Beleuchtung auf der TRIANGEL: Lieferung und Einbau von Solar-Straßenleuchten in Teilbereichen Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.05-66-183-EU
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beleuchtung auf der TRIANGEL: Lieferung und Einbau von Solar-Straßenleuchten in Teilbereichen
Im Rahmen dieses Projektes "Triangel" ist die Errichtung einer Solar-Beleuchtung im Bereich von eigenständigen Radwegen beabsichtigt. Die Radwege befinden sich auf Gebieten von mehreren Kommunen im Kreis Steinfurt.
Neben einer Streckenbeleuchtung werden an verschiedenen Stellen Einzelleuchten für die Ausleuchtung besonderer Punkte aufgestellt. Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Lieferung und den Einbau der Solarleuchten.
Kreis Steinfurt Tecklenburger Str. 10 48565 Steinfurt Beleuchtung der Radwegeverbindungen auf der TRIANGEL in den Kommunen Rheine, Neuenkirchen, Wettringen, Ochtrup und Steinfurt
Der Kreis Steinfurt sowie die Städte und Gemeinden Metelen, Neuenkirchen, Ochtrup, Rheine, Steinfurt und Wettringen haben das Projekt "Triangel - Das schnelle klimafreundliche Radwege-3-Eck im Kreis Steinfurt" entwickelt.
Mit der "Triangel" wird auf einer Gesamtlänge von rd. 60 km eine schnelle und sichere Radwegeverbindung zwischen den Stadt- und Ortszentren geschaffen. Ziele des Projektes sind die Förderung des Alltagsradverkehrs durch Ertüchtigung des bisher eher touristisch genutzten Radverkehrsnetzes als wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz, zur Entwicklung einer neuen Mobilitätskultur, zur Erhöhung der Lebensqualität durch Reduktion von Schadstoffemissionen sowie die Förderung der Gesundheitsvorsorge durch vermehrtes Radfahren u.a.
Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt dabei auf einer Vernetzung einzelner vorhandener Wege (die überwiegend auf ehemaligen Schienenstrecken verlaufen), in der Beschleunigung des Radverkehrs, insbesondere an Knotenpunkten, sowie in der Erhöhung der Qualitätsstandards im Verlauf der Strecken.
Die Triangel wird zu einer schnellen Radwegeverbindung, einer sogenannten Radvorrangroute (Veloroute) aufgewertet.
Im Rahmen des Projektes "Triangel" werden die Radwegeverbindungen innerhalb der Ortslagen beleuchtet und außerhalb an möglichen Gefahrenpunkten wie Kreuzungen mit dem Kfz-Verkehr bzw. dort, wo die Wege auch als Schulwege genutzt werden.
Im Rahmen dieses Projektes "Triangel" ist die Errichtung einer Solar-Beleuchtung im Bereich von eigenständigen Radwegen beabsichtigt. Die Radwege befinden sich auf Gebieten von mehreren Kommunen im Kreis Steinfurt.
Neben einer Streckenbeleuchtung werden an verschiedenen Stellen Einzelleuchten für die Ausleuchtung besonderer Punkte aufgestellt. Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Lieferung und den Einbau der Solarleuchten.
Ausführungsbeginn: innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
keine
Eigenerklärung zur Eignung oder Präqualifikation
Referenzen
Zur Beurteilung der Eignung sind 2 Referenzen über Projekte vergleichbarer Größenordnung und Umgebungsbedingungen einzureichen (Ausschlusskriterium)
Vertragsstrafen
Vertragsstrafen werden vereinbart: für jeden Werktag Verzug 0,2 % der Auftragssumme, max. 5 % der Auftragssumme
Geforderte Sicherheiten
Sicherheit für Vertragserfüllung ist bei einem Auftrag mehr als [Betrag gelöscht] EUR (ohne Umsatzsteuer) in Höhe von 5 % der Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten. Diese wird nach Abnahme zurückgegeben. Sind bei der Abnahme festgestellte Mängel noch zu beseitigen, ist hierfür als Sicherheit ein Druckzuschlag (brutto) gem. § 641 (3) BGB als Einbehalt in Höhe des zweifachen Betrags der voraussichtlichen Aufwendungen für die Mängelbeseitigung zu leisten. Die Sicherheit wird nach Abnahme der Mängelbeseitigung, auf die sich der Druckzuschlag bezieht, zurückgezahlt. Wenn ein Einbehalt nicht möglich ist, kann zur Absicherung des Druckzuschlags separat eine gesonderte Mängelansprüchebürgschaft gestellt werden.
Nach erfolgter Abnahme ist Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Brutto-Abrechnungssumme zum Zeitpunkt der Abnahme. Eine nicht verwertete Sicherheit wird, ggf. anteilig, nach Ablauf der jeweiligen Frist für Mängelansprüche, zurückgegeben.
Die Schlusszahlungsfrist wird auf 60 Tage verlängert.
Abschnitt IV: Verfahren
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Garantie- und Ersatzteilgarantie-Erklärung
- Lichttechnische Berechnungen und Eulumdat-Dateien
- Datenblätter der Leuchten
- Montage- und Einbauanleitungen einschließlich Angaben zum standsicheren Einbau, Einbindetiefe des Mastes und Fundament
- CE-Kennzeichnung
- EG-Konformitätserklärung
Auf gesonderte Aufforderung ist eine Musterleuchte zu liefern. Der Bieter erklärt sich mit der Abgabe seines Angebotes mit einer Bemusterung einverstanden. Die Kosten der Bemusterung trägt der Bieter.
Vergabevorbehalt:
Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung der beantragten Zuwendung.
Der Auftraggeber behält sich daher nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bei der Nichtfinanzierbarkeit des Projektes (insbesondere aufgrund einer Nichtgewährung von Fördermitteln) vor, die das Ausschreibungsverfahren aufzuheben. Den Bietern stehen für den Fall der Aufhebung des Verfahrens wegen Nichtgewährung von Fördermitteln keine Ansprüche auf Erstattung von Aufwendungen, Schadensersatz o.ä. zu.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY298BF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.