GS Goldberg_OPL Referenznummer der Bekanntmachung: Stadt Hagen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58091
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-hagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
GS Goldberg_OPL
Die Stadt Hagen plant den Erweiterungsneubau der Grundschule Goldberg an der Franzstraße 75 in Hagen. Der physisch nicht zusammenhängende Erweiterungsneubau soll als unabhängiges Schulgebäude fungieren. Gemäß Raumprogramm beträgt der Flächenbedarf insgesamt ca. 1.260 m² NUF. Ein Wiedererkennungseffekt ist erwünscht, daher soll die Architektur gemäß dem heutigen Stand der Nachhaltigkeit geplant werden. Gegenstand des VgV-Verfahrens sind die hierzu erforderlichen Leistungen der "Objektplanung Gebäude" gem. § 34 HOAI 2021 für die nachfolgende Leistung: "Neubau einer Grundschule an der Franzstraße 75 in Hagen" in den LPH 1-8. Der Auftraggeber legt die Einordnung der Objektplanungsleistung Gebäude gem. Anlage 10 HOAI 2021 in die Honorarzone III - Mittelsatz fest.
Hagen, Kreisfreie Stadt Franzstraße 74 58091 Hagen
Das Grundstück, auf dem der der Erweiterungsneubau der Grundschule Goldberg errichtet werden soll, liegt im Ortsteil Hagen-Eilp, südlich der Franzstraße, Ecke Krähnockenstraße. Dieses soll auf der Fläche errichtet werden, auf dem sich aktuell ein nicht nutzbarer Pavillon befindet. Die Baureifmachung erfolgt im Vorfeld des Projektes und ist nicht Bestandteil der Vergabe.
Es ist geplant, die Anzahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf min. 3 / max. 5 zu beschränken. Sollten mehr Bewerber ihre Eignung nachgewiesen haben, erfolgt eine Bewertung der eingereichten Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb gemäß der nachfolgenden Matrix. Anhand dieser Bewertung wird eine Rangfolge unter den Bewerbern erstellt. Die 5 Bewerber, die auf Basis der Eignungskriterien die höchste Punktzahl erreichen, werden zur Angebotsabgabe zugelassen. Bei identischer Punktzahl entscheidet das Los.
Die erzielte Punktzahl pro Bewerber wird wie folgt ermittelt:
- Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (max. 18 Punkte),
- Art der Leistung (max. 10 Punkte),
- Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen (max. 9 Punkte)
- Vergleichbarkeit des Bauvolumens (max. 9 Punkte)
Die eingereichten Referenzen werden als arithmetisches Mittel in der Gesamtbewertung berücksichtigt. Die mögliche Maximalpunktzahl beträgt daher (unabhängig von der Zahl der eingereichten Referenzen) max. 46 Punkte.
Zum Nachweis der beruflichen Eignung werden Referenzen gem. §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit vergleichbaren Leistungen gewertet, die bis zu fünf Jahre (Stichtag: 30.11.2016) zurückliegen.
Geforderte Mindestanforderungen:
Des Weiteren muss / müssen die eingereichte(n) Referenz(en) für dieses Leistungsbild in Summe mindestens einmal folgende Kriterien erfüllen:
1. Eine vergleichbare Leistung für die Neubaubaumaßnahme einer Schule mit durchschnittlicher Planungsanforderung im Leistungsbild Objektplanung "Gebäude" oder vergleichbare Objekte des Bereichs "Ausbildung/ Wissenschaft/ Forschung" gem. Anlage 10 Objektliste HOAI 2021 mit einer HZ >= III und mit der Erbringung mind. der Leistungsphasen 2 - 4
2. Eine vergleichbare Leistung für die Neubaubaumaßnahme einer Schule mit durchschnittlicher Planungsanforderung im Leistungsbild Objektplanung "Gebäude" oder vergleichbare Objekte des Bereichs "Ausbildung/ Wissenschaft/ Forschung" gem. Anlage 10 Objektliste HOAI 2021 mit einer HZ >= III und mit der Erbringung mind. der Leistungsphasen 5 - 8
3. Eine vergleichbare Leistung mit anrechenbaren Kosten (KG 300-400) >= 2 Mio. EUR netto.
Der Bewerber kann entweder dieselbe Referenz zum Nachweis der Erfüllung mehrerer Mindestanforderungen nutzen. Oder alternativ kann er auch verschiedene Referenzen nutzen, um die Erfüllung dieser Mindestanforderungen nachzuweisen.
Die Beauftragung der Planungsleistung erfolgt stufenweise. Der Auftragnehmer hat weitere (Stufen-) Leistungen aus diesem Verfahren umzusetzen, sofern die letztmalig abgenommene Leistung nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Er hat mit der Leistungserbringung innerhalb einer Frist nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber von 4 Wochen unter Einsatz der vorgesehenen Personalkapazität gem. der mit dem Angebot eingereichten Kapazitätseinsatzplanung unter Berücksichtigung der aktuellen Projektsituation und Erfordernissen zu beginnen.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der optionalen stufenweisen Leistungen (alle Leistungen nach den LPH 1 - 4 für den Bau des Neubaus) zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen dieses Verfahrens besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Für bereits beauftragte, aber noch nicht erbrachte Leistungen gilt im Falle der Kündigung § 649 BGB. Der konkrete Ablauf zur stufenweisen Beauftragung kann den nachfolgenden Absätzen entnommen werden.
