Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Internetangebote www.fruehehilfen.de und wwww.elternsein.info Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_2020_01
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bzga.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Internetangebote www.fruehehilfen.de und wwww.elternsein.info
Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Internetangebote www.fruehehilfen.de und wwww.elternsein.info
Köln
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat einen Dienstleister mit der technischen Pflege und Weiterentwicklung sowie darüber hinaus der technischen redaktionellen Betreuung und der technisch-konzeptionellen Weiterentwicklung der Multisite Umgebung www.fruehehilfen.de und www.elternsein.info beauftragt. Ziel ist neben einer einwandfreien Funktionalität der Ausbau der beiden Internetangebote, insbesondere die Steigerung des Informationsgehaltes, der Attraktivität und Benutzerfreundlichkeit.
Gegenstand des Auftrags sind zusammengefasst die folgenden Leistungen:
— Einarbeitung und Übernahme;
— Projektmanagement;
— technische Pflege und Weiterentwicklung;
— technisch-redaktionelle Betreuung;
— technisch-konzeptionelle Weiterentwicklung;
— Designentwicklung, Beratung zu Designanpassungen und Umsetzung;
— Beratung SEO-Strategie;
— technische Umsetzung von SEO-Maßnahmen.
Bei der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer verpflichtet, mit der AG sowie von ihr benannten fachlichen Dienstleistern für die inhaltliche Betreuung sowie die fachliche Konzeption zusammenzuarbeiten.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag einseitig mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten um weitere 12 Monate zu verlängern, sodass die maximale Vertragslaufzeit 48 Monate beträgt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Verlängerung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Internetangebote www.fruehehilfen.de und wwww.elternsein.info
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewertung erfolgte nach der erweiterten Richtwertmethode.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Einspielen von einem Upgrade auf die TYPO3-Version 9
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
Im Zusammenhang mit den Internetangeboten war ein Upgrade auf die TYPO3-Version 9 erforderlich. Gemäß Leistungsbeschreibung wird das Einspielen von neuen Versionen/Releases gesondert vereinbart und abgerechnet.
Eine Auftragserweiterung ohne Neuausschreibung isr nach § 132 GWB in diesem Fall möglich, da die Voraussetzungen des § 132 Absatz 2 Nr. 2 GWB erfüllt sind:
Eine zusätzliche Dienstleistung, die nicht durch die ursprünglichen Vergabeunterlagen beauftragt wurde, nämlich das Upgrade auf die TYPO3-Version 9 für die Internetseiten www.fruehehilfen.de und www.elternsein.info, ist zwingend erforderlich geworden. Da Versionswechsel in ihrem Umfang und Aufwand im Vorfeld nicht bezifferbar sind, werden sie durch besagten Passus geregelt.
Ein Wechsel des Auftragnehmers für das TYPO3-Upgrade konnte aus technischen Gründen nicht erfolgen. Die Internetauftritte www.fruehehilfen.de und www.elternsein.info werden aktuell durch die Agentur Web Commerce GmbH technisch betreut. Diese Agentur muss innerhalb der Vertragslaufzeit auch mit TYPO3-Versionswechseln beauftragt werden. Die Beauftragung eines zusätzlichen Dienstleisters im Rahmen eines parallelen Vertragsverhältnisses ist beim vorliegenden Auftragsgegenstand u.a. aus den unter Ziffer VII.2.2) Gründen ausgeschlossen.
Die technische Pflege wie auch der TYPO3-Versionswechsel sind mit Code-Zugriffen und systemübergreifenden Handlungen verbunden. Diese Handlungen führen regelmäßig zu Fehlermeldungen, die den Webauftritt ggf. kurzzeitig in Teilbereichen deaktivieren und die es zu lösen gilt. Dabei führt der Entwickler i.d.R. die zuletzt durchgeführten Routinen zurück, um den zuletzt laufenden Systemzustand wieder herzustellen. Der parallele Zugriff zweier isoliert voneinander arbeitenden Entwickler führt dazu, dass eine Fehlermeldung nicht mehr klar eingeordnet werden kann. Die Behebung von Systemfehlern und Anpassung von fehlerhafter Programmierung kann somit nicht erfolgen.Die Zuordnung von Rechten/Rollen sieht vor, dass Entwickler einen umfassenden Zugriff auf alle Komponenten des Gesamtsystems haben. Eine Abgrenzung von Berechtigungen, die eine transparente Verantwortlichkeit für die jeweiligen Dienstleister mit sich bringen würde, ist im angewandten Technologie-Stack nicht implementierbar.