Konzeptionelle Weiterentwicklung und redaktionelle Betreuung des Internetangebots www.forschung.sexualaufklaerung.de Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_05_21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bzga.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeptionelle Weiterentwicklung und redaktionelle Betreuung des Internetangebots www.forschung.sexualaufklaerung.de
Die BZgA ist durch den gesetzlichen Auftrag aus § 1 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) vom 27. Juli 1992 aufgefordert, Angebote zur Vermeidung und Lösung von Schwangerschaftskonflikten zu entwickeln sowie bundeseinheitliche Medien und Maßnahmen zur Sexualaufklärung und Familienplanung zu erarbeiten und zu verbreiten. Die BZgA hat hierzu das zweisprachige Internetportal www.forschung.sexualaufklärung.de eingerichtet. Dort werden die Forschungsprojekte- und ergebnisse aus dem Themenfeld Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung präsentiert und die von der BZgA geförderten Studien, Evaluationen, Modellprojekte und Expertisen in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht. Das Onlineportal richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlerinnen, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie Journalisten, aber auch an interessierte Laien.
Inhalt des Auftrags ist die konzeptionelle Weiterentwicklung und redaktionelle Betreuung von Forschungsprojekten und -ergebnissen des Internetportals www.forschung.sexualaufklärung.de in enger Abstimmung mit dem zuständigen Fachreferat des öffentlichen Auftraggebers und der das Projekt technisch betreuenden Agentur. Zum Vertragsgegenstand gehören insbesondere die Profilerstellung der Forschungsprojekte, die Analyse der Forschungsberichte, die Erstellung neuer Texte und die Aktualisierung bestehender Inhalte zu allen Themen des Portals.
Köln
Die BZgA ist durch den gesetzlichen Auftrag aus § 1 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) vom 27. Juli 1992 aufgefordert, Angebote zur Vermeidung und Lösung von Schwangerschaftskonflikten zu entwickeln sowie bundeseinheitliche Medien und Maßnahmen zur Sexualaufklärung und Familienplanung zu erarbeiten und zu verbreiten. Die BZgA hat hierzu das zweisprachige Internetportal www.forschung.sexualaufklärung.de eingerichtet. Dort werden die Forschungsprojekte- und ergebnisse aus dem Themenfeld Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung präsentiert und die von der BZgA geförderten Studien, Evaluationen, Modellprojekte und Expertisen in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht. Das Onlineportal richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlerinnen, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie Journalisten, aber auch an interessierte Laien.
Inhalt des Auftrags ist die konzeptionelle Weiterentwicklung und redaktionelle Betreuung von Forschungsprojekten und -ergebnissen des Internetportals www.forschung.sexualaufklärung.de in enger Abstimmung mit dem zuständigen Fachreferat des öffentlichen Auftraggebers und der das Projekt technisch betreuenden Agentur. Zum Vertragsgegenstand gehören insbesondere die Profilerstellung der Forschungsprojekte, die Analyse der Forschungsberichte, die Erstellung neuer Texte und die Aktualisierung bestehender Inhalte zu allen Themen des Portals.
Es besteht die zweimalige Option der Verlängerung des Vertrages um jeweils zwölf Monate. Der Auftraggeber teilt drei Monate vor Vertragsende mit, ob die jeweilige Option wahrgenommen wird. Bei der Wahrnehmung der Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat kein Recht auf die Wahrnehmung der Option.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Konzeptionelle Weiterentwicklung und redaktionelle Betreuung des Internetangebots www.forschung.sexualaufklaerung.de
Ort: Ruppichteroth
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.