Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „Bahnhofsvorplatz Schötmar“
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-bad-salzuflen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28197
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dsk-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „Bahnhofsvorplatz Schötmar“
Die Stadt Bad Salzuflen möchte im Zuge der Umsetzung des Förderprogramms „Vielfältiges Schötmar“ den Bahnhofvorplatz im Stadtteil Schötmar neugestalten. Der Bahnhof befindet sich im Zentrum von Schötmar und ist ungefähr zwei Gehminuten vom Innenstadtbereich entfernt.
Der vorgelagerte Bahnhofsvorplatz ist derzeit als überwiegend vom ruhenden Verkehr dominierte Fläche geprägt. Er besitzt eine geringe Aufenthaltsqualität, mit einer geringen Anzahl an Stadtmobiliar und einer uneinheitlichen Oberflächengestaltung. Am Bahnhof befinden sich Fahrradabstellanlagen, eine Ladestation für E-Autos sowie eine Fahrradreparaturstation.
Neben dem Bahnhofsvorplatz befindet sich der Uferbereich des Stadtflusses Bega im Wettbewerbsgebiet. Dieser ist topographisch niedriger gelegen und weitestgehend in einem natürlichen Zustand. Bauliche Eingriffe stellen eine Rampe zur Überwindung des Höhenunterschieds sowie ein kleiner Treppenlauf zur Bega dar. Die Bega schließt westlich an das Gebiet an und ist derzeit nur im geringen Maße in den Stadtraum integriert. Südlich des Wettbewerbsgebiet wird die Bega durch einen Kanuverleih genutzt.
Der Wettbewerb verfolgt zum einen das Ziel den Bahnhofsvorplatz gestalterisch aufzuwerten und somit die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und das Erscheinungsbild des öffentlichen Raums zu verbessern. Zum anderen soll die Flusslandschaft an der Bega erlebbar gemacht und in den Stadtraum integriert werden. Hierbei spielt sowohl der Zugang zum Wasser als auch die Steigerung der Aufenthaltsqualität eine zentrale Rolle. Insgesamt sollen die Planungen ebenfalls dazu beitragen den Fahrrad- und Fußverkehr zu stärken.
Zur Findung einer überzeugenden Planungsidee und eines kompetenten Planungsbüros lobt die Stadt Bad Salzuflen für das Planungsareal einen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb aus.
Die Netto-Herstellungssumme für den Realisierungsbereich liegt bei rund 1,12 Mio. Euro.
Termine:
Absendung der EU-weiten Wettbewerbsbekanntmachung 22.10.2021
Einsendeschluss Bewerbung 22.11.2021
Ausgabe der Unterlagen 14.01.2022
Kolloquium 01.02.2022
Abgabe Wettbewerbsarbeit 01.04.2022
Preisgerichtssitzung 05.05.2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Gesamtteilnehmeranzahl ist auf 12 einschl. 4 vorausgewählter Teilnehmer begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch die Wettbewerbsbetreuung anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Ein Bewerbungsformular ist unter folgendem Link ab dem Tag der Veröffentlichung zur Verfügung gestellt: http://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/schoetmar/
Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerbern nachzuweisen:
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit,
-durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt (durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder eine Bescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, die nicht älter als 1 Jahr ist).
-Referenznachweis
Nachweis der Objektplanung Freianlagen im eigenen Büro, mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 39 HOAI von 1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 800.000 € netto (in der Kostengruppe 500), innerhalb der letzten 5 Jahre, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers.
Nachweis in Form eines Referenzblattes, max. Größe DIN-A3. (Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist.) Nur von den gelosten Bewerbern nach Aufforderung durch den Wettbewerbsbetreuer in einer Frist von 10 Tagen einzureichen.
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
-nachzuweisen durch eine Berufshaftpflichtversicherung. Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb genügt zunächst der aktuelle Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (auch mit niedrigeren Deckungssummen) mit zusätzlicher Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen. Preisträger, die nicht bereits über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, müssen im Verhandlungsverfahren zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorlegen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Das Bewerbungsformular ist auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum 22.11.2021 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden: [gelöscht].
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Die Textform ist ausreichend.
Formale Kriterien zur Zulassung des Teilnahmeantrags:
-fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags
-Vollständigkeit des Teilnahmeantrags
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche, in Papierform eingereichte oder formlose Anträge werden nicht berücksichtigt.
Landschaftsarchitekten
Abschnitt IV: Verfahren
Formalleistungen
- Leistungs- und Programmerfüllung
Gestalterisches Konzept
- Freiraumplanerisches Gesamtgestaltungskonzept / Zonierung
- Freiraumqualität / öffentlicher Raum
- Funktionalität, Berücksichtigung der Anforderungen unterschiedlicher Nutzergruppen
- Materialität und Nutzbarkeit, Barrierearmut
- Nachhaltigkeit, Anforderungen durch den Klimawandel
- Anbindung an den Bestand
- Wirtschaftlichkeit im Sinne von Angemessenheit (Unterhaltung, Folgekosten)
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von € 20.000,00 netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis der §§ 40 u. 48 der HOAI 2021 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis [Betrag gelöscht] Euro netto
2. Preis [Betrag gelöscht] Euro netto
3. Preis [Betrag gelöscht] Euro netto
für Anerkennungen [Betrag gelöscht] Euro netto
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einen/eine der Preisträger:innen, ggf. in Stufen, mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 6 bis 9 nach § 39 HOAI 2021 zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der/die Preisträger:in eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin eine oder mehrere Kostenberechnungen beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmenden, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmer:innen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis.
Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der VgV stattfindet. Im Verhandlungsverfahren sind die Zuschlagskriterien und deren Wichtung wie folgt:
- 50% Wettbewerbsergebnis
- 20% Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
- 30% Angebotspreis
Im Verhandlungsverfahren mit den Preisträger:innen wird das Wettbewerbsergebnis als Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 50% berücksichtigt. Dabei erhält der/die 1. Preisträger:in 5 Punkte, der/die 2. Preisträger:in 3 Punkte und der/die 3. Preisträger:in 2 Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der/die 4. Preisträger:in mit 0,5 Punkt bewertet.
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit der Zuschlagserteilung auf das Erstangebot vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]