Rahmenvereinbarung über Personalkommunikative Maßnahmen, redaktionelle Betreuung der Webseite und Bereitstellung des Serviceangebots zur frühen Suchtprävention unter dem Motto „Kinder stark machen“ Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_03_21_RO KSM
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bzga.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Personalkommunikative Maßnahmen, redaktionelle Betreuung der Webseite und Bereitstellung des Serviceangebots zur frühen Suchtprävention unter dem Motto „Kinder stark machen“
Die Auftragsvergabe findet im Rahmen der Mitmach-Aktion „Kinder-stark-machen“ statt. Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Entwicklung und Durchführung von Veranstaltungen im Setting Familie und Sport, die Entwicklung und Umsetzung von Programmen zur frühen Suchtvorbeugung, die Konzepterstellung und Umsetzung der Bewerbung von Schulungsmaßnahmen in Sportverbänden und Institutionen der Kinder- und Jugendarbeit, das Bereitstellen eines Servicebüros für Sportvereine und Institutionen der Kinder- und Jugendarbeit, die Texterstellung und Gestaltung für Printmaterialien, Unterstützung bei der Pressearbeit und die redaktionelle Betreuung der Website.
Köln
Die Auftragsvergabe findet im Rahmen der Mitmach-Aktion „Kinder-stark-machen“ statt. Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Entwicklung und Durchführung von Veranstaltungen im Setting Familie und Sport, die Entwicklung und Umsetzung von Programmen zur frühen Suchtvorbeugung, die Konzepterstellung und Umsetzung der Bewerbung von Schulungsmaßnahmen in Sportverbänden und Institutionen der Kinder- und Jugendarbeit, das Bereitstellen eines Servicebüros für Sportvereine und Institutionen der Kinder- und Jugendarbeit, die Texterstellung und Gestaltung für Printmaterialien, Unterstützung bei der Pressearbeit und die redaktionelle Betreuung der Website.
Zweimalige Vertragsverlängerung um 1 Jahr, bis längstens 31.10.2025
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über Personalkommunikative Maßnahmen, redaktionelle Betreuung der Webseite und Bereitstellung des Serviceangebots zur frühen Suchtprävention unter dem Motto „Kinder stark machen“
Ort: Kronberg
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.htm
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.