Unterhaltsreinigung W-R-S Referenznummer der Bekanntmachung: 6002169069-BwDLZ Köln
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung W-R-S
Abschluss eines RV über die Dauer von 4 Jahren über die Unterhaltsreinigung für das Objekt Wirtschaftseinheit (WE) 1302 Dienstgebäude (DStGeb.) Düsseldorf, Wilhelm-Raabe-Straße 46 in 40470 Düsseldorf.
Düsseldorf
Die Leistung ist in dem Objekt Wirtschaftseinheit (WE) 1302 Dienstgebäude (DStGeb) Düsseldorf, Wilhelm-Raabe-Straße 46 in 40470 zu erbringen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Anlagen zum Vertragsentwurf.
Reinigungsfläche 33.241,31 m²
jährliche Reinigungsfläche = 2.098.656,17 m²
Zur Leistungserbringung ist zwingend der Einsatz einer
Objektleitung erforderlich, die gegenüber den
Reinigungskräften weisungsberechtigt ist, Entscheidungsbefugnis
zu Beanstandungen des Auftraggebers hat und nicht
für Reinigungsleistungen herangezogen werden darf. Die
Ausübung dieser Funktion setzt die Beherrschung der
deutschen Sprache voraus.
Zusätzlich ist die Benennung eines Vorarbeiters erforderlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als drei
Monate zum Abgabetermin des Teilnahmeantrags),
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und
fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
(BAAINBW-B-V 034).
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der
Geschäftsjahre von 2018 - 2020,
- gültiger Versicherungsnachweis Betriebshaftpflicht oder die
Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung bei
Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
Mindestforderung Jahresumsatz: 500.000 € netto
Mindestforderung Versicherung: Mindestdeckung:
Personenschäden = 3.000.000€, Sach- und Umweltschäden =
1.500.000 €, Allmählichkeitsschäden = 1.000.000 €,
Schlüsselverlustschäden = 250.000 €, Bearbeitungsschäden =
1.500.000 €
zum Abgabetermin des Teilnahmeantrages:
- gültige Zertifizierung des Unternehmens nach DIN EN ISO
9001 oder gleichwertig,
- gültige Zertifizierung des Unternehmens nach DIN EN ISO
14001 oder gleichwertig,
- Erklärung des Unternehmens über die durchschnittliche
jährliche Beschäftigten- zahl der letzten 3 Geschäftsjahre,
- mindestens 3 und höchstens 5 Referenzen der in den letzten
3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen.
Mindestforderung Beschäftigte: 30 fest Angestellte im
Bewerberunternehmen (nicht der Unternehmensgruppe)
Mindestforderung Referenzen: Angabe des Auftraggebers mit
Anschrift, Angabe des jeweiligen Auftragswertes sowie die
Angabe eines Ansprechpartners des Auftraggebers
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die bis zum
02.12.2021, 13:00 Uhr in elektronischer Form unter der Adresse
http://www.evergabe-online.de/eingereicht werden. Dem
Teilnahmeantrag sind die in III.1.1 bis III.1.3 geforderten
Erklärungen und Nachweise beizufügen sowie eine Email-
Adresse anzugeben.
Vor Abgabe eines Angebotes ist die Teilnahme an einer
Objektbesichtigung erforderlich. Besichtigungstermine sind in der 03.
Kalenderwoche 2022 nach Absprache möglich. Der
Zutritt zur Wirtschaftseinheit 1302 Dienstgebäude Düsseldorf ist nur gegen Vorlage eines gültigen Peronalausweises/Reisepasses möglich.
Der Auftragnehmer hat die Bestimmungen der gültigen
Tarifverträge des Gebäudereinigungshandwerks einzuhalten.
Bewerber und Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland haben gleichwertige Bescheinigungen oder
Urkunden einer zuständigen Gerichts- oder
Verwaltungsbehörde zum Nachweis der geforderten
Teilnehmerqualifikationen einzureichen.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit