Umbau Fortlufttürme 2.BA - Erneuerung der 24 Systemzentralen der zentralen Klimaanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0346-OK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Fortlufttürme 2.BA - Erneuerung der 24 Systemzentralen der zentralen Klimaanlage
Im Universitätsklinikum Aachen waren in den 24 Ablufttürmen auf der Turmebene 14 (Höhe: 40,25 m über Erdgleiche) 45 Wärmetauscher zur Wärmerückgewinnung installiert.
Aufgrund starker Verunreinigungen, die nicht zu entfernen waren, wurden diese rückgebaut.
Aufgrund ökologischer und ökonomischer Erfordernisse wurden zur Reduzierung der vorzuhaltenden Heiz - und Kühlleistungen spezielle Wärmetauschersysteme (Gegenstromschichtwärmetauscher "GSWT"der Firma SEW) als Ersatz, bereits in 12 Ablufttürmen, eingebaut. Hiermit kann gleichzeitig eine Wärmerückgewinnung (Winter und Übergangszeit) und durch vorgeschaltete Wabenbefeuchter eine adiabatische Kühlung (Sommer) erfolgen.
Bis auf den Turm A1 ist in allen Türmen eine Abluftanlage installiert. Wenn in den noch umzubauenden 11 Türmen das SEW System integriet wird, ist ein max. Systemaustauschgrad von ca. 75 bis 80% möglich.
Das hier konzipierte, regenerativ- rekuperative Wärmetauschersystem dient im Winter zur Vorerwärmung der gesamten Außenluft mit ausschließlich der Wärme, welche der verbrauchten Fortluft entzogen wird.
Im Sommer dient dieses System außerdem dazu, die Außenluft "adiabatisch" zu kühlen. Diese energiesparende und FCKW-freie Art der Kühlung erfolgt auf einfache Weise durch Wasserverdunstung in der ohnehin abzuführenden Fortluft. Die durch den Verdunstungseffekt erzeugte Kälte in der Fortluft wird über das Kreislaufverbundsystem zur Kühlung der Außenluft genutzt. Eine Übertragung von Feuchte auf die Außenluft kann nicht erfolgen. Die Fortluft wird im Fortluftwärmeaustauscher wieder erwärmt und verlässt das Gebäude schwadenfrei.
Die durch die Befeuchtung der Luft erzeugte Verdunstungskälte wird über das Kreislaufverbundsystem (REKU-Netz) zur Vorkühlung der Außenluft verwendet. Einfriergefahr der Wärmetauscher besteht derzeit nicht, da das gesamte Wärmetauschersystem mit einem Wasserglykolgemisch gefüllt ist. Im Endausbau ist geplant, dieses Gemisch durch Wasser zu ersetzen.
Die GSWT-Wärmetauscher in den Fortlufttürmen sind durch ihre Schichtbauweise zu 100% luft-und fluidseitig reinigungsfähig. Durch die Zerlegbarkeit werden keine besonderen Montageöffnung in den Türmen erforderlich. Einbringungsöffnung ab 500 x 1400mm.
Die Wärmetauscher sind vor Ort im Turm zusammenzubauen. Gleiches gilt für die Befeuchtereinrichtungen.
Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30 52074 Aachen
Installation eines Gerüstbauwerks für den Zeitraum der Baumaßnahme inkl. Schutzeinrichtungen zum sicheren Transport der Bauteile bis auf die Etage 14 in den jeweiligen Turm (B6, A6, D1, D2).
Schaffung der nötigen Baufreiheit für die Neumontage im jeweiligem Turm (u.a. Abbrucharbeiten, Abtransport Bauschutt, Stahlteile, Türen aus Etage 14).
Schadstoffreinigung und Freimessung der Etage 14 nach Demontage und Abbrucharbeiten (bauseitige Leistung nicht im Leistungsumfang enthalten)
Transport der neuen Anlagenteile ins Gebäude und von der Etage -3 Kellergeschoß auf die Etage7 und von dort über eine Gerüstaufzug auf die Etagen 13;14 u. 15 der Türme B6, A6, D1 und D2.
Bautechnische Anpassungen
Montage der neuen Anlagenteile (u.a. Paneele, Türen, Rohrleitungen, Pumpen, Armaturen, Schaltschrank, Wärmetauscher, Wabenbefeuchter, Jalousieklappen) in den Etagen 13·,14 und 15 des entsprechenden Turmes (Luftleistung 2 x 50.000 m3/h je Turm).
Reinigung nach erfolgter Neumontage.
Inbetriebnahme und Einstellen der nötigen Parameter.
Abnahme und Übergabe der Anlage.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe SEW GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47906
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert [Betrag gelöscht] EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYDSQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de