Nach Abschluss des Verfahrens werden die Leistungsphasen 1 - 4 für das nachfolgen-de Leistungsbild für den "Neubau" als 1. Stufe beauftragt: "Objektplanung Gebäude". Die weiteren Leistungsphasen 5 - 8 werden für den "Neubau" als 2. Stufe durch separate Auftragsschreiben des Auftraggebers beauftragt. Es können sowohl einzelne Leistungsbilder als auch alle Leistungsbilder gemeinsam abgerufen werden. Ein Anspruch auf Beauftragung oder Erhöhung des Honorars kann nicht abgeleitet werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der Stufe 2 für den "Neubau" zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der Stufe 2 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. §124 GWB sind zu beachten. Das nicht vorliegen diese Ausschlussgründe ist mittels beiliegender Formular (s. Anlage 02 "Bewerberbogen" zu bestätigen.
Nachweis der technischen Fachkräfte (§ 46 Abs. 3 i. V. m. § 75 Abs. 1 + 2 VgV 2021):
- Führung der Geschäftsbezeichnung Architekt/ Ingenieur (oder vergleichbare) des Büroinhabers/ -Geschäftsführers,
- Bauvorlageberechtigung des Büroinhabers/ -Geschäftsführers,
- Auszug aus dem Handelsregister bei Personen- und Kapitalgesellschaften.
- Nachweis über eine formlose Bankerklärung zur allgemeinen Kreditwürdigkeit (nicht älter als 4 Monate) zu erbringen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied separat) (§ 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV 2021),
- Nachweis Berufshaftpflicht (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV 2021):
- Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall ist zulässig (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV 2021),
- Erklärung über den Umsatz "Objektplanung Gebäude" (Mittelwert der letzten drei Geschäftsjahre) (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV 2021)
- Nachweis über eine formlose Bankerklärung zur allgemeinen Kreditwürdigkeit (nicht älter als 4 Monate) zu erbringen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied separat) (§ 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV 2021),
- Nachweis Berufshaftpflicht (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV 2021):
Deckungssumme 1,5 Mio. EUR (Personenschäden), 0,25 Mio. EUR (Sonstige Schäden),
- Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall ist zulässig (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV 2021),
- Erklärung über den Umsatz "Objektplanung Gebäude" mind. [Betrag gelöscht] EUR netto (Mittelwert der letzten drei Geschäftsjahre) (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV 2021)
Beschreibung der technischen Ausstattung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 i. V. m. § 46 Abs. 3. Nr. 9 VgV 2021), MS Office Software ab 2007, CAD Software (dwg 2007 - 2013), AVA-Programm mit zertifizierter Schnittstelle nach GAEB-Standard, Terminplanung kompatibel zu MS Project, Erstellung und Auswertung von Ausschreibungen gem. StLB-Bau und unter Berücksichtigung des VHB Bund in der aktuellen Fassung;
- Nachweis der persönlichen Leistungsfähigkeit der Projektleitung und stellv. Projektleitung des Bewerbers (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV 2021) Berufsbezeichnung Architekt/ Ingenieur (oder vergleichbare),
- Nachweis zum Personalbestand (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV 2021),
- Nachweis zur Vergabe von Unteraufträgen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV 2021).
- Nachweis der persönlichen Leistungsfähigkeit der techn. Leitung (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV 2021). Führen der Berufsbezeichnung Architekt/ Ingenieur (oder vergleichbar) des Inhabers oder Geschäftsführers,
- Nachweis zum Personalbestand (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV 2021), Mindestens 4 festangestellte Mitarbeiter (Architekt / Ingenieur oder vergleichbar) vollzeitäquivalent inkl. Büro-Inhaber/Geschäftsführer
- Nachweis zur Vergabe von Unteraufträgen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV 2021).
Im Verhandlungsverfahren bestehen folgende Mindestanforderungen an die Zuschlagskriterien:
Im Verhandlungsverfahren zu erreichende Mindestpunktzahl: 90 Punkte
Im Verhandlungsverfahren zu erreichende Maximalpunktzahl: 202 Punkte
Es müssen demnach mindestens rd. 45% der Punkte erreicht werden, vgl. hierzu auch Anlage 05 (Matrix zur Verhandlung)
Gem. § 75 VgV 2021 Abs. 1 und 2; Architekt/ Ingenieure,
Ist ein dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzliche nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EB und Richtlinie 89/48EWG gewährleistet ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Unklarheiten oder generellen Rückfragen zum Verfahren können diese als Bieterfrage über die Vergabeplattform gestellt werden. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Eine Beantwortung der Rückfragen erfolgt parallel an alle interessierten Bewerber/Bieter über diese Plattform. Die Bewerber/Bieter sind angehalten, sich eigenmächtig über ggf. dort bekannt gemacht Antworten auf Bieterfragen zu informieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMRR9NF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
Postleitzahl: 58099
Land: Deutschland
Nach § 135 Abs. 2 GWD endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit einer Vertrages mit einem Nachprüfverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertag nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr.2 bis 4 GDW ist er Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit:
- Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüger nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.