Rahmenvertrag Architekten- und Ingenieurleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 1132-MW-RV Architekten- und Ingenieurleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Architekten- und Ingenieurleistungen
Die BWI GmbH ist eine 100-prozentige Bundesgesellschaft und betreibt und modernisiert die Informations- und Kommunikationstechnik der Bundeswehr. Derzeit sind ca. 5000 MA bei der BWI tätig, die Tendenz ist stark steigend. Wie bei Großunternehmen üblich, gibt es außerdem regelmäßig organisatorische Änderungen, die u.a. zu neuen Arbeitsplatzkonzepten sowie neuen Standorten führen. Dies ist regelmäßig verbunden mit entsprechenden Umbaumaßnahmen, für die Architekten- und Ingenieurleistungen benötigt werden.
Objektplanung Gebäude und Innenräume
Deutschland; bundesweite Standorte der BWI und ggf. neue Standorte
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung (Los 1) sind u.a.:
• Leistungen der Objektplanung aus dem Leistungsbild "Gebäude und Innenräume" gem. HOAI
• sowie damit zusammenhängende Leistungen, wie CAD Bauzeichnung, Beratungsleistungen etc.
Insbesondere werden Planungs- und sonstige Leistungen zu folgenden Themen benötigt:
• Ist-Aufnahme
• Flächenbedarfsplanung
• Organisations-Analysen
• Effizienzmessungen
• Arbeitsplatzkonzepte
• Raumplanung/Raumplanungskonzepte
• Gestaltung Sonderfunktionsbereiche
• Einrichtungs-/Möblierungsplanung
• Umzugsplanung
• Optionale Projektleitungs- und Koordinationsleistungen, die nur im Bedarfsfall zur Anwendung kommen, wenn für ein Projekt im geringen Umfang auch Fachplanungsleistungen erforderlich und von der BWI separat beauftragt werden. In diesem Fall leitet und koordiniert der Auftragnehmer die Planungsleistungen übergreifend. Dies betrifft voraussichtlich ca. 30% der anstehenden Projekte. Diese Leistungen sind klar von den in Los 3 genannten Projektleitungs- und Koordinationsleistungen eines Generalplaners zu unterscheiden, da die im folgenden genannten Tätigkeiten voraussichtlich nur vereinzelt und in geringerer Tiefe anfallen werden:
- Fortschreiben der projektspezifischen Organisationsvorgaben mit Projektstrukturplanung
- Fortschreiben der Dokumentation der Projektvorgaben
- Berichtswesen: regelmäßiges Informieren und Abstimmen mit dem Auftraggeber - Änderungs- sowie Risikomanagement
- Mitwirken bei der Herbeiführung der behördlichen Genehmigungen (soweit erforderlich)
- Kostenmanagement zur Einhaltung der Kostenziele
- Erstellen eines Terminplans aller Planungsbeteiligten für den Planungs- und Bauablauf - Überprüfen insbesondere auf Einhaltung des Terminrahmens
- Terminsteuerung der Planung einschließlich Analyse und Bewertung der Terminfort-schreibungen der Planungsbeteiligten.
Die erforderlichen Leistungen werden vor jeder Vergabe eines Einzelauftrages projektspezifisch konkretisiert (z.B. Inhalt und Umfang der erforderlichen Leistung, Betriebsstätte etc.) und die Anforderungen an die Leistungserbringung (Ort, Ausführungsezeit, Mit-arbeiterqualifikation etc.) in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen zu den Einzelaufträgen festgelegt. Einzelaufträge können einzelne, mehrere oder alle Leistungsphasen, Grund- und/oder Besondere Leistungen sowie im Zusammenhang mit den vorgenannten Leistungen stehende Beratungsleistungen beinhalten. Der überwiegende Anteil der Projekte (Einzelaufträge) ergibt sich aus Umbauten in vorhandenen oder neuen Gebäuden anläßlich von Umzügen.
Der Rahmenvertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet nach Ablauf von 24 Monaten (Grundlaufzeit). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um je 12 Monate zu verlängern ("Optionszeitraum"). Die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages beträgt daher maximal 48 Monate.
Technische Ausrüstung und Bauphysik
Deutschland; Standorte der BWI und ggf. neue Standorte
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung (Los 2) sind
• Ingenieurleistung für technische Gewerke (Planung Technische Ausrüstung) gem. HOAI
• sowie damit einhergehende Leistungen, wie z.B. Bauzeichnung nach CAD, Beratungsleistungen • Leistungen im Bereich Bauphysik (Bau- und Raumakustik).
