Quartiersmanagement Merklinde Referenznummer der Bekanntmachung: 12-2021-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Castrop-Rauxel
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 44575
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.castrop-rauxel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Quartiersmanagement Merklinde
Leistungen eines Quartiersmanagements in Castrop-Rauxel, NRW.
Stadt Castrop-Rauxel Europaplatz 1 44575 Castrop-Rauxel
Ausgeschrieben werden Leistungen eines Quartiersmanagements in der Stadt Castrop-Rauxel, NRW.
Zu den wesentlichen Aufgaben des zukünftigen Quartiersmanagements gehört die Umsetzung der Maßnahmen und Projekte des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes "ISEK Merklinde" in Merklinde.
Zentrale Projekte des ISEK sind die Entwicklung der ehemaligen Friedrich-Harkort-Schule zum Bürgerzentrum und die Organisation der Programme Quartiersfonds und Hof- und Fassadenprogramm. Der Auftragnehmer begleitet sowohl die Bauprojekte des ISEK, als auch sozialräumlich wirksame Projekte. Es gilt durch die Aktivierung und Vernetzung bürgerschaftlichen Engagements, die Eigenkräfte des Stadtteils zu fördern und für eine positive Entwicklung nutzbar zu machen. Weiterhin fungiert die das Quartiersmanagement als Schnittstelle zwischen Bürgerschaft und Verwaltung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Angaben zur Eintragung in das Berufsregister
b) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
c) Angaben über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Nachweisführung:
a) Eigenerklärung zur Eignung
b) Eigenerklärung zur Eignung
c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
und ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung entsprechende Nachweise
a) Zusicherung des Anbieters: Mindestanforderung an Präsenz im Stadtgebiet bzw. im Projektgebiet laut Aufgabenbeschreibung von 1 Stunde pro Tag (Mo-Fr.)
b) Zusicherung des Anbieters über eine Mindestarbeitsleistung von zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern mit fachlichem Hintergrund mit zusammen durchschnittlich min. 35 Wochenstunden
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Castrop-Rauxel
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel
Zi. 235
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Die Teilnahme von Bietern und deren Vertretern ist bei der Öffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDGDHZ2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2. genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.