Sanierung der Schwimm- und Sporthalle in Olfen - Objektplanung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Olfen
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 59399
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.olfen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Schwimm- und Sporthalle in Olfen - Objektplanung
Sanierung der Schwimm- und Sporthalle in Olfen - Objektplanung
Olfen
Das vorliegende Verfahren bezieht sich auf die Vergabe der Objektplanungsleistung gemäß § 34 HOAI und richtet sich an Architekten*innen. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume (LPH 1 bis 3 teilweise (Prüfung) sowie 4 bis 9, § 34 HOAI 2021) für die Baumaßnahme »Sanierung der Schwimm- und Sporthalle« in Olfen.
Im Rahmen des Bundesprogramms »Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur« wurde von der Stadt Olfen ein Förderantrag gestellt. Auf der Grundlage der Vorplanung des Architekturbüros Scholz Architekten aus Senden ist das erklärte Ziel ein architektonisches Gesamtkonzept für die Sanierung der Schwimm- und Sporthalle in Olfen zu entwickeln.
»Mit dem Bundeshaushalt 2018 wurden erneut Mittel für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in dem Bereich Sport, Jugend und Kultur bereitgestellt. Die Mittel in Höhe von 100 Mio. Euro stehen für die Förderung investitiver Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik zur Verfügung.« Der Gebäudekomplex (Schwimmbad und Sporthalle) aus dem Jahre 1966 soll saniert, energetisch umgebaut sowie funktional ertüchtigt und an die heutigen Standards angepasst werden. Auch sollen die heutigen Ansprüche an ein solches Gebäude, wie beispielweise Barrierefreiheit/-armut in der Planung berücksichtigt werden. Der Charme der alten Gebäudesubstanz soll hierbei aufrechterhalten werden. Hier geht es vor allem darum aufzuzeigen, dass der Erhalt von alten Gebäuden im Ort von wichtiger Bedeutung ist. Das Gebäude soll zukünftig als Zentrum sowie als Treffpunkt unter dem Motto »Sport für Alle« der Olfener Bevölkerung dienen.
Die Maßnahme wurde bereits in der 1. Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes der Stadt Olfen aus dem Jahre 2015 definiert. Darin heißt es bereits, dass veränderte Anforderungen und Nutzungsansprüche mit der Zeit an ein solches Gebäude zunehmen und das Gebäude entsprechend an die heutigen Bedürfnisse der verschiedenen Nutzergruppen angepasst werden muss, um das Gebäude dauerhaft im Ort zu erhalten. Die Verringerung der CO2 Emissionen sowie der Einsatz erneuerbarer Energien ist bereits zur damaligen Zeit festgehalten worden.
Innerhalb der Sanierungsmaßnahme ist auch die Neugestaltung der Außenanlagen angedacht. Durch die Neuordnung und Sortierung der Außenanlagen soll die Eingangssituation des Gebäudekomplexes wieder mehr hervorgehoben und die städtebauliche Situation begünstigt werden.
Der Förderzeitraum erstreckt sich grundsätzlich auf die Jahre 2020 bis 2024.
Der Abschluss der Maßnahme ist für Ende 2023 vorgesehen.
Die Kostenschätzung beträgt für die KG 300 + 400: [Betrag gelöscht] Euro (Brutto) Die Leistungen für die weiteren Fachplanungen werden in gesonderten Verfahren vergeben. Für die Planung wird jedoch ein enger Abstimmungsprozess der Fachplanungen untereinander erforderlich.
Für das Projekt wurde die Objektplanung von dem Architekturbüro Scholz Architekten aus Senden bereits bis zur LPH 3 (Entwurfsplanung) gemäß § 34 HAOI weitestgehend abgeschlossen. Die bestehende Planung dient als Grundlage für die hier ausgeschriebene Leistungsphase 1 bis 3 (teilweise und Prüfung) sowie 4 bis 9 (stufenweise) Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI und ist bei der Angebotskalkulation und den weiteren Planungen zu berücksichtigen sowie die Verwertbarkeit zu bewerten.
Das Ende des Auftragszeitraumes richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens. Die Zeitplanung wird maßgeblich vom Förderzeitraum und den weiteren förderrechtlichen Vorgaben abhängen, so dass sich der angegebene Zeitraum für das Leistungsende verschieben kann.
