes richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens. Die Zeitplanung wird maßgeblich vom Förderzeitraum und den weiteren förderrechtlichen Vorgaben abhängen, so dass sich der angegebene Zeitraum für das Leistungsende noch verschieben kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung mit Versicherung des Bewerbers zu folgenden Aspekten:
- Erklärung zu Interesse und Beteiligungen,
- Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen,
- Erklärung zu Nachunternehmern,
- Erklärung der Zuverlässigkeit (Erklärung, dass keine zwingende Ausschlusskriterien gemäß § 123 vorliegen),
- Die Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers zur Eignung (gem. § 122 GWB) werden erfüllt mit Blick auf
A) die Befähigung zur Berufsausübung Ingenieur*in bzw. Beratender Ingenieur*in (gemäß § 44 VgV) B) die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) C) die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)
- Eigenerklärung über den durchschnittliche Mindestumsatz mit Leistungen der Technischen Ausrüstung des Bewerbers/der Bewerberin/der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020). Gewertet wird der Durchschnittswert der letzten drei abgeschlossenen Jahre. Bei Bewerbergemeinschaften wird addiert.
- Eigenerklärung der Bewerber*in/der Bewerbergemeinschaft im Falle der Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und 1,5 Mio. Euro für Sachschäden sowie sonstige Schäden (Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Zweifache der geforderten Deckungssumme) abzuschließen und diese für die gesamte Dauer des Vertrages bis zur vollen Leistungserbringung aufrechtzuerhalten.
- Eigenerklärung über die durchschnittliche Bürogröße der vorgesehen Niederlassung (für die Objektplanung in den letzten drei Jahren (2018, 2019, 2020). Gewertet wird der Durchschnittswert der letzten drei Jahre. Bei Bewerbergemeinschaft gewertet. Gewertet werden Mitarbeitende mit einer Arbeitszeit von mind. 35 Wochenstunden. Mitarbeitende zwischen 20 und 35 Wochenstunden werden anteilig bewertet (z.B. Mitarbeitende mit 20 Wochenstunden = 0,57 und Mitarbeitende mit 30 Wochenstunden 0,86)
Referenzprojekt:
- Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten 5 Jahren (Leistungszeitraum siehe Wertungsmatrix) erbracht wurden, (Angaben bitte lt. Schlussrechnung, sofern diese noch nicht vorliegt, lt. Vertrag)
Folgende objektive Kriterien werden zur Bewertung der Referenz angesetzt:
- Vergleichbarkeit zur Bauaufgabe im Hinblick auf die Honorarzone i.S. § 56 HOAI 2021
- Baumaßnahme
- Bearbeitete Anlagengruppen i.S. § 53 HOAI 2021
- Mindestkriterium: Erbrachte Leistungsphasen LPH mind. LPH 2 bis 8 i.S. § 34 HOAI 2021
- Abschluss der LPH 8 in den letzten 5 Jahren (1.10.2016 bis 31.09.2020)
- Projektgröße (Bruttogrundfläche BGF in m2)
- anrechenbare Kosten (KG 400) in Euro brutto i.S. § 35 HOAI 2021
- Öffentlicher Auftraggeber i.S. § 99 GWB
Die Gewichtung der Unterkriterien ist der Eignungsmatrix zu entnehmen. Obergrenze für einzureichende Referenzen legt der Auftraggeber nicht fest, d.h. es ist zulässig, dass Bewerber mehr als die geforderte Mindestreferenz einreichen. Für den Fall, dass Bewerber*innen mehr als eine Referenz einreichen, hat er anzugeben, welche Referenz der Auftraggeber für seine Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die erste eingereichte Referenz seiner Auswahl zu Grunde legen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Soweit vorliegend als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs gefordert wird, ist nach § 75 Abs. 1 und 2 VgV zugelassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 75 Absatz 1 oder 2 VgV benennen.
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- u. Vergabegesetztes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gem. § 17 abs. 11 VgV auf der Grundlage des Erstangebotes zu erteilen. Bewerber müssen eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB abgeben (ist Bestandteil des einzureichenden Dokuments „Bewerbungsformular“).
Bewerbergemeinschaften:
Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bestellen einen bevollmächtigten Vertreter. Sämtliche Mitglieder haften gesamtschuldnerisch.
Form der Nachweise Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen zu lassen.
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur oder Ingenieur zu tragen oder nach EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Beratender Ingenieur oder Ingenieur tätig zu werden.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufserfahrung verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine entsprechenden Beratender Ingenieur oder Ingenieur benennen.
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html