Insbesondere werden Planungs- und sonstige Leistungen zu folgenden Themen benötigt:
1. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
2. Starkstromanlagen (Niederspannung, Netzersatzanlagen)
3. Lufttechnische Anlagen
4. Wärmeversorgungsanlagen
5. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
6. Nutzungsspezifische Anlagen (Feuerlöschanlagen)
7. Leistungen aus dem Anwendungsbreich Bauphysik, speziell die Raum- sowie Bauakustik
Die erforderlichen Leistungen werden vor jeder Vergabe eines Einzelauftrages projektspezifisch konkretisiert (z.B. Inhalt und Umfang der erforderlichen Leistung, Betriebsstätte etc.) und die Anforderungen an die Leistungserbringung (Ort, Ausführungszeit, Mitar-beiterqualifikation etc.) in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen zu den Einzelaufträgen festgelegt. Die vorgenannten Leistungen können einzeln oder in Kombinationen im Rahmen der Einzelaufträge abgefragt werden. Die Einzelaufträge können einzelne, mehrere oder alle Leistungsphasen, Grund- und/oder Besondere Leistungen sowie im Zusammenhang mit den vorgenannten Leistungen stehende Beratungsleistungen beinhalten. Der überwiegende Anteil der Projekte (Einzelaufträge) ergibt sich aus Umbauten in vorhandenen oder neuen Gebäuden anläßlich von Umzügen.
Der Rahmenvertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet nach Ablauf von 24 Monaten (Grundlaufzeit).
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit
durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um je 12 Monate zu verlängern ("Optionszeitraum"). Die
Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages beträgt daher maximal 48 Monate.
Generalplanung
Deutschland; Standorte der BWI und ggf. neue Standorte
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung (Los 3) ist die Generalplanung für Leistungen der Objektplanung des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume, Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung und Bauphysik sowie mit diesen Leistungen im Zusammenhang stehende Leistungen. Der Auftragnehmer übernimmt als Generalplaner die kompletten Leistungen der im Einzelauftrag konkret benannten Leistungen der Objektplanung,Technischen Ausrüstung, Bauphysik und weiteren Leistungen, für die er auch die rechtliche Verantwortung übernimmt. Er führt einen Auftrag federführend und alleinverantwortlich aus, kann jedoch Unterauftragnehmer (z. B. Objekt- und/oder Fachplaner) einschalten. Bezüglich der vertragsgegenständlichen Leistungen des Einzelauftrags hat der Auftragnehmer alle Planungs-, Koordinierungs-, Steuerungs- und Überwachungsleistungen auszuführen.
Zu den weiteren Aufgaben des Auftragnehmers gehöhren insbesondere:
• Projektleitung und Koordination ggfs. weiterer am Projekt beteiligter Parteien
• Fortschreiben der projektspezifischen Organisationsvorgaben mit Projektstrukturplanung • Fortschreiben der Dokumentation der Projektvorgaben
• Berichtswesen: regelmäßiges Informieren und Abstimmen mit dem Auftraggeber
• Änderungs- sowie Risikomanagement
• Mitwirken bei der Herbeiführung der behördlichen Genehmigungen (soweit erforderlich)
• Kostenmanagement zur Einhaltung der Kostenziele
• Erstellen eines Terminplans aller Planungsbeteiligten für den Planungs- und Bauablauf • Überprüfen insbesondere auf Einhaltung des Terminrahmens
• Terminsteuerung der Planung einschließlich Analyse und Bewertung der Terminfort-schreibungen der Planungsbeteiligten.
Die vorgenannten Leistungen werden vor jeder Vergabe eines Einzelauftrages projektspezifisch konkretisiert (z.B. Inhalt und Umfang der erforderlichen Leistung, Betriebsstätte etc.) und die Anforderungen an die Leistungserbringung (Ort, Ausführungsezeit, Mit-arbeiterqualifikation etc.) in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen zu den Einzelaufträgen festgelegt. Die vorgenannten Leistungen können einzeln oder in Kombinationen im Rahmen der Einzelaufträge abgefragt werden. Die Einzelaufträge können einzelne oder mehrere/alle Leistungsphasen, Grund- und/oder Besondere Leistungen sowie im Zusammenhang mit den vorgenannten Leistungen stehende Beratungsleistungen beinhalten. Der überwiegende Anteil der Projekte (Einzelaufträge) ergibt sich aus Umbauten in vorhandenen oder neuen Gebäuden anläßlich von Umzügen oder Änderungen der Arbeitsplatzkonzepte.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude und Innenräume
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung und Bauphysik
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wallmenroth
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 57584
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß Bekanntmachung gelten folgende maximale Obergrenzen für die Rahmenvereinbarungen:
Los 1: Obergrenze = [Betrag gelöscht] EUR netto
Los 3: Obergrenze = [Betrag gelöscht] EUR netto
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Die Frist zur Geltendmachung einer Unwirksamkeit des Vertragsschlusses im Sinne des § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung über die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.