Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Internetangebote www.fruehehilfen.de und wwww.elternsein.info Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_2020_01

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bzga.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Internetangebote www.fruehehilfen.de und wwww.elternsein.info

Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_2020_01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Internetangebote www.fruehehilfen.de und wwww.elternsein.info

II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Köln

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat einen Dienstleister mit der technischen Pflege und Weiterentwicklung sowie darüber hinaus der technischen redaktionellen Betreuung und der technisch-konzeptionellen Weiterentwicklung der Multisite Umgebung www.fruehehilfen.de und www.elternsein.info beauftragt. Ziel ist neben einer einwandfreien Funktionalität der Ausbau der beiden Internetangebote, insbesondere die Steigerung des Informationsgehaltes, der Attraktivität und Benutzerfreundlichkeit.

Gegenstand des Auftrags sind zusammengefasst die folgenden Leistungen:

— Einarbeitung und Übernahme;

— Projektmanagement;

— technische Pflege und Weiterentwicklung;

— technisch-redaktionelle Betreuung;

— technisch-konzeptionelle Weiterentwicklung;

— Designentwicklung, Beratung zu Designanpassungen und Umsetzung;

— Beratung SEO-Strategie;

— technische Umsetzung von SEO-Maßnahmen.

Bei der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer verpflichtet, mit der AG sowie von ihr benannten fachlichen Dienstleistern für die inhaltliche Betreuung sowie die fachliche Konzeption zusammenzuarbeiten.

Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag einseitig mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten um weitere 12 Monate zu verlängern, sodass die maximale Vertragslaufzeit 48 Monate beträgt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Verlängerung.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 36
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 061-146171

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: BZgA_2020_01
Bezeichnung des Auftrags:

Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Internetangebote www.fruehehilfen.de und wwww.elternsein.info

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
17/03/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Bewertung erfolgte nach der erweiterten Richtwertmethode.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:

"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/10/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Köln

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Einspielen von einem Upgrade auf die TYPO3-Version 9

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 7
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Im Zusammenhang mit den Internetangeboten war ein Upgrade auf die TYPO3-Version 9 erforderlich. Gemäß Leistungsbeschreibung wird das Einspielen von neuen Versionen/Releases gesondert vereinbart und abgerechnet.

Eine Auftragserweiterung ohne Neuausschreibung isr nach § 132 GWB in diesem Fall möglich, da die Voraussetzungen des § 132 Absatz 2 Nr. 2 GWB erfüllt sind:

Eine zusätzliche Dienstleistung, die nicht durch die ursprünglichen Vergabeunterlagen beauftragt wurde, nämlich das Upgrade auf die TYPO3-Version 9 für die Internetseiten www.fruehehilfen.de und www.elternsein.info, ist zwingend erforderlich geworden. Da Versionswechsel in ihrem Umfang und Aufwand im Vorfeld nicht bezifferbar sind, werden sie durch besagten Passus geregelt.

Ein Wechsel des Auftragnehmers für das TYPO3-Upgrade konnte aus technischen Gründen nicht erfolgen. Die Internetauftritte www.fruehehilfen.de und www.elternsein.info werden aktuell durch die Agentur Web Commerce GmbH technisch betreut. Diese Agentur muss innerhalb der Vertragslaufzeit auch mit TYPO3-Versionswechseln beauftragt werden. Die Beauftragung eines zusätzlichen Dienstleisters im Rahmen eines parallelen Vertragsverhältnisses ist beim vorliegenden Auftragsgegenstand u.a. aus den unter Ziffer VII.2.2) Gründen ausgeschlossen.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Die technische Pflege wie auch der TYPO3-Versionswechsel sind mit Code-Zugriffen und systemübergreifenden Handlungen verbunden. Diese Handlungen führen regelmäßig zu Fehlermeldungen, die den Webauftritt ggf. kurzzeitig in Teilbereichen deaktivieren und die es zu lösen gilt. Dabei führt der Entwickler i.d.R. die zuletzt durchgeführten Routinen zurück, um den zuletzt laufenden Systemzustand wieder herzustellen. Der parallele Zugriff zweier isoliert voneinander arbeitenden Entwickler führt dazu, dass eine Fehlermeldung nicht mehr klar eingeordnet werden kann. Die Behebung von Systemfehlern und Anpassung von fehlerhafter Programmierung kann somit nicht erfolgen.Die Zuordnung von Rechten/Rollen sieht vor, dass Entwickler einen umfassenden Zugriff auf alle Komponenten des Gesamtsystems haben. Eine Abgrenzung von Berechtigungen, die eine transparente Verantwortlichkeit für die jeweiligen Dienstleister mit sich bringen würde, ist im angewandten Technologie-Stack nicht implementierbar.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

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