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung. Nähere Angaben zu den optionalen Leistungen erfolgen im Rahmen der Angebotsaufforderung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung mit Versicherung des Bewerbers zu folgenden Aspekten:
- Erklärung zu Interesse und Beteiligungen,
- Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen,
- Erklärung zu Nachunternehmern,
- Erklärung der Zuverlässigkeit (Erklärung, dass keine zwingende Ausschlusskriterien gemäß § 123 vorliegen),
- Die Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers zur Eignung (gem. § 122 GWB) werden erfüllt mit Blick auf
A) die Befähigung zur Berufsausübung Architekt*in (gemäß § 44 VgV) B) die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) C) die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)
- Eigenerklärung über den durchschnittliche Mindestumsatz mit Ingenieurleistungen der Objektplanung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020). Gewertet wird der Durchschnittswert der letzten drei abgeschlossenen Jahre. Bei Bewerbergemeinschaften wird addiert.
- Eigenerklärung der Bewerber*in/der Bewerbergemeinschaft im Falle der Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3 Mio. Euro für Personenschäden und 3 Mio. Euro für Sachschäden sowie sonstige Schäden (Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Zweifache der geforderten Deckungssumme) abzuschließen und diese für die gesamte Dauer des Vertrages bis zur vollen Leistungserbringung aufrechtzuerhalten.
- Eigenerklärung über die durchschnittliche Bürogröße der vorgesehen Niederlassung (für die Objektplanung in den letzten drei Jahren (2018, 2019, 2020). Gewertet wird der Durchschnittswert der letzten drei Jahre. Bei Bewerbergemeinschaft gewertet. Gewertet werden Mitarbeiter mit einer Arbeitszeit von mind. 35 Wochenstunden. Mitarbeiter zwischen 20 und 35 Wochenstunden werden anteilig bewertet (z.B. Mitarbeiter mit 20 Wochenstunden = 0,57 und Mitarbeiter mit 30 Wochenstunden 0,86)
Referenzprojekt:
- Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten 8 Jahren (Leistungszeitraum siehe Wertungsmatrix) erbracht wurden, (Angaben bitte lt. Schlussrechnung, sofern diese noch nicht vorliegt, lt. Vertrag)
Folgende objektive Kriterien werden zur Bewertung der Referenz angesetzt:
- Vergleichbarkeit zur Bauaufgabe im Hinblick auf die Objektliste Gebäude i.S. Anlage 10.2 HOAI 2021
- Baumaßnahme Neubau/Umbau
- Mindestkriterium: Bearbeitete Leistungsphasen mind. vier LPH´s in den letzten acht Jahren i.S. § 34 HOAI 2021
- Abschluss der vier LPH´s in den letzten 8 Jahren (01.10.2013 bis 30.09.2021)
- Projektgröße (Bruttogrundfläche BGF in m2)
- anrechenbare Kosten (KG 300 und 400) in Euro brutto i.S. § 35 HOAI 2021
- öffentlicher Auftraggeber
Die Gewichtung der Unterkriterien ist der Eignungsmatrix zu entnehmen. Obergrenze für einzureichende Referenzen legt der Auftraggeber nicht fest, d.h. es ist zulässig, dass Bewerber mehr als die geforderte Mindestreferenz einreichen. Für den Fall, dass Bewerber mehr als eine Referenz einreicht, hat er anzugeben, welche Referenz der Auftraggeber für seine Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die erste eingereichte Referenz seiner Auswahl zu Grunde legen.
Soweit vorliegend als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten bzw. des Ingenieurs gefordert wird, ist nach § 75 Abs. 1 und 2 VgV zugelassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 75 Absatz 1 oder 2 VgV benennen.
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- u. Vergabegesetztes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gem. § 17 abs. 11 VgV auf der Grundlage des Erstangebotes zu erteilen. Bewerber müssen eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB abgeben (ist Bestandteil des einzureichenden Dokuments „Bewerbungsformular“).
Bewerbergemeinschaften:
Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bestellen einen bevollmächtigten Vertreter. Sämtliche Mitglieder haften gesamtschuldnerisch.
Form der Nachweise Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen zu lassen.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzten oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt*in oder Ingenieur*in zu tragen oder nach EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in oder Ingenieur*in tätig zu werden.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufserfahrung verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine entsprechenden Architekten*in oder Ingenieur*in benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]