Projekt 484: Schablone zur Konkretisierung des Standes der Technik in dezidierten KRITIS-Branchen (Stand Technik KRITIS Konkret) Referenznummer der Bekanntmachung: P 484
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt 484: Schablone zur Konkretisierung des Standes der Technik in dezidierten KRITIS-Branchen (Stand Technik KRITIS Konkret)
Im Rahmen des Projektes sind folgende Leistungen zu erbringen:
1) Die Überarbeitung eines Vorgehensschemas zur Erstellung von KRITIS-Grundschutzprofilen:
Ein fertiger Entwurf zum Vorgehensschema liegt vor. Das Vorgehen basiert auf der Methode des IT-Grundschutzes des BSI. Ergebnis soll ein veröffentlichungsreifes Vorgehensschema sein, dass Anwender selbst zur Erstellung von KRITIS-Grundschutzprofilen befähigt.
2) Das überarbeitete Schema soll in der Branche Mineralöl angewandt werden für:
-die Anlagenkategorie Tankstellennetz
-die Anlagenkategorie Raffinerie
-die Anlagenkategorie Mineralölfernleitung
3) Das überarbeitete Schema soll in der Branche Transport und Verkehr angewandt werden für:
-gemeinsam die Anlagenkategorien Leitzentrale des ÖSPV (Betreiber,Verkehrsunternehmen) sowie Schienennetz und Stellwerke des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs (ÖSPV)
Ergebnis der Anwendung des überarbeiteten Schemas für die verschiedenen Anlagenkategorien sollen fertige KRITIS-Grundschutzprofile sein.
Beim Auftragnehmer
siehe Abschnitt II Punkt II.1.4
AP 6 - Bei AP 6 handelt es sich um eine optionale Leistung. Diese muss vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber verzichtet jedoch ggf. generell auf deren Beauftragung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projekt 484: Schablone zur Konkretisierung des Standes der Technik in dezidierten KRITIS-Branchen (Stand Technik KRITIS Konkret)
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45138
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.