Gebäudereinigungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: BA 2020-096
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.iqwig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigungsleistungen
Der Auftraggeber hat die Unterhaltsreinigung für die von ihm als Büro/Verwaltung genutzten Flächen (Etagen 1-8 sowie Kellerflächen) im Köln/Turm (Im Mediapark 8, 50670 Köln) bis zum 31. Juli 2024 (+ optionaler Verlängerungszeitraum) neu vergeben.
Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Im Mediapark 8 50670 Köln
Der Auftraggeber hat die Unterhaltsreinigung für die von ihm als Büro/Verwaltung genutzten Flächen (Etagen 1-8 sowie Kellerflächen) im Köln/Turm (Im Mediapark 8, 50670 Köln) bis zum 31. Juli 2024 (+ optionaler Verlängerungszeitraum) neu vergeben.
Neben einer Vertragsverlängerungsoption und einer Option im Fall eines Umzugs weist der Gebäudereinigungsvertrag auch eine allgemeine Änderungsoption für Mehr- und Minderleistungen auf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEJR03V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.