Quartiersmanagement für den Stadtteil Geisweid Referenznummer der Bekanntmachung: 212_21
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 187-486925)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Quartiersmanagement für den Stadtteil Geisweid
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Einrichtung, Organisation und Verwaltung eines Quartiersmanagements mit Verfügungsfonds über den Zeitraum von drei Jahren im Stadteil Geisweid der Universitätsstadt Siegen. Der im Norden von des Siegener Stadtgebiets gelegene Stadtteil Geisweid gehört mit knapp 14.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf 6,45 Quadratkilometern und seiner städtebaulichen Struktur zu den urban geprägten Stadtteilen der Universitätsstadt Siegen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
1) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 18.10.2021, 10.00 Uhr, über das unter Abschnitt I genannte Vergabeportal übersendet werden. Später eingehende Fragen werden beantwortet, soweit dies vergaberechtlich geboten ist. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist kostenlos möglich.
2) Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und müssen eine „Erklärung Bieterarge“ (Formblatt 234 der Vergabeunterlagen) abgeben;
3) Sofern Nachunternehmen eingesetzt werden sollen, sind Art und Umfang der hierfür vorgesehenen Leistungen im „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ (Formblatt 235 der Vergabeunterlagen) anzugeben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind von den eingesetzten Nachunternehmern die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 der Vergabeunterlagen) und die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 LD der Vergabeunterlagen) vorzulegen. Auch bei den Nachunternehmern dürfen keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen (§§ 122 ff. GWB).
1) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 03.11.2021, 10.00 Uhr, über das unter Abschnitt I genannte Vergabeportal übersendet werden. Später eingehende Fragen werden beantwortet, soweit dies vergaberechtlich geboten ist. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist kostenlos möglich.
2) Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und müssen eine „Erklärung Bieterarge“ (Formblatt 234 der Vergabeunterlagen) abgeben;
3) Sofern Nachunternehmen eingesetzt werden sollen, sind Art und Umfang der hierfür vorgesehenen Leistungen im „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ (Formblatt 235 der Vergabeunterlagen) anzugeben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind von den eingesetzten Nachunternehmern die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 der Vergabeunterlagen) und die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 LD der Vergabeunterlagen) vorzulegen. Auch bei den Nachunternehmern dürfen keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen (§§ 122 ff. GWB).