Rahmenvertrag zur Abfuhr und thermische Verwertung des Klärschlammes der TBR Technische Betriebe Rheine Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/252
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rheine.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Abfuhr und thermische Verwertung des Klärschlammes der TBR Technische Betriebe Rheine
Rahmenvertrag zur Abfuhr und thermische Verwertung des Klärschlammes der TBR Technischen Betriebe Rheine
48429 Rheine
Rahmenvertrag zur Abfuhr und thermische Verwertung des Klärschlammes der TBR Technischen Betriebe Rheine
Vertragsverlängerungsoption
Der Vertrag kann von TBR 2-mal um jeweils 6 Monate verlängert werden. Die Vertragsverlängerung
ist von TBR dem Bieter 3 Monate vor Vertragsende schriftlich anzumelden.
1te Vertragsverlängerung:
Vertragsverlängerungsfrist für TBR am 31.05.2023 für eine Verlängerung bis zum
31.02.2024
2te Vertragsverlängerung:
Vertragsverlängerungsfrist für TBR am 31.11.2023 für eine Verlängerung bis zum
31.08.2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Behördliche Nachweise:
Der Bieter legt TBR die behördliche Erlaubnis der thermischen Verwertungsanlage und gegebenenfalls
des Zwischenlagers vor. Die Genehmigungen sind Voraussetzung für die Beauftragung.
Ferner verpflichtet sich der Bieter, die gemäß AbfKlärV erforderlichen Nachweise
im Zuge des Vereinfachten Entsorgungseisweises VEN zu erbringen, bzw. daran mitzuwirken.
Der VEN wird von TBR erstellt und zur Verwertungsanlage, bzw. zum Zwischenlager
des Bieters mitgeführt und dort dem Bieter oder einer von ihm bevollmächtigten Person zur
Unterschrift vorgelegt.
Durch die Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter verbindlich, dass er zudem im Besitz
eine für die Schlammgutabfuhr erforderlichen gültigen Genehmigung von der Bezirksregierung
ist bzw. diese beantragt hat. Eine Erteilung des Auftrages ist von der Vorlage einer entsprechenden
Genehmigung abhängig, bzw. der AN hat dem AG glaubhaft nachzuweisen,
dass seitens der Bezirksregierung eine Genehmigung erteilt werden wird.
Eigenerklärungen:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung Korruptionsbekämpfung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung Mindestlohngesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Rheine, Klosterstraße 14, 48431 Rheine
Keine Bieterzulassung!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Westfalen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Vergabeverfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertoll finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6UYYQX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.